Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)
Mann beißt einem Polizisten in den Arm
Widersprüche nach einer Polizeikontrolle mit Pfefferspray und festem Zugriff
Eichsfeld.
Sie wollten ihn „nur darauf aufmerksam machen, dass er eine Einbahnstraße in falscher Richtung“befuhr. Am Ende gab es eine Anklage und Verurteilung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung. Das Amtsgericht in Heiligenstadt verurteilte einen 29-Jährigen zu einer hohen Geldstrafe. Er hatte Berufung eingelegt. Im Namen ihres Mandanten stellte die Verteidigerin die Vorgänge aus dem April 2015 anders dar, als es in der Urteilsbegründung des Amtsgerichts hieß. Als die Polizeibeamten das Auto anhielten, hätten sie sich nicht ausgewiesen, sondern gleich Führerschein und Fahrzeugpapiere verlangt. Der Angeklagte habe aber die Dienstausweise sehen wollen und hatte das Fenster nur einen Spalt geöffnet. Da forderten ihn die Polizisten auf, das Fahrzeug zu verlassen. Weil er dies nicht tat, hätten die Polizisten die Tür aufgerissen und versucht, den 29-Jährigen aus dem Fahrzeug zu zerren. Der Angeklagte hatte sich aber am Lenkrad festgeklammert. Bei der Gewaltanwendung sei es dann zu einem Biss des Fahrers in den Unterarm des Beamten gekommen. Schließlich war es den Beamten gelungen, mit Pfefferspray und weiterer Gewalt den Mann zu überwältigen.
In der Berufungsverhandlung am Landgericht in Mühlhausen wirft die Verteidigerin den Polizeibeamten vor, sich nicht richtig verhalten zu haben. Sie hätten den Dienstausweis zeigen müssen und ihn über sein Vergehen und seine Rechte belehren müssen. Die Anwältin beantragt die Einstellung des Verfahrens. Dabei führt sie ein Urteil aus einem Oberlandesgericht in Niedersachsen als Beispiel an.
Der Berufungsrichter aber kommt zu dem Schluss, dass das angeführte Urteil nicht auf den vorliegenden Fall zutreffe. In ihrem Plädoyer bleibt die Verteidigerin aber bei ihrer Auffassung, dass es keine „rechtmäßige Diensthandlung gewesen sei, weil die Beamten ihn „nicht belehrt, sondern gleich bedroht hätten“. Auch wären die „Gewaltgriffe unverhältnismäßig gewesen“. Sie bleibt bei ihrem Antrag auf Freispruch. Anders die Staatsanwältin. Sie hält das Verhalten des Beschuldigten gegenüber den Beamten für nicht angemessen. Auch sei der Zwang der Polizisten notwendig, wenn ein Delinquent die Anordnungen nicht befolgt. Sie beantragt, die Berufung zu verwerfen, aber das Strafmaß herabzusetzen. In seinem „letzten Wort“entschuldigt sich der 29-Jährige mehrfach für den Biss in den Arm des Polizisten. Der Gewaltgriff hätte „so sehr weh getan“und es sei „keine Absicht gewesen“. Das Gericht kommt zur fast gleichen Meinung wie die Staatsanwältin. Aber die angeklagte Körperverletzung des Polizeibeamten wird fallen gelassen. Es war ein „unschönes Gerangel“, ist die Meinung des Richters. Die Geldstrafe wird wesentlich gemildert, auch kann er sie in Raten abstottern, und die Gerichtskosten werden um ein Drittel gesenkt.