Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Gericht verhandelt tödliches Feuerdrama
33-Jähriger übergießt Lebensgefährtin mit Brandbeschleuniger und zündet sie an. Im Wohnheim sterben zwei Bewohner
Erfurt.
Mitten in einer kalten Januarnacht schießt in einem Wohnheim für sozial Benachteiligte in Apolda eine Stichflamme empor. Wenig später steht das Heim in Flammen. Zwei in der Einrichtung lebende Männer sterben. Mehrere Menschen werden teils schwer verletzt.
Seit gestern wird das Feuerdrama in der Nacht zum 3. Januar dieses Jahres vor dem Landgericht Erfurt verhandelt.
Ein zur Tatzeit 33 Jahre alter Mann muss sich wegen Brandstiftung mit Todesfolge und schwerer Körperverletzung verantworten. Als Auslöser der Brandkatastrophe soll der Mann seine damalige Lebensge- fährtin mit einem halben Liter Brandbeschleuniger übergossen und dann angezündet haben.
Der Mann wird gefesselt in den Verhandlungssaal geführt. Er trägt ein weißes T-Shirt und eine blaue Hose. Zum Auftakt des Prozesses beantwortet er kurz und knapp die Fragen des Vorsitzenden Richters zu seiner Person. Er sei geschieden, habe keinen Beruf erlernt, sagt er. Viel mehr wird der Angeklagte in diesem Prozess wahrscheinlich nicht sagen.
Unmittelbar nachdem ein Staatsanwalt die Anklage verlesen hat, erklärt sein Verteidiger, sein Mandant werde sich in der Hauptverhandlung nicht zur Sache äußern. Damit wird sich der Prozess auf das stützen müs- sen, was der Mann bereits der Polizei gesagt hat und was die Zeugen und Sachverständigen berichten werden. Auch deshalb sind bereits mehrere Verhandlungstage angesetzt. Nach früheren Angaben der Polizei soll der Mann die Tat bereits gestanden haben. Allerdings existieren nach Angaben des zuständigen Staatsanwalts mehrere Versionen davon, was genau in jener Nacht in Apolda geschehen ist.
In ihrer Anklageschrift legt die Staatsanwaltschaft Erfurt dem Mann zur Last, er habe seine damalige Lebensgefährtin gegen 22.15 Uhr im Streit zuerst mit einem brennbaren Gemisch übergossen und dann angezündet. Dabei sei ein Teil des Brandbeschleunigers auf den Boden getropft, so dass die durch den Mann ausgelöste Stichflamme sowohl die Frau als auch das Haus sofort in Brand gesetzt habe. Der Angeklagte habe dann allerdings noch versucht, seine Lebensgefährtin vor den Flammen zu retten, indem er ihr die brennende Kleidung ausgezogen habe, sagt der Staatsanwalt beim Verlesen der Anklage.
Sie habe schließlich schwer verletzt überlebt. Etwa ein Drittel ihres Körpers sei durch die schwere Brandverletzung je- doch für immer gezeichnet. Zu spät kam allerdings jede Hilfe für zwei Männer, die die Ermittler schließlich im Brandschutt des ausgebrannten Heims fanden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie von dem Feuer im Schlaf überrascht wurden.
Strafrechtlich betrachtet wirft die Behörde dem Angeklagten deshalb Brandstiftung mit Todesfolge und schwere Körperverletzung vor.
Einen Mord, sagt der Staatsanwalt, habe er nicht angeklagt, weil der Mann sich noch entschlossen habe, seiner damaligen Lebensgefährtin zu helfen, als sie schon brannte.
Der nächste Prozesstag ist für Mitte Juli vorgesehen. (dpa)
Angeklagter macht keine Aussagen