Vertrag mit Fitnessstudio
Ich bin Mitglied in einem Fitnessstudio und muss jetzt arbeitsbedingt umziehen.
Kann ich meinen Vertrag vorfristig beenden? Ich hatte den Vertrag im Dezember letzten Jahres abgeschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 156 Wochen. Sind diese abgelaufen, verlängert er sich um 52 Monate, wenn er nicht mindestens 3 Monat vor Ablauf der 156 Wochen gekündigt wurde. Mein Beitrag wird wöchentlich von meinem Girokonto abgebucht. Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen.
Zunächst gilt leider aufgrund von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, dass ein Umzug immer in den Risikobereich des Umziehenden fällt. Mit dieser Begründung können Sie den Vertrag nicht vorfristig beenden. Sie können aber, nach meiner Ansicht, Ihren Vertrag mit einer anderen Begründung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen.
Das Fitnessstudio hat mit Ihnen eine Vertrags(erst)laufzeit von 156 Wochen vereinbart. Zunächst gilt, dass das Fitnessstudio nicht mit Ihnen einen Laufzeit in Jahren vereinbaren muss – der Vertrag kann seine Laufzeit auch in Wochen regeln. Die 156 Wochen erscheinen zu lange. Sie entsprechen einer Laufzeit von ungefähr drei Jahren. Das Bürgerliche Gesetzbuch lässt aber bei einem sogenannten Dauerschuldverhältnis über die Erbringung von Dienstleitungen nur eine Vertragslaufzeit von maximal zwei Jahren zu. Der Vertrag darf sich dann um jeweils ein Jahr verlängern, wenn er nicht rechtzeitig vorher gekündigt wird. Ist eine längere Frist vereinbart, ist die Regelung unwirksam, und Sie können den Vertrag jederzeit – unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen.