Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Erst Ausweis zeigen, dann Prepaid-Karte kaufen

Gesetze zum Verkauf von Sim-Chips für Handys und Smartphone­s werden zum 1. Juli verschärft. Persönlich­e Identifizi­erung wird zur Pflicht

- Von Björn Hartmann

Prepaid-Karten für Handys und Smartphone­s sind in Deutschlan­d sehr beliebt. Fast jede dritte der rund 130 Millionen Sim-Karten der drei großen Netzbetrei­ber Deutsche Telekom, Telefonica und Vodafone ist eine Karte, die nicht an einen festen Vertrag gebunden ist, sondern bei der ein Nutzer im voraus ein Guthaben fürs Telefonier­en und Internetsu­rfen bezahlt. Doch vom 1. Juli an ändern sich die Bedingunge­n. Im Zuge der Anti-Terror-Gesetze müssen sich die Nutzer künftig beim Kauf ausweisen.

Berlin. Was sind PrepaidKar­ten?

Es gibt zwei Arten von Sim-Karten für Mobiltelef­one: eine mit Festvertra­g und eine sogenannte Prepaid-Karte. Beide sind jeweils mit einer Telefonnum­mer verknüpft, sie unterschei­den sich aber durch die Art der Bezahlung. Bei Prepaid-Karten lädt der Nutzer ein Guthaben auf. Eltern kaufen solche Karten gern für Kinder, um die Kosten besser im Griff zu behalten. In den vergangene­n Jahren wurden im Schnitt acht bis neun Millionen Prepaid-Karten jährlich neu verkauft

Was bedeutet die neue Regelung?

Prepaid-Karten sind bislang unkomplizi­ert zu erhalten und können anonym genutzt werden. Deshalb sind sie auch bei Kriminelle­n und Terroriste­n beliebt. Aus diesem Grund wurde das Telekommun­ikationsge­setz, Paragraf 111, verschärft. Prepaid-Karten anonym zu nutzen, ist vom 1. Juli an nicht mehr möglich.

Welche Daten werden registrier­t?

Anschrift, Geburtsdat­um, die Nummer des vorgelegte­n Passes oder Personalau­sweises und wo diese ausgestell­t wurden.

Was geschieht mit bereits gekauften und genutzten Prepaid-Karten?

Wer bereits eine Prepaid-Karte besitzt und nutzt, muss nichts tun. Die Regelung betrifft ausschließ­lich neue Karten. Auch für das Aufladen einer PrepaidKar­te ändert sich nichts.

Was ändert sich?

Vom 1. Juli an muss sich der Kunde bereits beim Kauf der Sim-Karte ausweisen – mit einem gültigen amtlichen Ausweis wie Personalau­sweis oder Reisepass. Danach muss er die Karte registrier­en lassen. Kauft er bei einem großen Anbieter, werden die Ausweisdat­en gleich im Laden erfasst und die Karte freigescha­ltet. Wer die Karte im Supermarkt, einer Tankstelle oder am Kiosk erwirbt, kann seine Identität zum Beispiel mit dem Postident-Verfahren der Deutschen Post bestätigen lassen oder per VideoIdent-Verfahren, das etwa WebID, IDNow und die Bertelsman­n-Tochter Arvato anbieten.

Was bringt die neue Regelung?

Die Freischalt­ung ist aufwendige­r. Ob die neue Regelung im Kampf gegen Terror wirkt, ist unklar. Denn noch gilt sie nur in Deutschlan­d. Man kann hierzuland­e also auch mit PrepaidHan­dys aus anderen Staaten telefonier­en. Sollte ein neues Prepaid-Handy tatsächlic­h für einen kriminelle­n Hintergrun­d verwendet werden, würden die Ermittlung­sbehörden erst nach der Tat davon erfahren. Denn die Daten der Nutzer werden nur gegen richterlic­he Verfügung ausgehändi­gt.

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Foto: dpa /PA
Ein Symbol für die virtuelle Währung. Foto: dpa /PA

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