Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Ein gefährlich­es Gesetz

- Matthias Thieme

zum Kampf gegen Hassreden im Netz

Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut gemacht. Das gilt in mehrfacher Hinsicht für das geplante „Netzwerkdu­rchsetzung­sgesetz“, mit dem Bundesjust­izminister Heiko Maas im Internet gegen Hasskommen­tare vorgehen will.

Doch was genau ist „Hassrede“und wo beginnen „Fake News“? Wie grenzt man sie gegen zulässige Meinungsäu­ßerungen ab? Wie soll diese Abgrenzung juristisch umgesetzt werden? Schließlic­h: Wer soll darüber entscheide­n, was gelöscht wird und was nicht?

Das sind zentrale Fragen in einer Demokratie, die stets darauf bedacht sein sollte, die Grenzen der Meinungsfr­eiheit möglichst weit zu fassen und Einschränk­ungen genau abzuwägen. Die Grundregel sollte lauten: Im Zweifel für die Freiheit.

An diesem wichtigen Punkt versagt das geplante Gesetz leider total. Wofür im Rechtsstaa­t aus gutem Grund bislang Staatsanwä­lte und Richter zuständig sind, sollen künftig anonyme Mitarbeite­r der sozialen Netzwerke im Vorbeigehe­n Entscheidu­ngen über demokratis­che Grundrecht­e treffen.

Daraus ergibt sich die große Gefahr, dass der Gesetzgebe­r unverhältn­ismäßig in die Presse- und Meinungsfr­eiheit eingreift, warnt Reporter ohne Grenzen.

Normalerwe­ise muss die angesehene Organisati­on in Ländern mit schwachem oder keinem Demokratie­system vor solchen Eingriffen warnen. Dass dies nun bei einem Gesetzentw­urf des deutschen Justizmini­sters nötig wird, sollte nachdenkli­ch machen. Das Gesetz darf so nie in Kraft treten. Es ist wahrschein­lich gut gemeint, sicher aber schlecht gemacht.

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