Thüringer Allgemeine (Eisenach)
Die Kliniken des DRK im Krankenhausplan
Was regelt der Landeskrankenhausplan?
Im seit Anfang dieses Jahres geltenden Landeskrankenhausplan sind die Versorgungsaufträge der jeweiligen Kliniken in Thüringen geregelt. Voraussetzung dafür ist die Erfüllung von Qualitätsvorgaben, die in einer extra Rechtsverordnung festgeschrieben wurden.
Zentrales Element ist die Vorgabe einer für alle Krankenhäuser verbindlichen Quote für die Zahl der Ärztinnen und Ärzte je Fachabteilung. Zukünftig müssen die Krankenhäuser jede Fachabteilung mit mindestens 5,5 Stellen für Ärztinnen und Ärzte ausstatten. Damit soll sichergestellt werden, dass rund um die Uhr eine entsprechend qualifizierte Ärztin oder ein Arzt verfügbar ist.
Welchen Versorgungsauftrag haben die Drk-kliniken laut Plan?
Die drei Drk-kliniken werden gemeinsam auf einem Datenblatt geführt. Darauf werden für alle drei Häuser eine Chirurgie sowie Abteilungen für Innere Medizin und Intensivmedizin ausgewiesen. Den Häusern in Sondershausen und Sömmerda wird jeweils ein Bereich für Frauenheilkunde und Gebursthilfe zugeschrieben, Sondershausen ist zudem geriatrisch tätig.
Kann das DRK als Klinikträger den Versorgungsauftrag ändern?
Laut Gesundheitsministerium wird sich der Versorgungsauftrag der Drkkrankenhäuser nicht ändern. Es bleibe bei einem regional intermediären Versorgungsauftrag mit mindestens einer Hauptabteilung und den Fächern, die im Krankenhausplan ausgewiesen sind. Sollte der Träger die Zuweisung der Fächer auf die einzelnen Standorte ändern wollen, muss dies von der Krankenhausplanungsbehörde, sprich vom Gesundheitsministerium, abgesegnet werden.
Welche Änderungen dürfen Kliniken eigenständig vornehmen? Sofern sie nicht den festgelegten Versorgungsauftrag berühren, stehen organisatorische Umgestaltungen im Belieben des jeweiligen Klinik.