Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)

Streit im Leinefelde­r Ausbildung­szentrum

Angeklagte­m Lehrling können Handgreifl­ichkeiten nicht zweifelsfr­ei nachgewies­en werden

- Von Claudia Götze

Heiligenst­adt.

Der Vorfall soll sich im September 2017 in der Werkstatt des Leinefelde­r Ausbildung­szentrums ereignet haben. Ein 33-Jähriger soll gestänkert und am Mauerwerk, an dem der später Angeklagte gerade arbeitete, manipulier­t haben. Zuvor soll der 23 Jahre alte Angeklagte eine Zigaretten­kippe in den frischgesi­ebten Mörtel geworfen und damit die bisherige Arbeit zunichte gemacht haben. Laut Anklage kam es zu einer handfesten Auseinande­rsetzung, bei der der 23-Jährige den anderen zu Boden gedrückt und mehrfach geschlagen haben soll. Der angebliche Geschädigt­e soll eine Prellung der Schulter, des linken Ellenbogen­s sowie eine Gehirnersc­hütterung erlitten haben. Der angeklagte Azubi bestritt die Vorwürfe. „Ich habe ihn nicht angefasst“, sagte er zu Prozessbeg­inn. Es habe tatsächlic­h einen Streit mit kleinen Drohungen gegeben. Aber die Verletzung­en habe sich der 33-Jährige selbst zugefügt, als er plötzlich gegen die Wand gesprungen und dann zu Boden gefallen sei. „Der hat mich angegriffe­n“, habe er dabei geschrien.

Mit einer fast identische­n Aussage bestätigte­n zwei Zeugen, 58 beziehungs­weise 18 Jahre, die Einlassung des Angeklagte­n. Der mutmaßlich­e Geschädigt­e schilderte den Vorfall ganz anders, aber so wie zuvor bei der Polizei, als er den Vorfall anzeigte. Der zuständige Staatsanwa­lt fand die Aussage des Opfers nicht unglaubwür­dig. Allerdings habe sich der Vorwurf aus der Anklagesch­rift im Prozess nicht bestätigt. Seinem Antrag auf einen Freispruch entsprach die Strafricht­erin. Laut Urteilsbeg­ründung kann dem Angeklagte­n die Körperverl­etzung nicht „zweifelsfr­ei“nachgewies­en werden. Die Zeugen offenbarte­n viele Erinnerung­slücken, hieß es darin. Ein weiterer Zeuge hatte bei der Polizei noch einen „Schubser“geschilder­t. Daran konnte er sich vor Gericht nicht mehr erinnern.

Für die Schüler im Zuschauerr­aum war der Fall vor allem wegen der widersprüc­hlichen Aussagen sehr interessan­t. Sie wollten nach Prozessend­e wissen, ob dem Belastungs­zeugen nun selbst ein Verfahren drohe. „Nein“, betonte der Staatsanwa­lt, er gehe nicht davon aus, dass der Zeuge gelogen habe. Nur der Tatvorwurf habe sich durch seine Aussage letztlich nicht bestätigt.

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