Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Handyverträge unter falschem Namen abgeschlossen
Streit kann vor Gericht nicht geklärt werden. Jetzt sollen die Kinder angehört werden
Ilmenau.
Einer Frau wird vorgeworfen, mit falschen Identitäten Handyverträge für sich und ihre Kinder abgeschlossen zu haben. Eine der Identitäten ist die ihres ehemaligen Partners, die andere die eines Freundes. Beide haben deshalb Klage erhoben.
Der Ex-Freund der Angeklagten sagte im Amtsgericht Ilmenau aus, dass im Juli 2015 drei Handyverträge in seinem Namen und ohne sein Wissen abgeschlossen worden seien, von denen einer noch storniert werden konnte. Als er per Mail darüber informiert wurde, erstattete er sofort Strafanzeige.
Die Beziehung zu der Angeklagten sei zu diesem Zeitpunkt schon beendet gewesen. Im Rahmen der Verträge wurden auch mehrere Handys an die Ange- klagte ausgeliefert, von denen die Rechnungen aber an ihn gingen. Zwar standen auf den Paketen die Namen ihrer Kinder, aber angenommen wurden die Pakete von der Angeklagten selbst. Sie sagte aus, dass sie nicht nachgeschaut habe, was in den Paketen sei – obwohl zwei der drei Kinder noch minderjährig sind und nicht bei ihr wohnen.
Außerdem sei sie der Meinung gewesen, die Verträge wären als Geschenk für ihre Kinder abgeschlossen worden. Von Zeit zu Zeit hätte ihr Ex-Freund dann die Nummern gesperrt, um sie zu provozieren, weil sie keine Beziehung mit ihm eingehen wollte. Zudem habe er ihren Kindern schon davor Geschenke gemacht. Der ehemalige Lebensgefährte weist diese Vorwürfe von sich. Er habe der An- geklagten und ihren Kindern zwar ab und zu geholfen. Das war aber lange bevor die Verträge abgeschlossen wurden. Nachdem die Handyverträge abgeschlossen waren, hätte er Rechnungen in Höhe von über 1600 Euro bekommen, weshalb er die Nummern dann gesperrt habe. Die Angeklagte habe seine Kontonummern von früheren Vertragsabschlüssen gekannt.
Der andere Kläger, ein Freund der Angeklagten, erzählt eine ähnliche Geschichte. Die Angeklagte habe seiner Tochter geholfen, einen Ausbildungsplatz zu finden. Deshalb wollte er ihr einen Gefallen tun und unter- schrieb eine Vollmacht, mit der sie einen Handyvertrag abschließen wollte. Leider hätte er sich diese Vollmacht nicht genau durchgelesen, bevor er unterschrieben habe. Darauf war nämlich vermerkt, dass die Angeklagte berechtigt sei, in seinem Namen nicht nur einen, sondern drei Handyverträge abzuschließen. Er sei dann mit ihr in einen Laden gegangen, um einen Handyvertrag auszuwählen. Damals habe sie ihm versichert, die Kosten würden alle von ihrem Konto abgehen.
Das war nicht der Fall. Er sei sich seines Versäumnisses aber bewusst gewesen und habe deshalb die Zahlungen der Verträge zunächst übernommen.
Nach fast zwei Jahren Pause kamen nun in diesem Jahr aber neue Zahlungen auf ihn zu, weshalb er jetzt die Klage einge- reicht hat. Zusätzlich schloss die Angeklagte noch zwei Verträge in seinem Namen ab, auf denen auch seine Unterschrift zu sehen ist. Diese Verträge habe er allerdings nicht selbst unterzeichnet.
Der Richter reagierte nach einiger Zeit etwas genervt auf die teilweise widersprüchlichen Aussagen der Angeklagten. Diese widersprächen ganz einfach allgemeiner Lebenserfahrung. Außerdem habe sie die Identitäten der Männer missbraucht, weil sie nicht kreditwürdig sei.
Da der Streit vor Gericht nicht gelöst werden konnte, beendete der Richter die Verhandlung. Nun sollen auch die Kinder gehört werden, um Klarheit zu erlangen, wer wann welches Handy nutzte und woher er es hatte. Weitere Betrugsverfahren könnten auf die Angeklagte zukommen, deutete der Richter an.
Rechnungen über mehr als 1600 Euro