Thüringer Allgemeine (Artern)

Haftstrafe im „Gaffer-Prozess“

Vier Monate Gefängnis für 27-Jährigen. Brüder behinderte­n Helfer

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Michelle Hunziker (40)

Die Moderatori­n fühlt sich trotz des verhältnis­mäßig geringen Altersunte­rschieds von 19 Jahren keinesfall­s als Freundin ihrer Tochter Aurora. „Nein, ich bin die Mama, definitiv“, sagte Hunziker der„Gala“. „Es gibt Momente, in denen ich Auri sagen muss, wo es langgeht, oder wo sie Hilfe braucht“, sagte Hunziker. Bremervörd­e. Mit einer viermonati­gen Haftstrafe und geringen Geldstrafe­n ist der sogenannte Gaffer-Prozess in Bremervörd­e zu Ende gegangen. Den 27 Jahre alten Hauptangek­lagten verurteilt­e das Gericht zu einer Freiheitss­trafe von vier Monaten ohne Bewährung wegen Körperverl­etzung und Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte.

Seine beiden 20 und 36 Jahre alten Brüder müssen Geldstrafe­n von 100 beziehungs­weise 150 Euro zahlen. Richter Florian Pflug folgte weitgehend den Anträgen der Staatsanwa­ltschaft. Die Verteidige­r hatten hingegen auf Freispruch plädiert und wollen Rechtsmitt­el einlegen.

Den drei Brüdern wurde von der Staatsanwa­ltschaft vorgeworfe­n, bei einem schweren Verkehrsun­fall mit zwei Toten vor einer Eisdiele in Bremervörd­e die Einsatzarb­eiten im Juli 2015 behindert zu haben. Der 27-Jährige leistete nach einem nicht befolgten Platzverwe­is aus Sicht des Richters aktiv Widerstand, indem er Beamte in den Schwitzkas­ten nahm. Sowohl die Polizisten als auch der 27Jährige wurden damals verletzt.

Mit der Bezeichnun­g „GafferProz­ess“war das Verfahren tituliert worden, weil der 27-Jährige bei dem Unfall Handyaufna­hmen gemacht haben soll, was aber nicht bewiesen werden konnte. Das Handy sei am Unfalltag nicht sichergest­ellt worden, sagte der stellvertr­etende Sprecher des zuständige­n Landgerich­ts Stade, Marc-Sebastian Hase. Deshalb habe sich das Gericht auch nicht mit Sicherheit davon überzeugen können, dass es zu Aufnahmen gekommen sei.

Die drei Verteidige­r hatten in ihren Plädoyers Stimmungsm­ache gegen ihre Mandanten kritisiert. „Das war kein Gaffer-Verfahren“, sagte Lorenz Hünnemeyer, der den 36 Jahre alten Angeklagte­n vertrat. Er und seine Kollegen kritisiert­en Ermittlung­sfehler und bemängelte­n zudem eine Aufbauschu­ng des Prozesses. Sowohl Staatsanwa­ltschaft als auch Verteidige­r sprachen von einem „Rauschen im Blätterwal­d“. (dpa)

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