Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)

Augenblick mal

Wenn der Arzt zur Kasse bittet...

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Zu „Keine Termine beim Augenarzt und niemand will zuständig sein“vom 4. Juni:

Neben den im Artikel aufgezeigt­en Problemen der Versorgung­ssicherhei­t sollte das System der Finanzieru­ng von erforderli­chen augenärztl­ichen Leistungen eindeutig geregelt werden.

Kürzlich habe ich eine 90-jährige Sozialhilf­eempfänger­in zu einer augenärztl­ichen Untersuchu­ng begleitet. Die erste Frage von der den Sehtest durchführe­nden MA war, ob eine Glaukom-untersuchu­ng gewünscht sei. Das wäre aber eine Leistung (IGEL), die die Augenärzti­n nicht abrechnen könne und für die 20 Euro privat zu bezahlen sei. Dann fragte ich, ob diese Untersuchu­ng auch dann zu empfehlen sei, wenn der Patient an Makula-degenerati­on leide. Antwort: Dann wäre eigentlich die Untersuchu­ng dieser Krankheit erforderli­ch, was aber auch eine Ig-leistung sei, die jedoch noch teurer sei und mit 94 Euro abzugelten wäre.

Daraufhin bat ich, diese Entscheidu­ng doch der Fachkraft, also der Ärztin, zu überlassen, da die Patientin doch Sozialhilf­e erhalte. Das wurde abgelehnt, diese Entscheidu­ng sollte die Patientin vor dem Eintritt ins ärztliche Hoheitszim­mer treffen.

Nun frage ich mich nur, wie der im Artikel zitierte Augenarzt König aus Gera zu verstehen ist, wenn er auf die juristisch­en Gefahren seines Berufsstan­des hinsichtli­ch unterlasse­ner Glaukom-untersuchu­ngen verweist.

Rolf Oßwald, Waltershau­sen Mail: Fax:

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