Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)
Schüsse aus dem Luftgewehr
28-Jähriger aus Bad Langensalza muss 1200 Euro wegen Sachbeschädigung zahlen
Bad Langensalza. „Den kenn ich aus dem Stadtbild.“Dieser Satz wird von fast allen Zeugen formuliert, die in Prozessen vor dem Amtsgericht Angeklagte aus Bad Langensalza wiedererkennen sollen. So war es auch beim Prozess um Sachbeschädigung.
Dabei ging es um einen oder mehrere Luftgewehrschüsse, die die Scheibe in einem Wohnhaus trafen. Warum er geschossen hat, konnte der angeklagte Kurstädter nicht erklären. Der 28Jährige war nicht erschienen. Es wurde aber ohne ihn verhandelt. Obwohl er es war, der Einspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 1200 Euro eingelegt und damit den Prozess veranlasst hatte.
Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2016 in der Innenstadt von Bad Langensalza. „Geräusche wie Steine, die ans Fenster schlagen“, schilderte ein Zeuge. Es sei bereits am Vorabend mal zu hören gewesen. Dieses Mal sah er in einiger Entfernung den Angeklagten am Fenster.
Er erkannte, dass der eine Waffe im Anschlag hatte und sich nach rechts und links bewegte. Er rief die Polizei an. Und er sagte denen auch, dass er nicht vor Ort kommen wolle. Aber den Schützen kenne er – „aus dem Stadtbild“. Ob es auch jemand anders gewesen sein könnte, wollte der Verteidiger wissen. Nein, da sei er sich sehr sicher und nannte noch einmal den Namen des Herrn.
Als die Polizei an der Haustür eintraf, kam ihnen der Schütze wohl entgegen. Die Frage, ob er der Gesuchte sei, hatte er verneint, war aufs Fahrrad gestiegen und davon geradelt.
In der Wohnung fand sich ein Luftgewehr unterm Sofa. Der Schütze wurde später festgenommen. Mit den Diabolos hatte er einen Schaden von 200 Euro angerichtet. Glücklicherweise stand niemand hinter der Scheibe, auf die er geschossen hat. Nach der Aussage des Augenzeugen riet der Staatsanwalt, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Das hatte der Verteidiger mit seinem Mandanten bereits besprochen. Er nahm den Einspruch zurück. Somit ist die verhängte Geldstrafe aus dem Strafbefehl rechtskräftig.