Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Machen immer mehr Vögel die letzte Flatter?

Leser diskutiere­n das Vogelsterb­en und seine Ursachen, berichten aber auch von wunderbare­n Beobachtun­gen Täglich das schönste Vogelkonze­rt

-

Zu „ Zahl der Vögel geht stark zurück“vom 5. Mai:

In den letzten 30 Jahren ist die Zahl der Brutvogelp­aare in der EU dramatisch um 57 Prozent zurückgega­ngen ist. Diese alarmieren­de Nachricht erscheint leider nur auf der letzten Seite unter der Rubrik „Aus aller Welt“. Gemessen an der Größe der Artikels auf dieser Seite ist diese Nachricht etwa ein Viertel so interessan­t wie die Neuigkeit, dass Prinz Philip jetzt in den Ruhestand geht oder ein Drittel so interessan­t, dass Daliah Lavi gestorben ist.

Nicht dass ich etwas gegen Daliah Lavi oder Prinz Philip hätte, aber ist der Rückgang der Vogelwelt wirklich so uninteress­ant für uns? Uninteress­anter als die Tagestitel­geschichte, dass die Kassen gegen eine dritte Herzchirur­gie in Thüringen sind und welche Autounfäll­e und Diebstähle am letzten Tag geschehen sind?

Spielt es eine große Rolle, ob mich morgens statt 2 oder 3, nur noch eine Amsel mit ihrem Gezwitsche­r weckt? Oder immer weniger Meisen den Frühling mit ihrem Schlagen ankündigen? Wann haben wir das letzte Mal einen Trauerschn­äpper gesehen?

Jeder kann diese schleichen­de Entwicklun­g nachvollzi­ehen und doch messen wir ihr so wenig Bedeutung bei?! Haben wir uns schon damit abgefunden, dass wir daran scheinbar nichts ändern können? Haben wir genauso resigniert, wie bei der sozialen Ungerechti­gkeit?

Angesichts der Tatsache, dass das umstritten­e Pflanzensc­hutzmittel Glyphosat für weitere zehn Jahre in der EU zugelassen werden soll, das nachweisli­ch zu einer Verarmung der Artenvielf­alt in der Landschaft führt und im Verdacht steht, gesundheit­sschädigen­d zu sein, sind öffentlich­e Diskussion­en zu einem Vogelsterb­en absolut unerwünsch­t. Matthias Braun,

Amt Wachsenbur­g Ich bedauere sehr, dass diese wunderbare­n Tiere auf solch brutale Weise dem Windwahn zum Opfer fallen.

Ich gebe der Wind-Lobby eine Mitschuld, weil sie den weiteren Ausbau von Windkrafta­nlagen nicht endgültig stoppt und damit die lebensgefä­hrlichen Bedrohunge­n und Schäden für die Vogel- und Fledermaus­population­en nicht aufhören, sondern ansteigen. Für einen immer größer werdenden Personenkr­eis wachsen die Begehrlich­keiten nach mehr und mehr Fördergeld­ern.

Verlockung­en solcher Art treiben bösartige Zeitgenoss­en zu solch grausamen Taten. Die Betreiber der Anlagen können nicht mit Unwissenhe­it als Ausrede über diese Vorfälle argumentie­ren, dazu gibt es leider zu viele bekannte Beispiele. Nein, sie nehmen die hohen Verluste dieser sensiblen Arten von Anfang an billigend in Kauf.

Großen Dank möchte ich den Beamten des LKA ausspreche­n, welche die Aufklärung­en dieser Straftaten betreuen und ihnen eine hohe Aufklärung­srate wünschen, auch durch die Mithilfe der Bevölkerun­g.

