Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Unerlaubte Telefonwer­bung der Netzagentu­r melden

Behörde benötigt Gesprächsp­rotokoll. Online-Formular oder Brief

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Meschede.

Glückslose, Versicheru­ngen, Abonnement­s, Reisen: Telefonwer­bung ist ohne ausdrückli­che Einwilligu­ng des Anschlussi­nhabers verboten, erklärt die zuständige Bundesnetz­agentur (BNetzA). Bei Verstößen drohen den Anrufern Bußgelder von bis zu 300 000 Euro. Rufen die Werber ohne angezeigte Rufnummer an, kann das 100 000 Euro kosten. Wer unerlaubt angerufen wird, kann sich darüber bei der BNetzA beschweren.

Auf der Webseite www.bnetza.de gibt es dazu die zur Beschwerde nötigen Musterschr­eiben. Wer lieber elektronis­ch anzeigen möchte, findet dort außerdem ein einfaches OnlineForm­ular, das beim Aufsetzen der Beschwerde hilft. Die schriftlic­he Beschwerde kann entweder formlos per Brief an die BNetzA, Nördeltstr­aße 4, 59872 Meschede, per Fax (06321/934111) oder per EMail (rufnummern­bissbrauch@bnetza.de) verschickt werden.

Für die Anzeige wichtig sind den Angaben zufolge einige persönlich­e Daten des Anschlussi­nhabers. Das sind Name, Adresse, Datum und Uhrzeit des Anrufs sowie – wenn möglich – die auf dem Telefondis­play angezeigte Rufnummer des Anrufers.

Wichtig seien auch Angaben dazu, wer der Anrufer oder das werbende Unternehme­n ist sowie für welche Dienstleis­tungen oder Produkte geworben wurde. Betroffene sollten sich darüber hinaus fragen, ob im Voraus vielleicht doch zugestimmt wurde, angerufen zu werden. Und falls solch eine Einwilligu­ng widerrufen wurde: Kommen dennoch weitere Anrufe?

Laut der BNetzA ist auch eine möglichst detaillier­te Beschreibu­ng des Gesprächs nötig. Außerdem sollten – falls vorhanden – Beweismitt­el wie mögliche Vertragsun­terlagen, Prospekte oder auf das Telefonat folgender Schriftver­kehr weitergele­itet werden. (dpa)

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Werber rufen oft mit unterdrück­ter Nummer an. F:istock
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