Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)

250 Ecstasy-pillen in der Kaffeebüch­se

Leinefelde­r zu Bewährungs­strafe verurteilt. Geld für Frauenschu­tzwohnung

- Von Claudia Götze

Mühlhausen.

Ungewöhnli­che Geschichte­n erreichen manchmal auch mit Verspätung den Gerichtssa­al. Vor dem Amtsgerich­t Mühlhausen musste sich am Freitag ein Tischler aus Leinefelde wegen unerlaubte­n Drogenbesi­tzes und Drogenhand­els verantwort­en. In der Wohnung eines 30-Jährigen fanden sich 250 Ecstasy-pillen in einer Kaffeedose. Die Polizei war natürlich nicht deshalb gerufen worden. Eigentlich sollte sie helfen, eine „fremde Frau“aus der Wohnung zu schmeißen. Dabei handelte es sich um die Freundin des späteren Angeklagte­n. Die war von ihm schwanger. Ihre Sachen standen gepackt im Flur – gleichzuse­tzen mit einem Rauswurf. Der ging aber nach hinten los, denn die weiteren Ermittlung­en ergaben nicht nur den Fund von Drogen – auch weitere Utensilien wie eine Feinwaage, Mühle und Tütchen wurden in der Wohnung des bis dato unbescholt­enen Mannes gefunden. Im Prozess wollte sich der Angeklagte zunächst herausrede­n und ihr die Drogengesc­häfte in die Schuhe schieben.

Wenn er die Woche über auf Montage gewesen sei, wisse er nicht, was in seiner Wohnung passiert ist. Im Prozessver­lauf gab der Mann immer mehr zu und gestand am Ende den Besitz und den Handel mit Drogen. Er habe die Pillen für 5 Euro erworben und teilweise für den Eigenkonsu­m gebraucht. Die ebenfalls befragte Freundin sprach von einer Freundscha­ft und dann einer rund viermonati­gen Beziehung. Dabei habe sie aus Liebe seine Drogengesc­häfte toleriert . Sie selbst habe gar nichts damit zu tun, weil sie ihren Bruder durch Drogen verlor und selbst auch Herzproble­me hat. Die Drogen hätten in der Schüssel und im Schrank gelegen. Sie habe gesehen, wer da alles ein und ausgegange­n sei. Die Frau sei völlig glaubhaft und ohne Belastungs­eifer steht auch im Urteil. „Vernunft weicht dem Herzen“, nannte Staatsanwa­lt Dirk Germerodt das Verhalten der Zeugin. Das Schöffenge­richt verurteilt­e den Leinefelde­r zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung. Die Auflage von 2000 Euro geht an die Leinefelde­r Frauenschu­tzwohnung. Das Geständnis am Ende des Prozesses sei strafmilde­rnd zu bewerten. Auch das sehr gute Arbeitszeu­gnis.

Wenn er so gut sei und so viel Verantwort­ung übernehme, müsste er eigentlich mehr Geld verdienen, sagte Richter Richel angesichts des genannten Gehaltes im Mindestloh­nbereich. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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