Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Anklage rückt vom Vorwurf des Totschlags ab
Zweieinhalb Jahre Haft: Angeklagter sticht auf Mitbewohner in Weimarer Sozial-Einrichtung ein
Erfurt. Nach einem blutigen Streit zwischen Alkoholikern hat das Landgericht Erfurt den Angeklagten zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Zudem soll der 42 Jahre alte Mann in eine Entziehungseinrichtung kommen, sagte der Vorsitzende Richter.
Damit folgte das Gericht dem Schlussplädoyer des Staatsanwalts. Dieser hatte dem Angeklagten ursprünglich auch versuchten Totschlag vorgeworfen, dieser war am Ende aber nicht nachweisbar, wie der Staatsanwalt erklärte.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im September vergangenen Jahres einen Mitbewohner in einer sozialen Einrichtung in Weimar im Streit mit einem Küchenmesser verletzte. Eine Tötungsvorsatz sei aber nicht zu unterstellen. Allerdings hätten sich aus der reinen Aktenlage Anhaltspunkte dazu ergeben, sagte der Vorsitzende Richter.
Die beiden im Streit Involvierten sind Alkoholiker und hatten auch vor dem Geschehen getrunken. Auch der Angeklagte wurde bei der Auseinandersetzung verletzt.
Sein Anwalt hatte Freispruch gefordert. Es habe sich um gerechtfertigte Notwehr gehalten. Dem widersprach das Gericht. Auf der Seite des Mitbewohners habe es sich um Notwehr gehalten. Trinkermilieu oder nicht: Es sei bedrohlich, „wenn einem eine Person mit einer 30 Zentimeter langen Messerklinge gegenübersteht“, sagte der Vorsitzende Richter.
Noch vor den Plädoyers hatte der Deutsche überraschend den Tattag ausführlich aus seiner Sicht geschildert. „Es kann schon sein, dass ich ihn beleidigt haben und dass ich sagte, ‚Ich stech‘ dich ab.‘“Das sei aber als Warnung gemeint gewesen, betonte der Angeklagte. Grundsätzliche habe er enorme Angst vor dem Mitbewohner gehabt.
Schon in der Vergangenheit habe es immer wieder wegen der aufbrausenden Art des Mannes Probleme gegeben. „Ich bin nicht der Typ, der schlägt“, betonte der 42-Jährige. (dpa)