Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

So wird Grundsiche­rung beantragt

Viele ältere Menschen scheuen den Gang zum Sozialamt – aus Unwissenhe­it, Scham oder falschen Befürchtun­gen Grundsiche­rung

- Von Hans Peter Seitel

Berlin.

Mehr als einer halben Million Menschen in Deutschlan­d bleibt nach dem Erwerbsleb­en so wenig Geld, dass sie die staatliche Grundsiche­rung im Alter beziehen. Das ist die offizielle Statistik. Viele Betroffene scheuen den Gang zum Sozialamt. Dabei könnten sie bei Inanspruch­nahme der ihnen zustehende­n Leistungen einen Lebensaben­d mit weniger finanziell­en Sorgen verbringen.

„Wir gehen von einer hohen Zahl an Menschen aus, die Grundsiche­rung aus Scham oder Unwissenhe­it nicht beantragen, obwohl sie eigentlich ein Anrecht darauf hätten“, sagt Cornelia Jurrmann vom Sozialverb­and VdK. Die Befürchtun­g, der Staat ziehe die eigenen Kinder zum Unterhalt heran, nennt sie als weiteren – meist aber unzutreffe­nden – Grund für die Zurückhalt­ung. Wer Hilfe benötigt, sollte sich nicht scheuen, die Grundsiche­rung zu beantragen, rät auch die Deutsche Rentenvers­icherung (DRV). Die Grundsiche­rung wird nur auf Antrag geleistet, wenn die Betroffene­n ihren gewöhnlich­en Aufenthalt in Deutschlan­d haben. Anders als Sozialhilf­e wird Grundsiche­rung nur für zwölf Monate geleistet. Grundsiche­rungsberec­htigte müssen dann einen vereinfach­ten Folgeantra­g stellen. Wer Grundsiche­rung im Alter und bei Erwerbsmin­derung bezieht, dem wird im Regelfall kein Auto zugestande­n. Ein teurer Wagen muss meist verkauft werden.

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Rund   Menschen bekommen Grundsiche­rung im Alter. Foto: dpa PA/ Robert Schlesinge­r

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