Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)
Augenblick mal
Wenn der Arzt zur Kasse bittet...
Zu „Keine Termine beim Augenarzt und niemand will zuständig sein“vom 4. Juni:
Neben den im Artikel aufgezeigten Problemen der Versorgungssicherheit sollte das System der Finanzierung von erforderlichen augenärztlichen Leistungen eindeutig geregelt werden.
Kürzlich habe ich eine 90-jährige Sozialhilfeempfängerin zu einer augenärztlichen Untersuchung begleitet. Die erste Frage von der den Sehtest durchführenden MA war, ob eine Glaukom-untersuchung gewünscht sei. Das wäre aber eine Leistung (IGEL), die die Augenärztin nicht abrechnen könne und für die 20 Euro privat zu bezahlen sei. Dann fragte ich, ob diese Untersuchung auch dann zu empfehlen sei, wenn der Patient an Makula-degeneration leide. Antwort: Dann wäre eigentlich die Untersuchung dieser Krankheit erforderlich, was aber auch eine Ig-leistung sei, die jedoch noch teurer sei und mit 94 Euro abzugelten wäre.
Daraufhin bat ich, diese Entscheidung doch der Fachkraft, also der Ärztin, zu überlassen, da die Patientin doch Sozialhilfe erhalte. Das wurde abgelehnt, diese Entscheidung sollte die Patientin vor dem Eintritt ins ärztliche Hoheitszimmer treffen.
Nun frage ich mich nur, wie der im Artikel zitierte Augenarzt König aus Gera zu verstehen ist, wenn er auf die juristischen Gefahren seines Berufsstandes hinsichtlich unterlassener Glaukom-untersuchungen verweist.
Rolf Oßwald, Waltershausen Mail: Fax:
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