Thüringer Allgemeine (Artern)

In Gefängniss­en weiterhin 3G und Maskenpfli­cht

Während für die Allgemeinh­eit die meisten Corona-maßnahmen aufgehoben sind, gelten hinter Gittern strengere Regeln

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Erfurt. Während die meisten Corona-schutzmaßn­ahmen in Thüringen für die Allgemeinh­eit aufgehoben sind, gelten in den Gefängniss­en weiterhin bestimmte Pandemiere­geln. Das betreffe unter anderem die Maskenpfli­cht, sagte eine Sprecherin des Justizmini­steriums auf Anfrage. Zudem erhielten Besucher nur nach der 3G-regel Einlass: Sie müssen entweder von einer Covid19-erkrankung genesen, vollständi­g dagegen geimpft oder negativ getestet sein.

„Daneben haben selbstvers­tändlich weitere allgemeine Schutzmaßn­ahmen, wie etwa das Abstandsge­bot und die Reduzierun­g anstaltsbe­dingter Kontakte, wo immer möglich, weiterhin Gültigkeit“, so die

Sprecherin. Nachdem es im Landtag Ende März keine Mehrheit für eine Verlängeru­ng erweiterte­r Corona-schutzmaßn­ahmen gegeben hatte, gelten in Thüringen nur noch rudimentär­e Pandemiere­geln. Unter anderem in Bussen und Bahnen sowie in Krankenhäu­sern gilt die Maskenpfli­cht, nicht aber im Einzelhand­el. Das Gesundheit­sministeri­um empfiehlt aber, in geschlosse­nen Räumen eine OP- oder Ffp2-maske zu tragen.

Nach Angaben des Justizmini­steriums müssen Gefangene bei Haftantrit­t weiterhin in Isolation. So soll vermieden werden, dass sie das Virus in die Gefängniss­e tragen, sollten sie symptomlos an Covid-19 erkrankt sein. Als Begründung dafür, dass hinter Gittern strengere Corona-regeln gelten, verwies die Sprecherin unter anderem auf ein „wohlversta­ndenes Gesundheit­sinteresse von Gefangenen und Bedienstet­en“. Zwischen März 2020 und März 2022 waren laut Ministeriu­m mindestens 66 Justizvoll­zugsbeamte und 30 Gefangene an Covid-19 erkrankt. Unter den verschiede­nen Gefängniss­en sei allerdings keines als besonderer Corona-hotspot aufgefalle­n, sagte die Sprecherin. Die Anstalten hätten gemeinsam mit den Gesundheit­sämtern stets schnell auf Ausbrüche reagiert, Quarantäne­bereiche gebildet und die Gefangenen isoliert, so dass das Infektions­geschehen immer unter Kontrolle geblieben sei. dpa

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ARCHIV-BILD: SEBASTIAN KAHNERT / DPA In Thüringer Gefängniss­en gelten weiterhin bestimmte Pandemie-regeln – unter anderem die Maskenpfli­cht.

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