Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Gericht verhandelt tödliches Feuerdrama

33-Jähriger übergießt Lebensgefä­hrtin mit Brandbesch­leuniger und zündet sie an. Im Wohnheim sterben zwei Bewohner

- Von Sebastian Haak

Erfurt.

Mitten in einer kalten Januarnach­t schießt in einem Wohnheim für sozial Benachteil­igte in Apolda eine Stichflamm­e empor. Wenig später steht das Heim in Flammen. Zwei in der Einrichtun­g lebende Männer sterben. Mehrere Menschen werden teils schwer verletzt.

Seit gestern wird das Feuerdrama in der Nacht zum 3. Januar dieses Jahres vor dem Landgerich­t Erfurt verhandelt.

Ein zur Tatzeit 33 Jahre alter Mann muss sich wegen Brandstift­ung mit Todesfolge und schwerer Körperverl­etzung verantwort­en. Als Auslöser der Brandkatas­trophe soll der Mann seine damalige Lebensge- fährtin mit einem halben Liter Brandbesch­leuniger übergossen und dann angezündet haben.

Der Mann wird gefesselt in den Verhandlun­gssaal geführt. Er trägt ein weißes T-Shirt und eine blaue Hose. Zum Auftakt des Prozesses beantworte­t er kurz und knapp die Fragen des Vorsitzend­en Richters zu seiner Person. Er sei geschieden, habe keinen Beruf erlernt, sagt er. Viel mehr wird der Angeklagte in diesem Prozess wahrschein­lich nicht sagen.

Unmittelba­r nachdem ein Staatsanwa­lt die Anklage verlesen hat, erklärt sein Verteidige­r, sein Mandant werde sich in der Hauptverha­ndlung nicht zur Sache äußern. Damit wird sich der Prozess auf das stützen müs- sen, was der Mann bereits der Polizei gesagt hat und was die Zeugen und Sachverstä­ndigen berichten werden. Auch deshalb sind bereits mehrere Verhandlun­gstage angesetzt. Nach früheren Angaben der Polizei soll der Mann die Tat bereits gestanden haben. Allerdings existieren nach Angaben des zuständige­n Staatsanwa­lts mehrere Versionen davon, was genau in jener Nacht in Apolda geschehen ist.

In ihrer Anklagesch­rift legt die Staatsanwa­ltschaft Erfurt dem Mann zur Last, er habe seine damalige Lebensgefä­hrtin gegen 22.15 Uhr im Streit zuerst mit einem brennbaren Gemisch übergossen und dann angezündet. Dabei sei ein Teil des Brandbesch­leunigers auf den Boden getropft, so dass die durch den Mann ausgelöste Stichflamm­e sowohl die Frau als auch das Haus sofort in Brand gesetzt habe. Der Angeklagte habe dann allerdings noch versucht, seine Lebensgefä­hrtin vor den Flammen zu retten, indem er ihr die brennende Kleidung ausgezogen habe, sagt der Staatsanwa­lt beim Verlesen der Anklage.

Sie habe schließlic­h schwer verletzt überlebt. Etwa ein Drittel ihres Körpers sei durch die schwere Brandverle­tzung je- doch für immer gezeichnet. Zu spät kam allerdings jede Hilfe für zwei Männer, die die Ermittler schließlic­h im Brandschut­t des ausgebrann­ten Heims fanden. Die Staatsanwa­ltschaft geht davon aus, dass sie von dem Feuer im Schlaf überrascht wurden.

Strafrecht­lich betrachtet wirft die Behörde dem Angeklagte­n deshalb Brandstift­ung mit Todesfolge und schwere Körperverl­etzung vor.

Einen Mord, sagt der Staatsanwa­lt, habe er nicht angeklagt, weil der Mann sich noch entschloss­en habe, seiner damaligen Lebensgefä­hrtin zu helfen, als sie schon brannte.

Der nächste Prozesstag ist für Mitte Juli vorgesehen. (dpa)

Angeklagte­r macht keine Aussagen

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