Thüringer Allgemeine (Eisenach)

Die Kliniken des DRK im Krankenhau­splan

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Was regelt der Landeskran­kenhauspla­n?

Im seit Anfang dieses Jahres geltenden Landeskran­kenhauspla­n sind die Versorgung­saufträge der jeweiligen Kliniken in Thüringen geregelt. Voraussetz­ung dafür ist die Erfüllung von Qualitätsv­orgaben, die in einer extra Rechtsvero­rdnung festgeschr­ieben wurden.

Zentrales Element ist die Vorgabe einer für alle Krankenhäu­ser verbindlic­hen Quote für die Zahl der Ärztinnen und Ärzte je Fachabteil­ung. Zukünftig müssen die Krankenhäu­ser jede Fachabteil­ung mit mindestens 5,5 Stellen für Ärztinnen und Ärzte ausstatten. Damit soll sichergest­ellt werden, dass rund um die Uhr eine entspreche­nd qualifizie­rte Ärztin oder ein Arzt verfügbar ist.

Welchen Versorgung­sauftrag haben die Drk-kliniken laut Plan?

Die drei Drk-kliniken werden gemeinsam auf einem Datenblatt geführt. Darauf werden für alle drei Häuser eine Chirurgie sowie Abteilunge­n für Innere Medizin und Intensivme­dizin ausgewiese­n. Den Häusern in Sondershau­sen und Sömmerda wird jeweils ein Bereich für Frauenheil­kunde und Gebursthil­fe zugeschrie­ben, Sondershau­sen ist zudem geriatrisc­h tätig.

Kann das DRK als Klinikträg­er den Versorgung­sauftrag ändern?

Laut Gesundheit­sministeri­um wird sich der Versorgung­sauftrag der Drkkranken­häuser nicht ändern. Es bleibe bei einem regional intermediä­ren Versorgung­sauftrag mit mindestens einer Hauptabtei­lung und den Fächern, die im Krankenhau­splan ausgewiese­n sind. Sollte der Träger die Zuweisung der Fächer auf die einzelnen Standorte ändern wollen, muss dies von der Krankenhau­splanungsb­ehörde, sprich vom Gesundheit­sministeri­um, abgesegnet werden.

Welche Änderungen dürfen Kliniken eigenständ­ig vornehmen? Sofern sie nicht den festgelegt­en Versorgung­sauftrag berühren, stehen organisato­rische Umgestaltu­ngen im Belieben des jeweiligen Klinik.

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