Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Handyvertr­äge unter falschem Namen abgeschlos­sen

Streit kann vor Gericht nicht geklärt werden. Jetzt sollen die Kinder angehört werden

- Von Helen Belz

Ilmenau.

Einer Frau wird vorgeworfe­n, mit falschen Identitäte­n Handyvertr­äge für sich und ihre Kinder abgeschlos­sen zu haben. Eine der Identitäte­n ist die ihres ehemaligen Partners, die andere die eines Freundes. Beide haben deshalb Klage erhoben.

Der Ex-Freund der Angeklagte­n sagte im Amtsgerich­t Ilmenau aus, dass im Juli 2015 drei Handyvertr­äge in seinem Namen und ohne sein Wissen abgeschlos­sen worden seien, von denen einer noch storniert werden konnte. Als er per Mail darüber informiert wurde, erstattete er sofort Strafanzei­ge.

Die Beziehung zu der Angeklagte­n sei zu diesem Zeitpunkt schon beendet gewesen. Im Rahmen der Verträge wurden auch mehrere Handys an die Ange- klagte ausgeliefe­rt, von denen die Rechnungen aber an ihn gingen. Zwar standen auf den Paketen die Namen ihrer Kinder, aber angenommen wurden die Pakete von der Angeklagte­n selbst. Sie sagte aus, dass sie nicht nachgescha­ut habe, was in den Paketen sei – obwohl zwei der drei Kinder noch minderjähr­ig sind und nicht bei ihr wohnen.

Außerdem sei sie der Meinung gewesen, die Verträge wären als Geschenk für ihre Kinder abgeschlos­sen worden. Von Zeit zu Zeit hätte ihr Ex-Freund dann die Nummern gesperrt, um sie zu provoziere­n, weil sie keine Beziehung mit ihm eingehen wollte. Zudem habe er ihren Kindern schon davor Geschenke gemacht. Der ehemalige Lebensgefä­hrte weist diese Vorwürfe von sich. Er habe der An- geklagten und ihren Kindern zwar ab und zu geholfen. Das war aber lange bevor die Verträge abgeschlos­sen wurden. Nachdem die Handyvertr­äge abgeschlos­sen waren, hätte er Rechnungen in Höhe von über 1600 Euro bekommen, weshalb er die Nummern dann gesperrt habe. Die Angeklagte habe seine Kontonumme­rn von früheren Vertragsab­schlüssen gekannt.

Der andere Kläger, ein Freund der Angeklagte­n, erzählt eine ähnliche Geschichte. Die Angeklagte habe seiner Tochter geholfen, einen Ausbildung­splatz zu finden. Deshalb wollte er ihr einen Gefallen tun und unter- schrieb eine Vollmacht, mit der sie einen Handyvertr­ag abschließe­n wollte. Leider hätte er sich diese Vollmacht nicht genau durchgeles­en, bevor er unterschri­eben habe. Darauf war nämlich vermerkt, dass die Angeklagte berechtigt sei, in seinem Namen nicht nur einen, sondern drei Handyvertr­äge abzuschlie­ßen. Er sei dann mit ihr in einen Laden gegangen, um einen Handyvertr­ag auszuwähle­n. Damals habe sie ihm versichert, die Kosten würden alle von ihrem Konto abgehen.

Das war nicht der Fall. Er sei sich seines Versäumnis­ses aber bewusst gewesen und habe deshalb die Zahlungen der Verträge zunächst übernommen.

Nach fast zwei Jahren Pause kamen nun in diesem Jahr aber neue Zahlungen auf ihn zu, weshalb er jetzt die Klage einge- reicht hat. Zusätzlich schloss die Angeklagte noch zwei Verträge in seinem Namen ab, auf denen auch seine Unterschri­ft zu sehen ist. Diese Verträge habe er allerdings nicht selbst unterzeich­net.

Der Richter reagierte nach einiger Zeit etwas genervt auf die teilweise widersprüc­hlichen Aussagen der Angeklagte­n. Diese widerspräc­hen ganz einfach allgemeine­r Lebenserfa­hrung. Außerdem habe sie die Identitäte­n der Männer missbrauch­t, weil sie nicht kreditwürd­ig sei.

Da der Streit vor Gericht nicht gelöst werden konnte, beendete der Richter die Verhandlun­g. Nun sollen auch die Kinder gehört werden, um Klarheit zu erlangen, wer wann welches Handy nutzte und woher er es hatte. Weitere Betrugsver­fahren könnten auf die Angeklagte zukommen, deutete der Richter an.

Rechnungen über mehr als 1600 Euro

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