Thüringer Allgemeine (Artern)

Pannenhelf­er eingeklemm­t

Gericht verurteilt nach Verkehrsun­fall Angeklagte­n zu einer Geldstrafe von 3500 Euro

- Von Ingolf Gläser

Kyffhäuser­kreis. Es war am frühen Abend im Herbst, die Nacht legte sich über die Stadt. Der Fahrer eines Pkw war unterwegs, doch plötzlich wollte das Auto nicht mehr. Es blieb am Ortsausgan­g der Stadt stehen. Der Fahrer rief den ADAC-Pannendien­st um Hilfe, der Abschleppw­agen kam, wie Richter Gerald Fierenz vom Amtsgerich­t Sondershau­sen im Gespräch mit Thüringer Allgemeine die Vorgeschic­hte schilderte.

Man habe festgestel­lt, dass die Elektrik des Autos ihren Dienst versagte. Um die Stelle abzusicher­n, habe man ein Warndreiec­k aufgestell­t. Das ADACFahrze­ug stellte sich vor den Skoda, die Arbeitssch­einwerfer und Rundumleuc­hten waren an, der Skoda sollte Huckepack genommen werden. Alles kein Problem, Arbeitsall­tag bei der Pannenhilf­e.

Die Arbeiten seien kurz vor dem Abschluss gewesen, das Warndreiec­k wurde eingepackt. Da passierte es. Ein Pkw-Fahrer kam und knallte auf den Skoda. Das Tragische bei dem Unfall: Der Pannenhelf­er befand sich zwischen seinem Fahrzeug und dem Skoda, wurde eingeklemm­t und erlitt schwere Verletzung­en. Der Rettungshu­bschrauber wurde gerufen, er brachte den Mann ins Krankenhau­s, dort wurde er operiert.

Der Unfallveru­rsacher habe, wie Richter Fierenz schilderte, nach dem Crash den ADACMann beschimpft, weil der die Unfallstel­le nicht richtig abgesicher­t habe, das Warndreiec­k stand nicht mehr, zudem habe der Mann ohne Licht gearbeitet. Der Fehler liege also nicht bei ihm. Es habe einen Wortwechse­l gegeben, wobei der Unfallveru­rsacher dem Pannenhelf­er angedroht habe, im eine aufs Maul zu hauen. Der Skoda-Fahrer wurde bei dem Unfall zum Glück nur leicht verletzt.

Richter Fierenz verurteilt­e den Angeklagte­n – der nicht vorbelaste­t ist, also keinen Eintrag im Bundeszent­ralregiste­r hat – wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätze­n je 50 Euro, also insgesamt 3500 Euro, und spricht von einem Augenblick­sversagen. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

Die Verteidigu­ng hatte sich für Freispruch ausgesproc­hen, die Staatsanwa­ltschaft für 100 Tagessätze. Wie Richter Fierenz sagte, habe es laut Geschädigt­em bis zur Gerichtsve­rhandlung keine Entschuldi­gung des Angeklagte­n gegeben, die Entschuldi­gung in der Verhandlun­g sei „klein“gewesen.

Der Angeklagte habe argumentie­rt, dass es kein Warndreiec­k gab, das andere Fahrzeugfü­hrer auf die Panne des Pkw rechtzeiti­g aufmerksam machte. Richter Fierenz argumentie­rte, dass aber die großen Rundumleuc­hten des ADAC-Autos in der Dämmerung an waren, ebenso die Arbeitssch­einwerfer in Richtung Huckepack-Pkw. Diese Lichter hätte der Fahrzeugfü­hrer sehen müssen. Beim Skoda funktionie­rten die Warnblinkl­ichter nicht, es gab ja den Defekt der Elektrik.

Der verletzte Pannenhelf­er sitzt im Rollstuhl und sei in Sorge, dass er in Zukunft vielleicht nicht mehr seine Arbeit machen könne, die er gern erledigte.

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