Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Die Gebietsreform und der Seelenzustand der Thüringer
Bedenken gegen Lauschangriff Leser diskutieren das Wohl und Wehe der Reform. Sie fragen: Sollen Weimar und Gera wirklich kreisfrei bleiben? Mit zweierlei Maß gemessen
Zu „Mohring: Daten länger speichern, Messenger-Dienste überwachen“vom Samstag:
Die innenpolitische Philosophie von Mike Mohring kann nicht ganz überzeugen. Denn gerade bei einem Thema wie der Online-Überwachung sollte man ebenfalls, auch wenn es bereits mehr als zwei Jahrzehnte her ist, das Erbe der DDR im Blick haben, wo schon einmal von einem Großteil der Bevölkerung pauschal die Kommunikation aufgezeichnet wurde.
Schließlich zeichnet es eine offene demokratische Gesellschaft bei aller Berechtigung nach einer effektiven Verfolgung von Strafverbrechen aus, dass der Staat den Bürgern einen Vertrauens- und keinen Misstrauensvorschuss entgegenbringt. Deshalb sollte man die verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber einem immer größeren Lauschangriff nicht herunterspielen.
Rasmus Ph. Helt, Hamburg
Zu „Weimar und Gera kreisfrei am Gesetz vorbei“vom 16. Mai:
Meines Erachtens geht es hier nicht darum, ob eine Gebietsreform ein Vorschaltgesetz benötigt oder nicht. Auch nicht darum, ob eine Regierung gegen ihr eigenes Gesetz verstößt, sondern vielmehr um die Umsetzung des politisch Machbaren.
Ich halte den vom Ministerpräsidenten favorisierten Vorschlag auf Beibehaltung der Kreisfreiheit für Gera und Weimar für opportun und politisch vernünftig, gehen doch die Planungen neuer Strukturen auch mit wirtschaftspolitischen Überlegungen einher. Insofern erscheint mir der Vorschlag auf Beibehaltung des Status der Kreisfreiheit für die Stadt Gera gerade aus wirtschaftspolitischer Hinsicht geboten.
Im Falle Weimars gibt es eine weitere Besonderheit zu berücksichtigen, die ebenfalls eine Ausnahme rechtfertigen sollte. Auch hier könnte durch entsprechende Eingemeindungen die bisherige Einwohnerzahl von 65 000 angehoben werden.
Darüber hinaus ist die herausragende Aufgabenstellung, die Erhaltung und Bewahrung von nationalem und internationalem Kulturgut, zu würdigen. Dies sollte eine Lex Weimar rechtfertigen.
Horst Schäfer, Blankenhain Man kann das Geschrei um den aktuellen Entwurf zur Kreisgebietsreform von SPD-Landräten und Abgeordneten der Regierungsfraktionen aus bestimmten Regionen nicht nachvollziehen. Gehören doch auch gerade Letztere zu den parlamentarischen Initiatoren dieser Reform und man sollte nach logischem Politikverständnis davon ausgehen, dass sie einen solchen Entwurf vor seiner Veröffentlichung mit abgesegnet haben.
Oder weiß in dieser Regierung die Rechte nicht, was die Linke tut? Nun droht man diesem Teil der eigenen Reform in der vorliegenden Fassung die Zustimmung bei der Gesetzesvorlage zu verweigern und siehe da, der zuständige Minister zeigt sich offen diesen Entwurf zum wiederholten Mal zu ändern. Dies geht aber eben nur, indem man andere im Moment damit Zufriedene benachteiligen muss.
Also neuer Widerstand aus den eigenen Reihen anderer Regionen und auf zur nächsten Änderung? Leider war ein entsprechendes Engagement von Abgeordneten aus dem Regierungslager mit Blick auf die praktisch einzige von den Kommunen im Vorschaltgesetz geforderte Än- derung, nämlich ein wirkliches Alternativangebot für die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaften nicht einmal ansatzweise zu erkennen. Mit dem Ergebnis, die Änderungsforderung hatte keine Chance. Hier wurde und wird mit zweierlei Maß gemessen. Ein weiterer Beleg dafür ist das Zugeständnis der Kreisfreiheit für Weimar und Gera durch Aufweichung des Vorschaltgesetzes.
Karl-Heinz Kämmerer, Topfstedt teibuch, spätestens im Herbst 2019 heimzahlen.
Jeder Urthüringer kennt die mentalen Besonderheiten der Bewohner egal welcher Region, ob nun im Nordwesten um Heiligenstadt, im tiefen Süden um Sonneberg oder im Osten des Freistaates um Altenburg und Greiz. Die Leute dort sind eben wie sie sind. Aber sie möchten endlich Klarheit, wie ihr zukünftiger Heimatkreis topographisch gestaltet ist und welche Stadt das Privileg des Sitzes der Kreisverwaltung innehat.
Oder es bleibt eben so wie es ist und Thüringen tritt territorial weiter auf der kleinstaatlerischen Stelle. Und der Innenminister sehnt sich letztlich doch nach seiner wohl sortierten hessischen Heimat zurück.
Harald Neubacher, Frienstedt de wirtschaftliche, soziale und juristische Autonomie gewährt hätten, um die zentrale Planwirtschaft in überschaubaren Schritten an die soziale Marktwirtschaft anzupassen.
So wären vor allem die meisten jungen Menschen in unserer Region geblieben.
Hartmut Holland, Zella-Mehlis