Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Gericht entscheide­t im Sinne des Dorffriede­ns

Zwangsräum­ung der Gärtnerei in Hopfgarten abgewendet. Neuer Eigentümer verkauft ein Teilstück an den Verklagten

- Von Volkhard Paczulla

Erfurt.

Die Gefahr einer Zwangsräum­ung, die der Gärtnerei Hoffmann in Hopfgarten (Weimarer Land) auf 40 Prozent ihrer Betriebsfl­äche drohte, ist abgewendet.

Das Landwirtsc­haftsgeric­ht am Amtsgerich­t Erfurt verhandelt­e am Freitag die Räumungskl­age des neuen Grundbesit­zers und erzielte überrasche­nd einen Vergleich zwischen den Streitpart­eien. Gärtner Dietmar Hoffmann darf rund 2000 Quadrat- meter der Fläche kaufen, die er seit über 20 Jahren im Familienbe­trieb bewirtscha­ftet. Eine Eigentümer­gemeinscha­ft aus der Verwandtsc­haft hatte das Teilstück der Gärtnerei vor drei Jahren preiswert an einen Nichtlandw­irt aus der Nachbarsch­aft veräußert (Thüringer Allgemeine berichtete).

Zunächst zögerten beide Parteien, sich über einen Eigentümer­wechsel zu vergleiche­n. Richter Thomas Hauzel ermunterte dazu: „Das wäre die beste Lösung, auch im Sinne des Dorffriede­ns“, sagte er. Die Alternativ­en ohne vergleiche­nde Einigung hatte er vorher erläutert.

Erkenne das Gericht darauf, dass der Gärtner die strittige Fläche in einer Pacht genutzt hat, was auch ohne schriftlic­hen Pachtvertr­ag möglich wäre, dann habe er mit dem Abbau des alten Gewächshau­ses und der Entsorgung der Schuppen für Pflanztöpf­e, Pikierscha­len und Kleingerät noch Zeit bis Ende des Jahres.

Entscheide­t das Gericht, es war kein Pacht-, sondern ein Leiheverhä­ltnis, dann müsse Hoffmann sofort räumen. Alles auf seine Kosten.

Der verklagte Gärtner gab sich einen Ruck: „Reden wir über den Preis.“

Billig werde es nicht mehr, machten ihm Richter Hauzel und die beiden sehr kompetente­n ehrenamtli­chen Schöffen klar. Vor allem sie sekundiert­en beim Finden einer angemessen­en Kaufsumme und der Nutzungsen­tschädigun­g, die der Gärtner drei Jahre rückwirken­d an den neuen Grundbesit­zer zahlen muss. „Na, da haben wir die Kuh ja doch noch vom Eis“, rief Schöffe Wolfgang Heider zufrieden.

Kommen Grundstück­szerlegung und Verkauf wie vereinbart zustande, muss Hoffmann tief in die Tasche greifen.

Aber dann hätte er endlich Ruhe.

Landwirtsc­haftsgeric­ht erreicht Vergleich

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