Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Einheitlicher Datenschutz
Seit einiger Zeit werde ich von meinem sozialen Netzwerkwerk aufgefordert, meine Datenschutzeinstellungen zu überprüfen und eine Einwilligung zu erteilen. Was hat es damit auf sich? Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen.
Am 25. Mai 2018 tritt die EUDatenschutzgrundverordnung in Kraft. Infolge deren Regelung wird es innerhalb der EU ein einheitliches Datenschutzrecht geben. Viele Unternehmen überarbeiten deshalb ihre datenschutzrechtlichen Informationen und Einwilligungserklärungen. Auch nach aktueller Rechtslage mussten sich Unternehmen häufig eine Einwilligung ihrer Kunden zur Datenverarbeitung geben lassen. Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung werden die Anforderungen an die Unternehmen höher. Unternehmen müssen aufgrund der Datenschutzgrundverordnung beispielsweise ihren Kunden in einer präzisen, transparenten, verständlichen und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache unter anderem mitteilen, zu welchem Zweck Daten von ihnen verarbeitet werden. Auch müssen Unternehmen ihre Einwilligungserklärungen neu formulieren. Unternehmen, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union haben, das bisher ein niedriges Datenschutzniveau hatte, müssen ihre Informationen und Einwilligungserklärungen nunmehr anpassen. Hierzu gehören auch viele soziale Netzwerke.
Sie sollten sich unbedingt die Zeit nehmen, sämtliche Informationen zu lesen und sich dann aufgrund der erhaltenen Informationen überlegen, ob sie die Einwilligungserklärung abgegeben. Die Einwilligung muss freiwillig sein. Und Sie haben jederzeit das Recht, die Einwilligung zu widerrufen.