Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Brandhaus muss abgerissen werden
Ein Teil der Besitzer ist derzeit nicht auffindbar
Heiko Zitzmann (36), Angestellter aus Ichtershausen:
Am Sonntag werde ich mit meiner Familie pünktlich um 11.11 Uhr an der Neuen Mitte in Ichtershausen sein. Dort wird nämlich das neue Prinzenpaar vom ICV vorgestellt. Und das ist immer eine Überraschung. Fast keiner weiß im Vorfeld, wer die Regentschaft für die fünfte Jahreszeit übernimmt.
Foto: Hans-Peter Stadermann Arnstadt. Meterhoch schlugen im September 2016 die Flammen in den nächtlichen Himmel über Arnstadt. Ein leerstehendes Haus in der Berggasse 1 brannte. Seit Jahren war es unbewohnt, Müll hatte sich in allen Zimmern angesammelt.
Nachdem die Feuerwehren abgerückt waren, wurde das Gebäude zwar notdürftig gesichert. Mehr passierte allerdings nicht. Bis jetzt: Bauzäune verhindern, dass Fußgänger und Autofahrer die Berggasse passieren. Das Haus, sagt die Bauaufsicht des Landratsamtes, ist einsturzgefährdet. Es soll so schnell wie möglich abgerissen werden.
Mit einem der Eigentümer ist die Behörde auch im Gespräch. Derzeit wird die Beseitigung der Gefahrenquelle vorbereitet. Parallel dazu unterstützt das Amt den Miteigentümer dabei, die anderen Besitzer des Hauses ausfindig zu machen. Denn die Erbengemeinschaft ist weit verstreut, zu einigen der Betroffenen gibt es keinen Kontakt. Daher wurde ihnen die Abrissverfügung nun per Veröffentlichung im Amtsblatt öffentlich zugestellt. Bislang meldete sich auf diesen gedruckten Aufruf aber noch niemand.
Wann der Abriss erfolgen kann, steht derzeit noch nicht fest. Klar ist: Gehandelt werden muss quasi umgehend. Das frei werdende Grundstück soll anschließend verkauft und neu bebaut werden.
Im Frühjahr widmen sich Baufachleute auch dem Nachbargebäude in der Berggasse 2. Hier geht es allerdings nicht um einen Abriss, sondern um die Sanierung des massiv geschädigten Flachdachs. Da das Gebäude denkmalgeschützt ist, konnten über die Stadt Fördermittel beantragt werden, die die Kosten der Instandsetzung komplett abdecken. Um die Maßnahme umsetzen zu können, muss noch eine Fördervereinbarung mit den Eigentümern abgeschlossen werden, dann werden die Planer beauftragt. Ziel ist es, im Frühjahr das kaputte Dach reparieren zu lassen.