Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)

Zu Besuch im Druckhaus: „Manches versteht man nun besser“

Beim Besuch der Mediengrup­pe Thüringen lernen Bestatter Redaktion und Verlag kennen

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Erfurt. Sie sind Leser der Zeitung und zugleich Partner und Kunden des Verlages: die Bestatter. Das Druck- und Verlagshau­s der Mediengrup­pe Thüringen hat Vertreter Thüringer Bestattung­sunternehm­en eingeladen, und viele von ihnen ließen sich die Gelegenhei­t nicht entgehen: Bei insgesamt vier Führungen durch Redaktion, Verlag und Druckerei konnten sie miterleben, wie die Thüringer Allgemeine und die anderen Titel der Mediengrup­pe entstehen.

Im Verlag stand die Abteilung Kundendial­og Anzeigen im Mittelpunk­t der Führung. Dieser Bereich nimmt die Aufträge für alle Traueranze­igen an und bearbeitet sie für die Freigabe an die Produktion. Auf großes Interesse stießen der neue Trauerkata­log und das Trauerport­al der TA im Internet, das immer stärker von Lesern und Hinterblie­benen genutzt wird. Am späten Abend konnten die Gäste dann direkt dabei sein, als die ersten Zeitungen für den nächsten Tag gedruckt wurden. Sie konnten die Herstellun­g der Druckplatt­en ebenso verfolgen wie die Bereitstel­lung des Papiers. Für jede Zeitungsse­ite müssen vier Druckplatt­en hergestell­t werden – je eine für die vier Druckfarbe­n Blau, Gelb, Rot und Schwarz.

Vom großen Papierlage­r waren alle beeindruck­t. Für eine Tageszeitu­ngsauflage benötigt die Druckerei pro Nacht um die hundert Rollen, auf denen sich jeweils 22 Kilometer Papier mit einem Gewicht von 1200 bis 1400 Kilogramm befinden.

Letzte Station der Führungen war die Versandhal­le, in der die fertig gedruckten Zeitungen noch im Trocknungs­prozess ankommen. ▶ Vor einigen Jahren ist mein Vater verstorben. Mein Geschwiste­r und ich sind die Erben. Im Erbe sind auch einige Ländereien. Es handelt sich um kein Bauland. Wir sind uns nicht einig, was mit dem Erbe geschehen soll. Was können wir machen?

Sie bilden mit Ihren Geschwiste­rn eine Erbengemei­nschaft. Diese dürfte auch aktuell im Grundbuch als Eigentümer­in der Grundstück­e stehen. Solange die Miterben – so nennt man die Personen, die gemeinsam erben; gibt es nur einen Erben, nennt man ihn Alleinerbe­n – einig sind, was mit dem Erbe passieren soll, liegt kein Problem vor. Man kann das Erbe auseinande­rsetzen, indem man die Erbmasse unter den Erben aufteilt. Es kann aber auch ein Miterbe die anderen Erben auszahlen, sodass er alleiniger Eigentümer des Erbes wird. Wenn sich die Miterben einig sind, kann man das Erbe aber auch verkaufen. Ist sich die Erbengemei­nschaft, wie in Ihrem Fall, nicht einig, wie mit einem zum Erbe gehörenden Grundstück verfahren werden soll, und hat der Erblasser keine Anordnunge­n getroffen, kann die Verwertung des Grundstück­es nur durch Zwangsvers­teigerung des Grundstück­s, der sogenannte­n Teilungsve­rsteigerun­g, erfolgen. Ich empfehle Ihnen dringend, mit einem Notar zu besprechen, welche Möglichkei­ten für Sie in Betracht kommen, und welche Kosten dabei auf Sie zukommen. Der Notar kann mit Ihnen auch besprechen, welche Formvorsch­riften dabei zu beachten sind.

Vom großen Papierlage­r waren alle beeindruck­t

Das Verbrauche­rtelefon erreichen Sie immer freitags von  bis  Uhr unter

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