Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)
Betriebsrente wird attraktiver
Große Koalition einigt sich auf letzte Details der Reform: Neue Anreize für Geringverdiener, Entlastung für Unternehmen
Berlin.
Mehr staatliche Förderung und weniger Haftungsbürden: Die große Koalition will die Betriebsrenten in Deutschland mit einem Reformgesetz deutlich ausbauen, vor allem Geringverdiener und kleine Unternehmen sollen profitieren. Union und SPD im Bundestag haben sich jetzt auf letzte Details verständigt, das Gesetz soll in der kommenden Woche beschlossen werden – es wird allerdings erst 2018 in Kraft treten. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) spricht schon von einem „sehr großen Gesetz, das wir dringend brauchen.“
Wie wird jetzt gefördert?
Der Staat bietet für Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen bis 2000 Euro ein neues Betriebsrenten-fördermodell an: Der Arbeitgeber bekommt 30 Prozent der von ihm gezahlten Beiträge über Steuerzuschüsse erstattet – die Höchstgrenze für die Beiträge liegt bei 480 Euro, der höchste Förderbetrag liegt also bei 144 Euro im Jahr. Ein höherer Anteil der Arbeitgeberzahlungen für die Betriebsrente soll von der Steuer freigestellt werden.
Was ändert sich für die Unternehmen?
Kern der Reform ist, dass Unternehmen die Höhe der Betriebsrente nicht mehr garantieren müssen. Eine solche Garantie hatte wegen des Haftungsrisikos vor allem viele kleine Unternehmen davon abgehalten, Betriebsrenten anzubieten. Gerade in Zeiten von Niedrigzinsen fürchten sie, auf den einmal gegebenen Garantien sitzen zu bleiben und Geld nachschießen zu müssen. Im Gegenzug für die Enthaftung müssen sich Gewerkschaften und Arbeitgeber im Tarifvertrag auf ein neues Sozialpartnermodell verständigen: Die Unternehmen müssen die betriebliche Altersvorsorge ganzen Belegschaften anbieten.
Für den Wegfall der Garantie müssen die Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Gehalts als Zuschuss an die Versorgungseinrichtung zahlen. Im Gegenzug gibt es keine garantierte Mindestrente mehr, sondern nur eine „Zielrente“mit der Verpflichtung, auf jeden Fall die eingezahlten Beiträge auszuzahlen. Durch die größere Flexibilität bei der Anlage der Gelder sollen höhere Renditen möglich sein. Stärker als zunächst geplant soll das Sozialpartnermodell auch für nicht tarifgebundene Betriebe geöffnet werden.
Warum gab es noch Streit?
Die CSU hatte sich auf die Seite der Versicherungswirtschaft geschlagen. Diese befürchtet, das künftige Garantieverbot werde auf ihre Kosten gehen. Die Garantierente gehört zu ihren wichtigsten Werbeargumenten – im Sozialpartnermodell gäbe es dagegen keine garantierte Rentenhöhe. Am Ende rückte die CSU aber von ihrem Widerstand ab. Die abschließende Verständigung muss jetzt noch in einen Gesetzestext einfließen – den endgültigen Entwurf will die Koalition deshalb erst Anfang kommender Woche präsentieren. Die Arbeitgeber stehen hinter dem neuen Modell: Für die freiwillige soziale Leistung müssen die Unternehmen in den Bilanzen keine Rücklagen bilden. „Das wird mehr Unternehmen dazu bewegen, ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Oliver Zander.
Was sagt die Opposition?
Die Linke warnt, mit dem Sozialpartnermodell würden die Arbeitgeber aus der Verantwortung entlassen, zugleich könnten Gelder hochriskant angelegt werden. Die Grünen kritisieren, die Tarifbindung sei seit Jahren rückläufig – deshalb sei es falsch, sich jetzt vor allem auf Tarifverträge zu stützen. Ortsgespräche im Inland Montag bis Freitag -Uhr -Uhr
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