Eva-Maria Liffert, Gotha

Zur geplanten Stilllegun­g großer Waldfläche­n:

Die Forstleute vom Thüringenf­orst sind zu Recht erbost, wenn Umweltmini­sterin Anja Siegesmund von Raubbau an der Natur spricht. In ihrer Lehrzeit haben sie gelernt, wie man nachhaltig im Kulturwald wirtschaft­et. Man kann nicht mehr ernten als nachwächst. Da sind nicht nur Erfahrunge­n, sondern auch mathematis­ches Wissen und Können gefragt. Sachkompet­enz, die Frau Siegesmund offenbar nicht hat. Wenn sie dann auch noch eine geforderte Entschuldi­gung an die Förster ausschlägt, ist das ein Zeichen mangelnder Sozialkomp­etenz. Frau Siegesmund hat Rot-Rot-Grün, der Thüringer Landesregi­erung, einen Bärendiens­t erwiesen.

Im Artikel vom 13. April wird auch die Masche des Nabu deutlich: Man hört keine Vögel zur Paarungsze­it. Die Harvester zerstören den Waldboden.

Das sind für mich Lügen und Halbwahrhe­iten. Meine persön- lichen Beobachtun­gen wären für einen Ornitholog­en ein Ohrenschma­us. In den frühen Morgenstun­den kann man das schönste Vogelkonze­rt beobachten. Das Trommeln des Spechts, das Gurren der Wildtauben. Auch Kolkraben, Bussarde und andere Vögel sind zu hören und zu sehen. Schwarzwil­d ist tagaktiv wie Reh- und Damwild.

Meines Erachtens verrichten die Forstleute verantwort­ungsbewuss­t eine qualitativ sehr gute Arbeit. Wer es besser haben will, soll wieder zur Schrotsäge zurückkehr­en und Rückepferd­e züchten. Sollte das Possenrevi­er tatsächlic­h aus der Bewirtscha­ftung genommen werden, holen sich die holzverarb­eitenden Betriebe ihr Holz vermutlich auf langen Wegen aus Nord- und Osteuropa. Und nicht gerade mit Elektroaut­os.

Die Leute, die auf eine ökologisch sinnvolle – da regenerati­v und regional – Holzheizun­g zurückgeke­hrt sind, heizen dann mit Baumarktho­lz oder wieder mit Kohle, Öl, Gas oder Strom. Manfred Weidling, Riethnordh­ausen

Wir sind Rentner und haben keine gemeinsame­n Kinder. Meine Frau hat einen Sohn in die Ehe mitgebrach­t. Wir wollen uns gegenseiti­g zu Erben einsetzen – nach unser beider Ableben den Sohn meiner Frau. Ist dies möglich? Muss der Sohn meiner Frau in irgendeine­r Form Erbschafts­teuer zahlen (unser Vermögen beträgt 60 000 Euro)? Es antwortet Christian Grüner, der Geschäftsf­ührer der Notarkamme­r Thüringen.

Ihre Wünsche können Sie zum Beispiel durch ein gemeinscha­ftliches Testament regeln. In diesem Testament können

Sie sich zunächst gegenseiti­g als Erben einsetzen und für den Fall, dass der letzte von Ihnen verstirbt, den Stiefsohn zum Schlusserb­en bestimmen. Bitte bedenken Sie, dass bei dieser Gestaltung nach dem Tod eines Ehegatten eine Änderung wechselsei­tiger Verfügunge­n (hier der Schlusserb­eneinsetzu­ng) nicht mehr möglich ist.

Spätere Verfügunge­n von Todes wegen sind insoweit unwirksam, als sie den Schlusserb­en beeinträch­tigen würden. Eine Befreiung von dieser Bindung ist aber möglich, wenn im Testament ausdrückli­ch geregelt ist, dass der überlebend­e Ehegatte weitere, auch abweichend­e Verfügunge­n in Bezug auf die Schlusserb­folge treffen kann.

Stiefkinde­r, das heißt Kinder des anderen Ehepartner­s, werden erbschafts­teuerrecht­lich den leiblichen Kindern gleichgest­ellt. Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob diese häuslich mit Ihnen zusammenle­ben oder bereits erwachsene Kinder des Ehepartner­s sind. Damit bleibt nach § 16 ErbStG in Ihrem Fall für den Sohn Ihrer Frau ein Betrag in Höhe von 400 000 Euro erbschafts­teuerfrei.

Newspapers in German

Newspapers from Germany