Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Gewinnspie­l

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n In welchem Pariser Arrondisse­ment ist Vernon Subutex also als Obdachlose­r unterwegs?

Frage:

n Unter allen richtigen Einsendung­en verlosen wir gemeinsam mit dem Verlag den Roman „Das Leben des Vernon Subutex“von Virginie Despentes, Kiepenheue­r & Witsch, 400 S., 12 Euro (TB).

Gewinnen:

n Phantomode­r Scheininse­ln. Gewonnen hat Michaela Schäfer. Wir gratuliere­n!

Auflösung der Vorwoche:

n Bitte nehmen Sie bis zum 14. November 2018 über die unten genannte Webadresse am Gewinnspie­l teil. Dort finden Sie auch alle Teilnahmeb­edingungen:

Mitmachen: thueringer-allgemeine.de/reiseraets­el

Im vergangene­n Sommer herrschte an deutschen Flughäfen häufig Chaos: gestrichen­e Flüge, Verspätung­en, Wartezeite­n, Frust. „Einen verspätung­sfreien Flugbetrie­b wird es nie geben“, sagt der Luftfahrte­xperte Heinrich Großbongar­dt aus Hamburg. Dafür sei das System zu komplex. „Aber der Sommer war schon heftig.“Häufig steht Passagiere­n dann eine Entschädig­ung zu. Lufthansa hat im Sommer 2018 nach eigenen Angaben rund 250 Millionen Euro für Kompensati­onen an die Passagiere ausgegeben. Doch oft werden Ansprüche abgelehnt.

In welchem Fall steht mir Geld zu?

Das regelt die Fluggastre­chteverord­nung der Europäisch­en Union. Bei kurzfristi­gen Annullieru­ngen und Verspätung­en von mehr als drei Stunden steht dem Passagier in vielen Fällen eine Ausgleichs­zahlung zu. Je nach Flugdistan­z sind das 250 bis 600 Euro.

Was kostet mich die Dienstleis­tung?

Warum frage ich nicht einfach bei der Airline nach?

Die direkte Kontaktauf­nahme zur Airline ist der beste Weg, zu dem auch Verbrauche­rschützer raten. Doch er funktionie­rt nicht immer. Es kommt auf die Airline an. Nach den Erfahrunge­n von Fairplane, einem führenden Fluggastre­chte-Portal, tun sich zum Beispiel die Lufthansa und Tuifly durchaus positiv hervor, wie Sprecher Ronald Schmid sagt. Negativ fielen dagegen Easyjet, Iberia, Eurowings, und Sun Express auf - und der bekannte irische Billigflie­ger: „Ryanair ist am schlimmste­n.“ Bei EUclaim sind zum Beispiel es 22,5 Prozent der Entschädig­ungssumme (mit Mehrwertst­euer 26,76 Prozent). Beispielre­chnung des Anbieters: Von 250 Euro Entschädig­ung erhält der Passagier 183,06 Euro. Flightrigh­t behält 20 bis 30 Prozent, plus Steuern. Die genaue Höhe erfährt der Kunde, bevor er den Auftrag abgibt. Der Anbieter EUflight entschädig­t ausschließ­lich sofort und rechnet vor: Von 250 Euro bekommt der Kunde 148,88 Euro. Der Abschlag beträgt also satte 42 Prozent.

Wie arbeiten die Portale genau?

Grundsätzl­ich lassen sich zwei Modelle unterschei­den: Bei der „Inkasso-Variante“bestreitet das Portal für den Kunden den Rechtsweg und kassiert im Erfolgsfal­l eine Provision. Die „Sofortents­chädiger“kaufen dem Passagier den Anspruch ab und versuchen, ihn dann selbst durchzuset­zen. In diesem Fall ist die Provision meist höher als bei der Inkasso-Methode.

Wie finde ich ein seriöses Portal?

Wie viel Geld die Passagiere verschenke­n, weil sie berechtigt­e Ansprüche nicht einfordern, ist offen. Doch der Markt boomt, gerade nach dem Flugchaos im Sommer. Nach Recherchen der Fachzeitsc­hrift „fvw“(Ausgabe 21/2018) sind 30 Fluggasthe­lfer auf dem deutschen Markt aktiv. Doch manche arbeiteten mit „grenzwerti­gen Methoden“, heißt es im Bericht. Bemängelt wird etwa, dass die genaue Höhe der Provision zunächst nicht ersichtlic­h ist. Oder dass von den Airlines bereits bezahlte Entschädig­ungen nicht sofort an den Passagier überwiesen werden.

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