Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
So wird Grundsicherung beantragt
Viele ältere Menschen scheuen den Gang zum Sozialamt – aus Unwissenheit, Scham oder falschen Befürchtungen Grundsicherung
Berlin.
Mehr als einer halben Million Menschen in Deutschland bleibt nach dem Erwerbsleben so wenig Geld, dass sie die staatliche Grundsicherung im Alter beziehen. Das ist die offizielle Statistik. Viele Betroffene scheuen den Gang zum Sozialamt. Dabei könnten sie bei Inanspruchnahme der ihnen zustehenden Leistungen einen Lebensabend mit weniger finanziellen Sorgen verbringen.
„Wir gehen von einer hohen Zahl an Menschen aus, die Grundsicherung aus Scham oder Unwissenheit nicht beantragen, obwohl sie eigentlich ein Anrecht darauf hätten“, sagt Cornelia Jurrmann vom Sozialverband VdK. Die Befürchtung, der Staat ziehe die eigenen Kinder zum Unterhalt heran, nennt sie als weiteren – meist aber unzutreffenden – Grund für die Zurückhaltung. Wer Hilfe benötigt, sollte sich nicht scheuen, die Grundsicherung zu beantragen, rät auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Die Grundsicherung wird nur auf Antrag geleistet, wenn die Betroffenen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Anders als Sozialhilfe wird Grundsicherung nur für zwölf Monate geleistet. Grundsicherungsberechtigte müssen dann einen vereinfachten Folgeantrag stellen. Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht, dem wird im Regelfall kein Auto zugestanden. Ein teurer Wagen muss meist verkauft werden.