Mauern lösen keine Probleme
Leser stellen Flüchtlingspolitik in Frage
Nur eine schnelle Begrenzung für die Aufnahme und Duldung von Flüchtlingen kann den Zorn des Volkes besänftigen. Die Anschläge auf Flüchtlingsheime sind meiner Ansicht nach nur der Anfang der Ablehnung weiterer Aufnahme von Fremden.
Wer verlangt, keine Obergrenzen – welcher Art auch immer – festzulegen, ist dumm.
Deutsche Soldaten leben in Afghanistan und anderswo immer in der Gefahr, Leib und Leben für fremde Interessen opfern zu müssen, während die jungen Männer aus diesen Ländern, statt ihr Land zu verteidigen, sich gut aufgehoben in Deutschland und anderen EULändern aufhalten.
Dazu kommen jene Gutmenschen, die immer wieder behaupten, man könne diese jungen Männer nicht in ihre Heimat zurück schicken, weil es dort zu gefährlich ist. Die Mär, dass Deutschland am Horn von Afrika verteidigt wird, ist tot. Hans-Georg Thomassek, Erfurt
Passend zum hervorragenden Leitartikel der TA konnte ich in der „Berliner Zeitung“lesen: „Jeder europäischer Politiker weiß: Für eine erfolgreiche Flüchtlingspolitik ist nicht die Beseitigung der Fluchtursachen entscheidend, sondern die Beseitigung der Flüchtlinge.“
Humanitäre Überlegungen spielen also nur noch eine untergeordnete Rolle, so sehr das die Kanzlerin auch immer betont.
Ihre Popularität sinkt, Wahlen in drei Bundesländern und zum Bundestag stehen an, ein ernster Konkurrent scheint mit Martin Schulz zu erwachsen...
Adieu, Willkommenskultur mit Selfis. Rückführung ist angesagt.
Wenn das oben Gesagte Konsens der europäischen Politiker ist, warum verhandeln nicht die EU-Granden wie Herr Juncker, Frau Mogherini, Herr Tusk oder der Schulz-Nachfolger mit den nordafrikanischen Staaten?
Warum Frau Merkel, die innenpolitisch genug um die Ohren hat?
Die Antwort ist wohl deutlich. Nicht nur in Teilen Deutschlands, auch in Europa sieht man Angela Merkel als die Schuldige an der „Flüchtlingslawine“(laut Schäuble). Nach dem Motto: „Wer sich die Suppe eingebrockt hat, soll sie auch auslöffeln“zeigt man enttäuscht, aber auch mit versteckter Schadenfreude, auf die Kanzlerin.
Merkel bittet die nordafrikanischen Potentaten nicht nur um Unterstützung, sondern will sie mit „Hilfen“bewegen, die mit G anfangen und mit eld enden.
Es ist immer wieder erstaunlich, was die Regierung trotz der „Schwarzen Null“im ausbilanzierten Haushalt locker macht für, sagen wir mal Entwicklungshilfe. Wenn es humanitär nicht so traurig wäre, könnte man richtig froh darüber sein.
Dieter Moritz, Wutha-Farnroda
Die Geschichte zeigt es: Mit Mauern kann man vielleicht einiges verzögern, aber nicht verhindern! Mauern stellen keine Lösungen von Problemen dar. Die DDR lässt grüßen!
Dieter Petermann, Stadtilm
Noch immer wirft man uns Thüringern und Sachsen vor, die in unser Land strömenden Menschen nicht zu mögen. Meint, wir wären Rassisten, Nationalisten und nach Meinung der Antifa-Vereine sogar Faschisten.
Legen wir also die Karten auf den Tisch. Eine Volksgruppe arbeitet zurzeit mit aller Kraft an ihrer Zukunft. Deren Kinder lernen fleißig. Integrationsprogramme brauchen sie nicht, und nach mehr als 20 Jahren können die meisten sagen: „Wir haben es aus eigener Kraft geschafft.“Meinen Glückwunsch!
Ich frage: Hat es mit Vietnamesen schon einmal Ärger gegeben? Nein! Auch sie haben eine andere Kultur und einen anderen Glauben. Der Grund liegt darin, dass diese Menschen sich selbst gut integriert haben. Sie haben von allein begriffen, weshalb...
Hartmut Liebe, Stadtroda Wir haben einen Liefervertrag über die Flüssiggasversorgung mit einer Flüssiggasfirma. Der Tank gehört dem Flüssiggaslieferanten, wir haben ihn nur gemietet. Nachdem nun unser Gastank zum zweiten Mal befüllt wurde, kam eine Rechnung mit einem wesentlichen höheren Gaspreis als in unserem Vertrag vereinbart. Die Flüssiggasfirma meint, dass der im Vertrag genannte Gaspreis nur für die erste Lieferung gelte. Im Vertrag steht allerdings, dass sich die Vertragsparteien im Fall von veränderten Beschaffungspreisen einvernehmlich über eine angemessene Erhöhung des Gaspreises verständigen. Wir haben die Rechnung bezahlt, allerdings nur in Höhe des vereinbarten Preises. Der Rest wurde nun angemahnt. Müssen wir bezahlen? Es antwortet Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen.
Es erfolgte weder eine Einladung zu Preisverhandlungen, noch einigten Sie sich mit der Gasfirma über einen neuen Preis. Laut der Regelung im Vertrag gilt also der genannte Preis auch weiterhin. Bei dem Vertrag über die Lieferung von Flüssiggas handelt es sich um einen Kaufvertrag im Sinne des § 433 BGB, der in Ihrem Fall als Dauerschuldverhältnis ausgestaltet ist. Will sich eine Vertragspartei in einem solchen Vertrag das Recht vorbehalten, den Kaufpreis für seine Ware einseitig zu ändern, muss er dies in Form einer Preisänderungsabrede im Vertrag verankern.
Gibt es eine solche Klausel nicht, wie in Ihrem Fall, gilt der ursprünglich vereinbarte Kaufpreis bis zum Abschluss einer neuen Preisabsprache.
Sie müssen also den geforderten Restbetrag nicht zahlen.
Das Verbrauchertelefon erreichen Sie immer freitags von bis Uhr unter