Obszöne Ansprüche
über die Rente der Thüringer Parlamentarier
Kaum ein Thema ist dankbarer als das Geld der hiesigen Abgeordneten. Wer behauptet, dass sie sowieso zu viel verdienen, weiß stets eine gefühlte Mehrheit hinter sich. Doch dieses wohlfeile Diktum macht es sich zu einfach. In einer Demokratie müssen auch die Mitglieder des wichtigsten Verfassungsorgans ihren Lebensunterhalt ordentlich bestreiten dürfen. Andernfalls könnten sich nur noch gut verdienende Anwälte oder reiche Erben ein Parlamentsmandat als Hobby leisten. Oder aber die Abgeordneten wären anfälliger für Bestechung.
Ja, die Grunddiät, die den Thüringer Abgeordneten gezahlt wird, mag vielen Bürgern zu hoch erscheinen. Aber angesichts dessen, was Spitzenbeamten gezahlt wird, ordnet sie sich ein – mal ganz zu schweigen von dem, was Geschäftsführer oder Bankchefs bekommen.
Auch die automatische Erhöhung, die sich nach der durchschnittlichen Einkommensentwicklung richtet, lässt sich begründen. Auf irgendeine Art und Weise müssen schließlich die Gehälter der Abgeordneten angepasst werden. Dass sie, wie in anderen Ländern oder im Bund, selbst darüber entscheiden, ist auch nicht eleganter.
Nein, die Probleme liegen tiefer. So wird kaum überprüft, wie und wofür die Abgeordneten ihre steuerfreien Pauschalen verwenden. Missbrauch ist jederzeit möglich.
Dazu die teilweise obszönen Pensionsregelungen: Wenn ein Parlamentarier bereits nach sechs Jahren Anspruch auf eine Rente hat, die ein Arbeiter oft nicht nach 40 Jahren erreicht, steht das in keinem nachvollziehbaren Verhältnis.
Dass die Koalition hier endlich ran will, ist richtig. Doch dass sie mehr als zwei Jahre braucht, um eine Kommission einzusetzen, ist peinlich.