Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)
„Club der Teufelinnen“
Freispruch für Eichsfelder Polizist vom Vorwurf der Körperverletzung
Eichsfeld.
Die Trennung zwischen einem Eichsfelder Polizisten und einer Frau aus Schlotheim beschäftigt gleich mehrfach die Justiz. Vor dem Familiengericht wird um Umgang mit und Unterhalt für die gemeinsame Tochter gestritten. Nun kam ein Prozess vor der Strafrichterin dazu. Dem 48-Jährigen wurde Körperverletzung und ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Last gelegt. Die Taten soll er im September 2016 in Schlotheim begangen haben, als er das Kind nach einem Umgang zurückbrachte.
An dem Tag war er mit einem Kleinbus unterwegs, weil er auch einige Sachen von ihr dabei hatte. Die Übergabe des Kindes gestaltete sich problemlos. Die Großeltern standen bereit. Dann wollte sie sich schnell aufschreiben lassen, welche Sachen er übergeben habe. Da passierte der Zwischenfall, der von den „Lagern“unterschiedlich geschildert wurde. Das hinterließ Zweifel an der Schuld des bisher unbescholtenen Angeklagten.
Der 48-Jährige wurde freigesprochen. Er bekam noch im Gerichtssaal seinen Führerschein und damit ein Stück Lebensqualität zurück. Denn er war im letzten halben Jahr auf Fahrdienste von Freunden und Familie angewiesen. Aus Fürsorgegründen war ihm außerdem die Dienstwaffe weggenommen worden. Er konnte nur noch im Innendienst arbeiten.
In der zweitägigen Beweisaufnahme wurde deutlich, dass die Trennung mit erheblichen Konflikten verbunden ist. Der Angeklagte merkte sehr spät, dass sich seine Ex-freundin (38) und deren Vorgängerin (48) zu einem „Club der Teufelinnen“zusammengeschlossen und regelmäßig Informationen austauschten. Die 48-Jährige zeigte ihren Ex-partner auch mehrmals an. „Ich habe zunächst den Aussagen meiner Nachfolgerin geglaubt“, rechtfertigte sich die Frau vor dem Amtsgericht in Mühlhausen. Irgendwann habe sie aber gemerkt, dass vieles nicht der Wahrheit entspricht und deshalb pauschal alle Anzeigen zurückgenommen.
Die 38-Jährige hatte im Prozess ihren Ex schwer belastet und geschildert, wie er sie mit dem Auto mehrere Meter vor sich hergeschoben habe. Fotos in der Ermittlungsakte zeigen Verletzungen an Schienbein und Oberschenkel. Ob die aber durch ein vorsätzliche Handlung des Angeklagten entstanden sind, konnte im Prozess nicht geklärt werden.
Der Freispruch bedeute nicht, dass der Angeklagte sich richtig verhalten habe, machte die Richterin klar. Sie empfahl dem Angeklagten, künftig gerade über diesen Punkt nachzudenken. Wichtiger Punkt im Prozess war die Frage, warum sie möglicherweise so ein Geschehen schildert? Der Angeklagte sagte aus, dass die Frau ihm den Umgang mit dem Kind verwehren wolle. Ohne Führerschein sei es schwierig für ihn, das Abholen und Hinbringen zu bewältigen. Die Tochter hat er seit Februar nicht gesehen – sie werde ihm nicht herausgegeben. Im „Club der Teufelinnen“soll das auch besprochen worden sein. Eine von den 16, 17 Anzeigen müsse doch mal was bringen, soll die 38-Jährige zur 48-Jährigen gesagt haben.
Die 48-Jährige hat in ihrer Zeugenaussage kein Blatt vor den Mund genommen. Drei Seiten mit Verfahren hat die Staatsanwaltschaft in Mühlhausen bereits eingestellt. Der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte selbst sagt, es gebe noch weitere Anzeigen von ihr, die sich gegen seine Person richten. Ein Teil unserer Ausgabe enthält Beilagen der Firma „Modehaus Rudolphi“.