Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Machen immer mehr Vögel die letzte Flatter?
Leser diskutieren das Vogelsterben und seine Ursachen, berichten aber auch von wunderbaren Beobachtungen Täglich das schönste Vogelkonzert
Zu „ Zahl der Vögel geht stark zurück“vom 5. Mai:
In den letzten 30 Jahren ist die Zahl der Brutvogelpaare in der EU dramatisch um 57 Prozent zurückgegangen ist. Diese alarmierende Nachricht erscheint leider nur auf der letzten Seite unter der Rubrik „Aus aller Welt“. Gemessen an der Größe der Artikels auf dieser Seite ist diese Nachricht etwa ein Viertel so interessant wie die Neuigkeit, dass Prinz Philip jetzt in den Ruhestand geht oder ein Drittel so interessant, dass Daliah Lavi gestorben ist.
Nicht dass ich etwas gegen Daliah Lavi oder Prinz Philip hätte, aber ist der Rückgang der Vogelwelt wirklich so uninteressant für uns? Uninteressanter als die Tagestitelgeschichte, dass die Kassen gegen eine dritte Herzchirurgie in Thüringen sind und welche Autounfälle und Diebstähle am letzten Tag geschehen sind?
Spielt es eine große Rolle, ob mich morgens statt 2 oder 3, nur noch eine Amsel mit ihrem Gezwitscher weckt? Oder immer weniger Meisen den Frühling mit ihrem Schlagen ankündigen? Wann haben wir das letzte Mal einen Trauerschnäpper gesehen?
Jeder kann diese schleichende Entwicklung nachvollziehen und doch messen wir ihr so wenig Bedeutung bei?! Haben wir uns schon damit abgefunden, dass wir daran scheinbar nichts ändern können? Haben wir genauso resigniert, wie bei der sozialen Ungerechtigkeit?
Angesichts der Tatsache, dass das umstrittene Pflanzenschutzmittel Glyphosat für weitere zehn Jahre in der EU zugelassen werden soll, das nachweislich zu einer Verarmung der Artenvielfalt in der Landschaft führt und im Verdacht steht, gesundheitsschädigend zu sein, sind öffentliche Diskussionen zu einem Vogelsterben absolut unerwünscht. Matthias Braun,
Amt Wachsenburg Ich bedauere sehr, dass diese wunderbaren Tiere auf solch brutale Weise dem Windwahn zum Opfer fallen.
Ich gebe der Wind-Lobby eine Mitschuld, weil sie den weiteren Ausbau von Windkraftanlagen nicht endgültig stoppt und damit die lebensgefährlichen Bedrohungen und Schäden für die Vogel- und Fledermauspopulationen nicht aufhören, sondern ansteigen. Für einen immer größer werdenden Personenkreis wachsen die Begehrlichkeiten nach mehr und mehr Fördergeldern.
Verlockungen solcher Art treiben bösartige Zeitgenossen zu solch grausamen Taten. Die Betreiber der Anlagen können nicht mit Unwissenheit als Ausrede über diese Vorfälle argumentieren, dazu gibt es leider zu viele bekannte Beispiele. Nein, sie nehmen die hohen Verluste dieser sensiblen Arten von Anfang an billigend in Kauf.
Großen Dank möchte ich den Beamten des LKA aussprechen, welche die Aufklärungen dieser Straftaten betreuen und ihnen eine hohe Aufklärungsrate wünschen, auch durch die Mithilfe der Bevölkerung.
Eva-Maria Liffert, Gotha
Zur geplanten Stilllegung großer Waldflächen:
Die Forstleute vom Thüringenforst sind zu Recht erbost, wenn Umweltministerin Anja Siegesmund von Raubbau an der Natur spricht. In ihrer Lehrzeit haben sie gelernt, wie man nachhaltig im Kulturwald wirtschaftet. Man kann nicht mehr ernten als nachwächst. Da sind nicht nur Erfahrungen, sondern auch mathematisches Wissen und Können gefragt. Sachkompetenz, die Frau Siegesmund offenbar nicht hat. Wenn sie dann auch noch eine geforderte Entschuldigung an die Förster ausschlägt, ist das ein Zeichen mangelnder Sozialkompetenz. Frau Siegesmund hat Rot-Rot-Grün, der Thüringer Landesregierung, einen Bärendienst erwiesen.
Im Artikel vom 13. April wird auch die Masche des Nabu deutlich: Man hört keine Vögel zur Paarungszeit. Die Harvester zerstören den Waldboden.
Das sind für mich Lügen und Halbwahrheiten. Meine persön- lichen Beobachtungen wären für einen Ornithologen ein Ohrenschmaus. In den frühen Morgenstunden kann man das schönste Vogelkonzert beobachten. Das Trommeln des Spechts, das Gurren der Wildtauben. Auch Kolkraben, Bussarde und andere Vögel sind zu hören und zu sehen. Schwarzwild ist tagaktiv wie Reh- und Damwild.
Meines Erachtens verrichten die Forstleute verantwortungsbewusst eine qualitativ sehr gute Arbeit. Wer es besser haben will, soll wieder zur Schrotsäge zurückkehren und Rückepferde züchten. Sollte das Possenrevier tatsächlich aus der Bewirtschaftung genommen werden, holen sich die holzverarbeitenden Betriebe ihr Holz vermutlich auf langen Wegen aus Nord- und Osteuropa. Und nicht gerade mit Elektroautos.
Die Leute, die auf eine ökologisch sinnvolle – da regenerativ und regional – Holzheizung zurückgekehrt sind, heizen dann mit Baumarktholz oder wieder mit Kohle, Öl, Gas oder Strom. Manfred Weidling, Riethnordhausen
Wir sind Rentner und haben keine gemeinsamen Kinder. Meine Frau hat einen Sohn in die Ehe mitgebracht. Wir wollen uns gegenseitig zu Erben einsetzen – nach unser beider Ableben den Sohn meiner Frau. Ist dies möglich? Muss der Sohn meiner Frau in irgendeiner Form Erbschaftsteuer zahlen (unser Vermögen beträgt 60 000 Euro)? Es antwortet Christian Grüner, der Geschäftsführer der Notarkammer Thüringen.
Ihre Wünsche können Sie zum Beispiel durch ein gemeinschaftliches Testament regeln. In diesem Testament können
Sie sich zunächst gegenseitig als Erben einsetzen und für den Fall, dass der letzte von Ihnen verstirbt, den Stiefsohn zum Schlusserben bestimmen. Bitte bedenken Sie, dass bei dieser Gestaltung nach dem Tod eines Ehegatten eine Änderung wechselseitiger Verfügungen (hier der Schlusserbeneinsetzung) nicht mehr möglich ist.
Spätere Verfügungen von Todes wegen sind insoweit unwirksam, als sie den Schlusserben beeinträchtigen würden. Eine Befreiung von dieser Bindung ist aber möglich, wenn im Testament ausdrücklich geregelt ist, dass der überlebende Ehegatte weitere, auch abweichende Verfügungen in Bezug auf die Schlusserbfolge treffen kann.
Stiefkinder, das heißt Kinder des anderen Ehepartners, werden erbschaftsteuerrechtlich den leiblichen Kindern gleichgestellt. Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob diese häuslich mit Ihnen zusammenleben oder bereits erwachsene Kinder des Ehepartners sind. Damit bleibt nach § 16 ErbStG in Ihrem Fall für den Sohn Ihrer Frau ein Betrag in Höhe von 400 000 Euro erbschaftsteuerfrei.