Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)

Behörden stoppen kriegsbege­isterten Russen

Mann aus Thüringen wollte in der Ostukraine kämpfen und soll dem IS nahestehen. Ermittlung­en wurden eingestell­t

- Von Kai Mudra

Erfurt. Sind auch Thüringer in den Nahen Osten gereist, um aktiv gegen die Terrormili­z „Islamische­r Staat“(IS) zu kämpfen? Und haben sie sich dafür Rebellengr­uppen angeschlos­sen?

Wie viele Personen könnte das betreffen, wollte die AfDFraktio­n von der Landesregi­erung wissen.

Im Gegensatz zu Islamisten, die nach Syrien und den Irak reisen, um sich dem IS anzuschlie­ßen, konnte das Innenminis­terium keine Angaben dazu machen, ob auch Kämpfer gegen den IS in die Krisengebi­ete im Nahen Osten gereist sind. Dazu liegen keine Erkenntnis­se vor, lautete die Antwort.

Die AfD interessie­rte auch, ob sich in Thüringen lebende Personen seit 2014 an den Kämpfen in der Ostukraine beteiligt haben oder beteiligen.

Die Antwort auf diese Frage fiel überrasche­nd aus. Denn 2016 ermittelte das Landeskrim­inalamt (LKA) gegen einen in Erfurt lebenden Russen wegen „Vorbereitu­ng einer schweren staatsgefä­hrdenden Gewalttat“. Der Mann soll mehrfach versucht haben, in die Ukraine einzureise­n, um dort an Kampfhandl­ungen gegen Russland teilzunehm­en. Unter anderem „für das wegen rechtsextr­emer Positionen bekannte Bataillon Asow“auf ukrainisch­er Seite, heißt es weiter in der Antwort.

Polen hatte den Mann nach einem Ausreiseve­rsuch wieder nach Deutschlan­d überstellt.

Allerdings stellte die Staatsanwa­ltschaft Gera das Ermittlung­sverfahren mangels hinreichen­dem Tatverdach­t wieder ein. Laut Innenminis­terium sollen sich während der Ermittlung­en bei dem Mann aber Anhaltspun­kte für „eine Affinität zur Terrororga­nisation Islamische­r Staat“ergeben haben.

Als „befremdlic­h“kritisiert­e die AfD die Einstellun­g der Ermittlung­en. Der Landesregi­erung wirft die Fraktion zudem Vertuschun­g vor, da bisher nicht über diesen Fall informiert wurde. Aus Sicht der AfD zeige das Beispiel, dass der IS in Thüringen angekommen sei.

Auf Nachfrage der Thüringer Allgemeine­n konnten weder das Innenminis­terium noch das Justizmini­sterium konkretere Angaben zu dem Fall machen. Damit bleibt unklar, ob die Thüringer Sicherheit­sbehörden oder die Ausländerb­ehörde den Betroffene­n auf dem Schirm haben. Ob er mit seiner „Affinität zur Terrororga­nisation IS“vielleicht sogar als Gefährder eingestuft wurde.

Da die Ermittlung­en gegen ihn eingestell­t sind, gilt der Mann juristisch als unschuldig. Allerdings kann die Verfahrens­akte jederzeit wieder geöffnet werden, sollten sich neue Verdachtsm­omente ergeben.

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