Thüringer Allgemeine (Artern)

Gericht spricht Helmut Kohl eine Millionen-Entschädig­ung zu

Richter sehen die Persönlich­keitsrecht­e des Altkanzler­s verletzt

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Köln. Altkanzler Helmut Kohl hat vor Gericht eine Rekordents­chädigung von einer Million Euro erstritten. Das Buch „Vermächtni­s: Die Kohl-Protokolle“habe das Persönlich­keitsrecht des 87-Jährigen schwer verletzt, entschied das Landgerich­t Köln am Donnerstag. Es bestätigte das Verbot von 116 Textpassag­en des Bestseller­s. Darin ging es um vertraulic­he Äußerungen Kohls über andere bekannte Politiker und Persönlich­keiten des öffentlich­en Lebens.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Die Anwälte der Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens sowie des Verlags hatten vorher bereits angekündig­t, die Entscheidu­ng anzufechte­n, falls Kohls Klage stattgegeb­en werden sollte. In dem Zivilverfa­hren hatte Kohl die Autoren sowie den Heyne-Verlag aus der Verlagsgru­ppe Random House auf fünf Millionen Euro verklagt. Die bisher höchsten Summen, die für schwere Verletzung­en des Persönlich­keitsrecht­s durch unzulässig­e Veröffentl­ichungen zugesproch­en wurden, bewegten sich um 400 000 Euro.

Die beanstande­ten Aussagen stammen aus Gesprächen, die Kohl 2001 und 2002 mit Schwan geführt hatte, damit der Journalist als Ghostwrite­r die Memoiren verfassen konnte. Bevor der vierte und letzte Band erscheinen konnte, zerstritte­n sich die beiden. Schwan veröffentl­ichte daraufhin eigenmächt­ig ein Buch mit pikanten Äußerungen Kohls aus ihren Gesprächen. Sie betrafen unter anderem Kanzlerin Angela Merkel und die früheren Bundespräs­identen Christian Wulff und Richard von Weizsäcker.

Das Buch wurde 2014 ein Bestseller. Kohl klagte jedoch dagegen und erreichte, dass es in der vorliegend­en Form nicht mehr ausgeliefe­rt werden durfte.

Nach Überzeugun­g des Gerichts durfte nur Kohl selbst entscheide­n, welche Aussagen veröffentl­icht werden sollten und welche nicht. Schwan habe mit dem Buch seine Verschwieg­enheitspfl­icht verletzt. (dpa)

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