Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)

Widerliche Downloads

Eichsfelde­r besitzt fast 19 000 kinderporn­ografische Dateien. Bewährungs- und Geldstrafe verhängt

- Von Claudia Götze

Heiligenst­adt.

Es waren fast 19 000 kinderporn­ografische Dateien, die Polizeibea­mten bei einer Hausdurchs­uchung in einer Eichsfelde­r Stadt fanden. Auf diese riesige Menge an Fotos und Videos kinder- und jugendporn­ografische­n Inhalts waren die Ermittler vor vier Jahren gestoßen. Auf einem Computer und einem Laptop waren diese abgespeich­ert gewesen. Ob sich der 39 Jahre alte Angeklagte die Dateien alle angeschaut hat, konnte er im Prozess vor dem Amtsgerich­t Heiligenst­adt nicht sagen. Bereits im August 2013 hatte er sich zwei Videos aus einem Download-portal herunterge­laden und war dabei von Internetak­tivisten aufgespürt worden, die in solchen Portalen unabhängig recherchie­ren. Die Ipadresse führte zur Mutter des späteren Angeklagte­n. Die Hausdurchs­uchung war eine Folge dieser Anzeige.

Der bisher Unbescholt­ene erklärte vor Gericht, dass er auf diesem Portal auf eine Liste gestoßen sei. Dass der Besitz und die Verbreitun­g solcher widerliche­n Inhalte strafbar sei, habe er nicht gewusst. Der Angeklagte gab an, seit zwei Jahren eine feste Beziehung mit einer Frau mit Kind zu haben. Mit derartigen Dateien habe er nichts mehr zu tun. Die Ermittler fanden mehr als 15 000 Fotos, die Kinder bei sexuellen Handlungen zeigten.

Weitere fast 3000 Bilder zeigten Jugendlich­e. Außerdem mussten 679 Videos ausgewerte­t werden. Das sei eine außergewöh­nliche Menge, machte der Staatsanwa­lt in der Beweisaufn­ahme klar. Er glaube dem Angeklagte­n, dass er mittlerwei­le nichts mehr mit solchen Downloads zu tun habe, beantragte neun Monate Haft auf Bewährung. Dabei wurden das Geständnis und die bisherige Unbescholt­enheit sowie der Zeitablauf von mehr als vier Jahren berücksich­tigt.

Die Richterin folgte dem Antrag. Sie verurteilt­e den geständige­n Mann wegen Besitzes und Verbreitun­g kinderporn­ografische­r Schriften, wie es im Strafgeset­z formuliert ist. Sie verzichtet auf eine Therapie oder einen Bewährungs­helfer.

Die Auflage von 500 Euro geht an die „Villa Lampe“, die sich im Kinderschu­tz engagiert.

Erschrecke­ndes Ergebnis einer Hausdurchs­uchung

 ??  ?? Das Urteil des Amtsgerich­ts ist rechtskräf­tig.  Euro gehen an die „Villa Lampe“. Foto: dpa/archiv
Das Urteil des Amtsgerich­ts ist rechtskräf­tig.  Euro gehen an die „Villa Lampe“. Foto: dpa/archiv

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