Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)
Zu Besuch im Druckhaus: „Manches versteht man nun besser“
Beim Besuch der Mediengruppe Thüringen lernen Bestatter Redaktion und Verlag kennen
Erfurt. Sie sind Leser der Zeitung und zugleich Partner und Kunden des Verlages: die Bestatter. Das Druck- und Verlagshaus der Mediengruppe Thüringen hat Vertreter Thüringer Bestattungsunternehmen eingeladen, und viele von ihnen ließen sich die Gelegenheit nicht entgehen: Bei insgesamt vier Führungen durch Redaktion, Verlag und Druckerei konnten sie miterleben, wie die Thüringer Allgemeine und die anderen Titel der Mediengruppe entstehen.
Im Verlag stand die Abteilung Kundendialog Anzeigen im Mittelpunkt der Führung. Dieser Bereich nimmt die Aufträge für alle Traueranzeigen an und bearbeitet sie für die Freigabe an die Produktion. Auf großes Interesse stießen der neue Trauerkatalog und das Trauerportal der TA im Internet, das immer stärker von Lesern und Hinterbliebenen genutzt wird. Am späten Abend konnten die Gäste dann direkt dabei sein, als die ersten Zeitungen für den nächsten Tag gedruckt wurden. Sie konnten die Herstellung der Druckplatten ebenso verfolgen wie die Bereitstellung des Papiers. Für jede Zeitungsseite müssen vier Druckplatten hergestellt werden – je eine für die vier Druckfarben Blau, Gelb, Rot und Schwarz.
Vom großen Papierlager waren alle beeindruckt. Für eine Tageszeitungsauflage benötigt die Druckerei pro Nacht um die hundert Rollen, auf denen sich jeweils 22 Kilometer Papier mit einem Gewicht von 1200 bis 1400 Kilogramm befinden.
Letzte Station der Führungen war die Versandhalle, in der die fertig gedruckten Zeitungen noch im Trocknungsprozess ankommen. ▶ Vor einigen Jahren ist mein Vater verstorben. Mein Geschwister und ich sind die Erben. Im Erbe sind auch einige Ländereien. Es handelt sich um kein Bauland. Wir sind uns nicht einig, was mit dem Erbe geschehen soll. Was können wir machen?
Sie bilden mit Ihren Geschwistern eine Erbengemeinschaft. Diese dürfte auch aktuell im Grundbuch als Eigentümerin der Grundstücke stehen. Solange die Miterben – so nennt man die Personen, die gemeinsam erben; gibt es nur einen Erben, nennt man ihn Alleinerben – einig sind, was mit dem Erbe passieren soll, liegt kein Problem vor. Man kann das Erbe auseinandersetzen, indem man die Erbmasse unter den Erben aufteilt. Es kann aber auch ein Miterbe die anderen Erben auszahlen, sodass er alleiniger Eigentümer des Erbes wird. Wenn sich die Miterben einig sind, kann man das Erbe aber auch verkaufen. Ist sich die Erbengemeinschaft, wie in Ihrem Fall, nicht einig, wie mit einem zum Erbe gehörenden Grundstück verfahren werden soll, und hat der Erblasser keine Anordnungen getroffen, kann die Verwertung des Grundstückes nur durch Zwangsversteigerung des Grundstücks, der sogenannten Teilungsversteigerung, erfolgen. Ich empfehle Ihnen dringend, mit einem Notar zu besprechen, welche Möglichkeiten für Sie in Betracht kommen, und welche Kosten dabei auf Sie zukommen. Der Notar kann mit Ihnen auch besprechen, welche Formvorschriften dabei zu beachten sind.
Vom großen Papierlager waren alle beeindruckt
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