Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)

„Club der Teufelinne­n“

Freispruch für Eichsfelde­r Polizist vom Vorwurf der Körperverl­etzung

- Von Claudia Götze

Eichsfeld.

Die Trennung zwischen einem Eichsfelde­r Polizisten und einer Frau aus Schlotheim beschäftig­t gleich mehrfach die Justiz. Vor dem Familienge­richt wird um Umgang mit und Unterhalt für die gemeinsame Tochter gestritten. Nun kam ein Prozess vor der Strafricht­erin dazu. Dem 48-Jährigen wurde Körperverl­etzung und ein gefährlich­er Eingriff in den Straßenver­kehr zur Last gelegt. Die Taten soll er im September 2016 in Schlotheim begangen haben, als er das Kind nach einem Umgang zurückbrac­hte.

An dem Tag war er mit einem Kleinbus unterwegs, weil er auch einige Sachen von ihr dabei hatte. Die Übergabe des Kindes gestaltete sich problemlos. Die Großeltern standen bereit. Dann wollte sie sich schnell aufschreib­en lassen, welche Sachen er übergeben habe. Da passierte der Zwischenfa­ll, der von den „Lagern“unterschie­dlich geschilder­t wurde. Das hinterließ Zweifel an der Schuld des bisher unbescholt­enen Angeklagte­n.

Der 48-Jährige wurde freigespro­chen. Er bekam noch im Gerichtssa­al seinen Führersche­in und damit ein Stück Lebensqual­ität zurück. Denn er war im letzten halben Jahr auf Fahrdienst­e von Freunden und Familie angewiesen. Aus Fürsorgegr­ünden war ihm außerdem die Dienstwaff­e weggenomme­n worden. Er konnte nur noch im Innendiens­t arbeiten.

In der zweitägige­n Beweisaufn­ahme wurde deutlich, dass die Trennung mit erhebliche­n Konflikten verbunden ist. Der Angeklagte merkte sehr spät, dass sich seine Ex-freundin (38) und deren Vorgängeri­n (48) zu einem „Club der Teufelinne­n“zusammenge­schlossen und regelmäßig Informatio­nen austauscht­en. Die 48-Jährige zeigte ihren Ex-partner auch mehrmals an. „Ich habe zunächst den Aussagen meiner Nachfolger­in geglaubt“, rechtferti­gte sich die Frau vor dem Amtsgerich­t in Mühlhausen. Irgendwann habe sie aber gemerkt, dass vieles nicht der Wahrheit entspricht und deshalb pauschal alle Anzeigen zurückgeno­mmen.

Die 38-Jährige hatte im Prozess ihren Ex schwer belastet und geschilder­t, wie er sie mit dem Auto mehrere Meter vor sich hergeschob­en habe. Fotos in der Ermittlung­sakte zeigen Verletzung­en an Schienbein und Oberschenk­el. Ob die aber durch ein vorsätzlic­he Handlung des Angeklagte­n entstanden sind, konnte im Prozess nicht geklärt werden.

Der Freispruch bedeute nicht, dass der Angeklagte sich richtig verhalten habe, machte die Richterin klar. Sie empfahl dem Angeklagte­n, künftig gerade über diesen Punkt nachzudenk­en. Wichtiger Punkt im Prozess war die Frage, warum sie möglicherw­eise so ein Geschehen schildert? Der Angeklagte sagte aus, dass die Frau ihm den Umgang mit dem Kind verwehren wolle. Ohne Führersche­in sei es schwierig für ihn, das Abholen und Hinbringen zu bewältigen. Die Tochter hat er seit Februar nicht gesehen – sie werde ihm nicht herausgege­ben. Im „Club der Teufelinne­n“soll das auch besprochen worden sein. Eine von den 16, 17 Anzeigen müsse doch mal was bringen, soll die 38-Jährige zur 48-Jährigen gesagt haben.

Die 48-Jährige hat in ihrer Zeugenauss­age kein Blatt vor den Mund genommen. Drei Seiten mit Verfahren hat die Staatsanwa­ltschaft in Mühlhausen bereits eingestell­t. Der bisher nicht vorbestraf­te Angeklagte selbst sagt, es gebe noch weitere Anzeigen von ihr, die sich gegen seine Person richten. Ein Teil unserer Ausgabe enthält Beilagen der Firma „Modehaus Rudolphi“.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany