Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)
Neue Stiftung für Psychiatrie-opfer
Hilfen von bis zu 14 000 Euro möglich. Auszahlung beginnt dieses Jahr
Erfurt.
In Thüringen ist die Erfassung von Anspruchsberechtigten der neuen Stiftung „Anerkennung und Hilfe“angelaufen. Unterstützt werden sollen Menschen, die zwischen 1949 und 1990 in der DDR und zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfuhren. Eingerichtet wurde die Stiftung Anfang 2017 von Bundesländern, Bund und den christlichen Kirchen.
Angesiedelt ist die Beratungsstelle beim Sozialministerium. „Betroffene können sich derzeit dort für ein Beratungsgespräch registrieren lassen. Sobald das Beratungspersonal zur Verfügung steht, werden die Gespräche geführt und die notwendigen Schritte für Anerkennungsund Unterstützungsleistungen eingeleitet“, sagt Ministeriumssprecher Matthias Hinze.
Aktuell lägen sieben Anmeldungen von Einzelpersonen vor. Zudem hätten sich Betreuer und Vereine gemeldet, die Betroffene vertreten. Ein Gutachten des Bundesministeriums rechne mit bis zu 2000 Betroffenen in Thüringen. Insgesamt stehen der Stiftung 288 Millionen Euro zur Verfügung. „Thüringen trägt hiervon auf fünf Jahre verteilt 8 Millionen Euro“, so Hinze.
Bei Anerkennung ihres Leides und bestehender Folgewirkungen erhalten die Betroffenen einmalig 9000 Euro. Daneben ist ein Ausgleich für entgangene Rentenansprüche in Höhe von 3000 bis 5000 Euro vorgesehen.
Über den Zeitpunkt der Auszahlungen entscheidet laut Hinze die Geschäftsstelle der Stiftung. „Wir gehen davon aus, dass in er zweiten Jahreshälfte 2017 die ersten Betroffenen ihre Leistungen erhalten“, so der Ministeriumssprecher. ▶
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