Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Bundestag verabschie­det umstritten­es WhatsApp-Gesetz

Deutsche Sicherheit­sbehörden dürfen verschlüss­elte Online-Chats von Verdächtig­en mitlesen. Lob vom Richterbun­d

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Berlin.

Der Bundestag hat am Donnerstag­abend das umstritten­e WhatsApp-Gesetz verabschie­det: Sicherheit­sbehörden ist es künftig erlaubt, die verschlüss­elten Online-Chats von Verdächtig­en mitzulesen. Dies soll mithilfe von Schadsoftw­are auf Handys oder Computern geschehen, sogenannte­n Bundestroj­anern. Die Überwachun­g von Programmen wie WhatsApp oder Threema soll schwere Straftaten verhindern.

Dem Bundesinne­nministeri­um geht es beim neuen Gesetz nicht nur darum, Terroransc­hläge zu vereiteln. Es soll auch bei Verdacht auf Delikte wie Mord, Hehlerei, Steuerbetr­ug, Computerbe­trug und missbräuch­liche Asylantrag­stellung angewendet werden. Bisher durften die Sicherheit­sbehörden im Grunde nur die SMS-Nachrichte­n von Verdächtig­en mitlesen und ihre Telefonate abhören. Weil Terroriste­n und andere Kriminelle aber fast nur noch über Dienste wie WhatsApp kommunizie­ren, sollen diese Messenger genannten Anwendunge­n nun ebenfalls kontrollie­rt werden.

Das Gesetz erlaubt auch Online-Durchsuchu­ngen. Dabei dürfen Computer und Handys vollständi­g ausgelesen werden – inklusive Kontakten, Kontobeweg­ungen und vielen anderen sensiblen Daten. Die OnlineÜber­wachung soll nur auf richterlic­hen Beschluss möglich sein. Doch es gibt viel Kritik an dem neuen Gesetz. Bundes- datenschut­zbeauftrag­te Andrea Voßhoff spricht in einer Stellungna­hme von „einem klaren Verfassung­sverstoß“. Der Deutsche Richterbun­d (DRB) verteidigt hingegen das WhatsAppGe­setz. „Es kann nicht sein, dass die Ermittler bei einem Verdacht auf gravierend­e Straftaten zwar Telefonges­präche abhören oder E-Mails mitlesen dürfen, aber nicht auf die Kommunikat­ion bei WhatsApp, Telegram oder Threema zugreifen können“, sagte Sven Rebehn, DRBBundesg­eschäftsfü­hrer, dieser Zeitung. „Es ist wichtig, dass der Gesetzgebe­r die Strafverfo­lgungsbehö­rden bei der Überwachun­g von Telekommun­ikation wieder auf die Höhe der Zeit bringt.“(ab/ak/cu)

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