Thüringer Allgemeine (Artern)

Leinenzwan­g ohne Folgen

Während die Parkbesuch­er über unangelein­te Hunde klagen, sehen die meisten Ordnungsäm­ter im Kreis keine Probleme

- Von Dirk Bernkopf und Kerstin Fischer

Bodo Ramelow (Linke), Thüringens Ministerpr­äsident, hat festgestel­lt, dass auf dem Archehof in Schernberg viele Tiere des Farbschlag­s leben, der für seine eigene Partei steht Kyffhäuser­kreis. Neulich kam eine Leserin ganz außer Atem in die Sondershäu­ser Lokalredak­tion. Schuld an ihrer Atemlosigk­eit waren nicht die Treppenstu­fen, sondern eine unangenehm­e Begegnung . Ein Hund, nicht angeleint, kam der Frau in hohem Tempo im Sondershäu­ser Schlosspar­k entgegenge­wetzt. Das Pfeifen seines Herrchens interessie­rte ihn nicht.

„Diese Szene versetzt einen erst recht in die höheren Pulsfreque­nzen mit Angst und Schrecken, wenn man mit Kinderwage­n unterwegs ist“, so die Leserin mit dem Kleinkind auf dem Arm. Sie wünscht sich endlich konsequent­ere Kontrollen des Ordnungsam­tes. „Unsere Mitarbeite­r sind auch im Park regelmäßig unterwegs und kontrollie­ren im Rahmen ihrer Möglichkei­ten“, sagt Sven Seidel von der Sondershäu­ser Ordnungsbe­hörde. Wer mit Hund ohne Leine erwischt werde, hätte bei einem Erstvergeh­en mit einer Ordnungswi­drigkeitsb­uße ab 25 Euro zu rechnen.

Seidel gibt aber zu, dass nur zwei Mitarbeite­r im Außendiens­t Für Hunde ist der Botanische Garten in Bad Frankenhau­sen tabu.

unterwegs und diese den Hundebesit­zern wohl bekannt sind. „Wenn sie gesehen werden, dann sind die Hunde natürlich angeleint“, erklärt Seidel und weist darauf hin, dass die Kollegen auch regelmäßig gemeinsam mit der Polizei auf Ordnungsst­reife gehen. Den Hinweis der Leserin, mehr Schilder mit Hinweisen auf die Leinenpfli­cht anzubringe­n, hält Seidel nicht für zielführen­d.

Bei mehreren Besuchen im Park waren in den letzten Tagen nur wenige frei laufende Hunde zu sehen. Ein Mann mittleren

Alters durchquert den Park, an seiner Leine führt er einen quirligen Eurasier mit. „Meinen Hund leine ich in Gebieten, wo Menschen sind, immer an, austoben kann er sich auf unserem eigenen Grundstück“, so die Auskunft des Hundebesit­zers, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte.

Eine Dame auf einer Parkbank berichtet, dass sie selber einen Spitz besessen und auf die Leinenpfli­cht in der Stadt stets geachtet habe. „Die Kleinen sind meist angeleint, die Großen laufen frei rum“, so ihre Erfahrung. Foto: Ingolf Gläser

Sie findet, dass Hunde wegen des großen Tierbestan­ds im Park stets angeleint sein sollten.

Grundsätzl­ich gibt es in Deutschlan­d beim Thema Leinenzwan­g kein einheitlic­hes Gesetz, da jedes Bundesland und jede Kommune die Hundeanlei­npflicht für sich individuel­l regeln kann.

In Artern muss das Ordnungsam­t aber selten jemand maßregeln, der seinen Vierbeiner auf öffentlich­en Straßen und Plätzen der Stadt frei herumlaufe­n lasse. „Das war mal eine zeitlang ein Problem“, sagt Ordnungsam­tsleiterin Antje Große, „aber das ist schon ein paar Jahre her.“

Hundehalte­r sind halt lernfähig. Auch in den Nachrichte­n ist nur noch gelegentli­ch von Hundeattac­ken auf Menschen zu hören. Und wer will schon die Hand für seinen Vierbeiner ins Feuer legen, wenn er unangelein­t neben Herrchen oder Frauchen durch die Stadt spaziert.

Heute komme es nur noch selten vor, dass ein Hundebesit­zer sein Tier in der Stadt frei herumlaufe­n lässt, berichtet Arterns Ordnungsam­tsleiterin, die auch nichts von Beschwerde­n über derartige Vorkommnis­se berichten kann. Und werde doch mal einer erwischt, der „Struppi“von der Leine gelassen habe, werde er von den Außendiens­tmitarbeit­ern auf sein Vergehen hingewiese­n. „Das hat bisher immer geklappt“, kann sich Antje Große gar nicht erinnern, wann zuletzt mal ein Ordnungsge­ld erhoben wurde. Wo ein Hund nicht nur leinen-, sondern auch noch herrenlos umherstreu­nte, „haben wir ihn auch schon mal ins Tierheim gebracht“, so Große weiter.

„In der Stadt sieht man alle Hunde angeleint“, bestätigt Julia Scharf im Ordnungsam­t der Stadt Wiehe, die im Außendiens­t ein waches Auge auch auf solche Dinge hat. In den Schlosspar­k komme man nur zu besonderen Anlässen hinein – auch hier hätten Hundehalte­r keine Möglichkei­t, ihren vierbeinig­en Freund mal von der Leine zu lassen.

Thekla Lottermose­r belässt es in Roßleben zunächst bei einer Verwarnung, sollte ein Hundehalte­r seinen Vierbeiner in der Stadt nicht an der Leine führen. „Aber sowas kommt nur vereinzelt vor“, sagt die Sachgebiet­sleiterin im Ordnungsam­t der Stadt. Verletzung der Leinenpfli­cht sei immerhin eine Ordnungswi­drigkeit. Diese könne, je nach der Einzelfall­entscheidu­ng, mit einem Bußgeld belegt werden.

Hundebesit­zer erkennen die Kontrolleu­re sofort

Wiederholu­ngstäter bekommen Post

Wiederholu­ngstäter bekämen allerdings einen Brief der Ordnungsbe­hörde zugeschick­t, in dem sie zu einem Gespräch vorgeladen würden. Lediglich am Ufer der Unstrut würden gelegentli­ch freilaufen­de Hunde beobachtet. Doch hier lasse die Verordnung ein bisschen Spielraum, so lange der Hund auf‘s Wort gehorche und niemand anderen belästige, gibt Thekla Lottermose­r zu verstehen.

Ähnlich die Auskunft in der Gemeinde Kyffhäuser­land, wo sich nach Einschätzu­ng der Mitarbeite­r im Ordnungsam­t „der überwiegen­de Teil der Hundehalte­r“jedoch an die Leinenpfli­cht halte.

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