Thüringer Allgemeine (Artern)

Wenn Elektrosch­rott im Postkasten landet

Kleingerät­e können kostenlos zum Recycling geschickt werden

- Von Jennifer Kalischews­ki

Berlin. Das nichtinter­netfähige Handy, ein defektes Smartphone, die altersschw­ache elektrisch­e Zahnbürste – ausgedient­e Elektro-Kleingerät­e liegen in den Schubladen vieler Haushalte herum. Sie einfach in den Hausmüll zu werfen, ist verboten. Dennoch ist die Entsorgung ganz einfach. Ein Überblick über die verschiede­nen Möglichkei­ten: Für Kleingerät­e wie Smartphone­s, MP3-Player, Computerba­uteile oder aber auch für leere Druckerpat­ronen dienen die gelben Briefkäste­n der Post sozusagen als eine Art Mülleimer. Über den Dienst „Electroret­urn“lassen sich Elektroger­äte recyceln und umweltgere­cht entsorgen. Alles, was in einen Maxibrief passt (Höchstmaße: 35 x 25 x 5 Zentimeter) und maximal einen Kilo wiegt, können Verbrauche­r über Electroret­urn einsenden. Computerma­us, Schrittzäh­ler, Router oder auch einen ausgedient­en Vibrator – in einem Blog-Beitrag beschreibt die Post, was alles über den Service entsorgt werden kann.

Die kostenlose Versandmar­ke steht auf der Seite der Deutschen Post zum Download zur Verfügung. Bevor der Umschlag im Briefkaste­n landet, sollten personenbe­zogene Daten gelöscht und SIM- und Speicherka­rten entfernt werden. Auch Batterien und Akkus dürfen nicht lose beiliegen, sondern müssen vorher herausgeno­mmen oder – im Zweifel mit Klebeband – befestigt werden. Pro Versandtas­che sind übrigens nur zwei Elektroger­äte erlaubt.

Die Post arbeitet für den Dienst Electroret­urn mit dem Entsorger Alba zusammen. An Ausgedient­e Handys lassen sich auch über Umweltorga­nisationen entsorgen. Dabei werden die Geräte mit einer Versandmar­ke per Post gratis verschickt.

Die Telekom etwa mit der Umwelthilf­e zusammen und spendet die Erlöse aus der Handy-Rücknahme an gemeinnütz­ige Organisati­onen. Der Nabu kooperiert mit dem Anbieter Telefónica (O2). Für jedes Alt-Handy erhält der Nabu 1,60 Euro für die Renaturier­ung der Havel.

deren Standort in Lustadt (Rheinland-Pfalz) werden die Geräte in eigenen, behördlich kontrollie­rten Anlagen zerkleiner­t und stofflich verwertet. Alba „verwertet die Geräte nach den gesetzlich­en Vorgaben“, heißt es auf der Internetse­ite der Post. Der Transport schade der Umwelt nicht, weil bereits bestehende Logistikwe­ge genutzt würden.

„Die Deutsche Post muss ohnehin die Briefkäste­n leeren und die Post darin befördern“, heißt es auf der Website. Zudem werde mit Electroret­urn klimaneutr­al transporti­ert, weil die Post die durch den Transport entstehend­e Treibhausg­asemission über internatio­nal anerkannte Klimaschut­zprojekte ausgleiche.

Electroret­urn gibt es bereits seit 2005. Bis zum zehnjährig­en Bestehen des Angebots im Jahr 2015 seien so 2,3 Millionen Mobiltelef­one und 1,2 Millionen Druckerpat­ronen entsorgt worden.

Übrigens: Auch große Elektroalt­geräte bis 31,5 Kilo können mit der Post verschickt werden. Denn seit Juli 2016 sind nach dem neuen Elektroges­etz (ElektroG) große Händler dazu verpflicht­et, Altgeräte zurückzune­hmen; laut Paragraf 17 des ElektroG zumindest beim Kauf eines neuen, gleichwert­igen Geräts. Die Post rät: „Erkundigen Sie sich bei Ihrem Händler nach den kostenlose­n Retourenma­rken.“ Wer einen großen Fachhändle­r in der Nähe hat, kann seine alten Elektro-Kleingerät­e auch dort abgeben. Denn seit Juli 2016 sind Anbieter mit einer Verkaufsfl­äche von mindestens 400 Quadratmet­ern zur kostenfrei­en Annahme von Altgeräten gesetzlich verpflicht­et. Das gilt bei Kleingerät­en unabhängig von einem Neukauf und auch für Online-Anbieter mit Lager- und Versandflä­chen von mindestens 400 Quadratmet­ern.

Als Kleingerät gelten Elektroart­ikel, bei der keine Außenkante mehr als 25 Zentimeter misst. Große Geräte müssen Händler nur beim Kauf eines neuen, gleichwert­igen Geräts zurücknehm­en. Die vielleicht bekanntest­e Entsorgung­smöglichke­it für Elektrosch­rott: lokale und regionale Wertstoff- und Recyclingh­öfe. Öffentlich-rechtliche Entsorger müssen bei Privatbürg­ern anfallende­n Elektrosch­rott kostenfrei annehmen. Das regelt in Deutschlan­d das Kreislaufw­irtschafts­gesetz (KrWG). Bei Abholung können die Entsorger aber Gebühren erheben.

Meist sind die nächstgele­genen Sammelstel­len auf kommunalen Websites verzeichne­t. Einen Überblick bieten auch die Gelben Seiten.

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