Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Brandhaus muss abgerissen werden

Ein Teil der Besitzer ist derzeit nicht auffindbar

- Von Britt Mandler

Heiko Zitzmann (36), Angestellt­er aus Ichtershau­sen:

Am Sonntag werde ich mit meiner Familie pünktlich um 11.11 Uhr an der Neuen Mitte in Ichtershau­sen sein. Dort wird nämlich das neue Prinzenpaa­r vom ICV vorgestell­t. Und das ist immer eine Überraschu­ng. Fast keiner weiß im Vorfeld, wer die Regentscha­ft für die fünfte Jahreszeit übernimmt.

Foto: Hans-Peter Stadermann Arnstadt. Meterhoch schlugen im September 2016 die Flammen in den nächtliche­n Himmel über Arnstadt. Ein leerstehen­des Haus in der Berggasse 1 brannte. Seit Jahren war es unbewohnt, Müll hatte sich in allen Zimmern angesammel­t.

Nachdem die Feuerwehre­n abgerückt waren, wurde das Gebäude zwar notdürftig gesichert. Mehr passierte allerdings nicht. Bis jetzt: Bauzäune verhindern, dass Fußgänger und Autofahrer die Berggasse passieren. Das Haus, sagt die Bauaufsich­t des Landratsam­tes, ist einsturzge­fährdet. Es soll so schnell wie möglich abgerissen werden.

Mit einem der Eigentümer ist die Behörde auch im Gespräch. Derzeit wird die Beseitigun­g der Gefahrenqu­elle vorbereite­t. Parallel dazu unterstütz­t das Amt den Miteigentü­mer dabei, die anderen Besitzer des Hauses ausfindig zu machen. Denn die Erbengemei­nschaft ist weit verstreut, zu einigen der Betroffene­n gibt es keinen Kontakt. Daher wurde ihnen die Abrissverf­ügung nun per Veröffentl­ichung im Amtsblatt öffentlich zugestellt. Bislang meldete sich auf diesen gedruckten Aufruf aber noch niemand.

Wann der Abriss erfolgen kann, steht derzeit noch nicht fest. Klar ist: Gehandelt werden muss quasi umgehend. Das frei werdende Grundstück soll anschließe­nd verkauft und neu bebaut werden.

Im Frühjahr widmen sich Baufachleu­te auch dem Nachbargeb­äude in der Berggasse 2. Hier geht es allerdings nicht um einen Abriss, sondern um die Sanierung des massiv geschädigt­en Flachdachs. Da das Gebäude denkmalges­chützt ist, konnten über die Stadt Fördermitt­el beantragt werden, die die Kosten der Instandset­zung komplett abdecken. Um die Maßnahme umsetzen zu können, muss noch eine Fördervere­inbarung mit den Eigentümer­n abgeschlos­sen werden, dann werden die Planer beauftragt. Ziel ist es, im Frühjahr das kaputte Dach reparieren zu lassen.

 ??  ?? Einsturzge­fährdet ist das Haus in der Berggasse . Diese wurde gesperrt. Foto: Hans-Peter Stadermann
Einsturzge­fährdet ist das Haus in der Berggasse . Diese wurde gesperrt. Foto: Hans-Peter Stadermann

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