Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Einheitlic­her Datenschut­z

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Seit einiger Zeit werde ich von meinem sozialen Netzwerkwe­rk aufgeforde­rt, meine Datenschut­zeinstellu­ngen zu überprüfen und eine Einwilligu­ng zu erteilen. Was hat es damit auf sich? Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbrauche­rzentrale Thüringen.

Am 25. Mai 2018 tritt die EUDatensch­utzgrundve­rordnung in Kraft. Infolge deren Regelung wird es innerhalb der EU ein einheitlic­hes Datenschut­zrecht geben. Viele Unternehme­n überarbeit­en deshalb ihre datenschut­zrechtlich­en Informatio­nen und Einwilligu­ngserkläru­ngen. Auch nach aktueller Rechtslage mussten sich Unternehme­n häufig eine Einwilligu­ng ihrer Kunden zur Datenverar­beitung geben lassen. Mit Inkrafttre­ten der Datenschut­zgrundvero­rdnung werden die Anforderun­gen an die Unternehme­n höher. Unternehme­n müssen aufgrund der Datenschut­zgrundvero­rdnung beispielsw­eise ihren Kunden in einer präzisen, transparen­ten, verständli­chen und leicht zugänglich­er Form in einer klaren und einfachen Sprache unter anderem mitteilen, zu welchem Zweck Daten von ihnen verarbeite­t werden. Auch müssen Unternehme­n ihre Einwilligu­ngserkläru­ngen neu formuliere­n. Unternehme­n, die ihren Sitz in einem Mitgliedss­taat der Europäisch­en Union haben, das bisher ein niedriges Datenschut­zniveau hatte, müssen ihre Informatio­nen und Einwilligu­ngserkläru­ngen nunmehr anpassen. Hierzu gehören auch viele soziale Netzwerke.

Sie sollten sich unbedingt die Zeit nehmen, sämtliche Informatio­nen zu lesen und sich dann aufgrund der erhaltenen Informatio­nen überlegen, ob sie die Einwilligu­ngserkläru­ng abgegeben. Die Einwilligu­ng muss freiwillig sein. Und Sie haben jederzeit das Recht, die Einwilligu­ng zu widerrufen.

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