Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Unerlaubte Telefonwerbung der Netzagentur melden
Behörde benötigt Gesprächsprotokoll. Online-Formular oder Brief
Meschede.
Glückslose, Versicherungen, Abonnements, Reisen: Telefonwerbung ist ohne ausdrückliche Einwilligung des Anschlussinhabers verboten, erklärt die zuständige Bundesnetzagentur (BNetzA). Bei Verstößen drohen den Anrufern Bußgelder von bis zu 300 000 Euro. Rufen die Werber ohne angezeigte Rufnummer an, kann das 100 000 Euro kosten. Wer unerlaubt angerufen wird, kann sich darüber bei der BNetzA beschweren.
Auf der Webseite www.bnetza.de gibt es dazu die zur Beschwerde nötigen Musterschreiben. Wer lieber elektronisch anzeigen möchte, findet dort außerdem ein einfaches OnlineFormular, das beim Aufsetzen der Beschwerde hilft. Die schriftliche Beschwerde kann entweder formlos per Brief an die BNetzA, Nördeltstraße 4, 59872 Meschede, per Fax (06321/934111) oder per EMail (rufnummernbissbrauch@bnetza.de) verschickt werden.
Für die Anzeige wichtig sind den Angaben zufolge einige persönliche Daten des Anschlussinhabers. Das sind Name, Adresse, Datum und Uhrzeit des Anrufs sowie – wenn möglich – die auf dem Telefondisplay angezeigte Rufnummer des Anrufers.
Wichtig seien auch Angaben dazu, wer der Anrufer oder das werbende Unternehmen ist sowie für welche Dienstleistungen oder Produkte geworben wurde. Betroffene sollten sich darüber hinaus fragen, ob im Voraus vielleicht doch zugestimmt wurde, angerufen zu werden. Und falls solch eine Einwilligung widerrufen wurde: Kommen dennoch weitere Anrufe?
Laut der BNetzA ist auch eine möglichst detaillierte Beschreibung des Gesprächs nötig. Außerdem sollten – falls vorhanden – Beweismittel wie mögliche Vertragsunterlagen, Prospekte oder auf das Telefonat folgender Schriftverkehr weitergeleitet werden. (dpa)