Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)
Stiftung zieht mit „Steg der Wünsche“erneut den Kürzeren
Niederlage für die Leuchtenburg im Urheberrechtsstreit. Oberlandesgericht weist Berufung zurück
Seitenroda. Im Urheberrechtsstreit um den „Steg der Wünsche“hat die Stiftung Leuchtenburg eine weitere Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht in Jena wies die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Erfurt zurück und sprach dem Psychologen Wolfgang Geißler aus Weimar einen Unterlassungsanspruch zu. Er wirft der Stiftung vor, die Idee von seinem Kunstprojekt „Berg der Wünsche“abgekupfert zu haben. „Unzweifelhaft handelt es sich bei dem Projekt „Berg der Wünsche“um eine persönliche Schöpfung, weil sie Ausdruck einer menschlichen Gestaltung ist“, heißt es in dem gestern bekanntgewordenen Richterspruch. In der „Porzellanwelten“-Schau auf der Leuchtenburg können Besucher für andere unsichtbar Wünsche auf Porzellanteller schreiben und diese dann aus luftiger Höhe am Burgberg zerschellen lassen – getreu dem Motto Scherben bringen Glück.
Geißler könne nicht den Vorgang des Porzellanwerfens allein urheberrechtlich für sich beanspruchen, betonten die Richter. Vielmehr gehe es um den Gesamtablauf, insbesondere das Anwachsen des Berges von Porzellanscherben. Museumschefin Ulrike Kaiser betonte am Mittwoch, die Stiftung sorge dafür, dass unterhalb der Burg kein Scherbenberg entstehe und damit nicht gegen Geißlers Urheberrechte verstoßen werde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde nicht zugelassen, doch kann die Stiftung dagegen Beschwerde einlegen. (dpa)