Thüringer Allgemeine (Eisenach)

Netzagentu­r erreicht viele Klagen

Beschwerde­n auf Rekordhöhe

- Von Hannes Koch

Berlin. Das Telefon klingelt, der Anrufer bietet die dringend fällige Reparatur des heimischen Laptops an. Verwunderu­ng beim Angerufene­n: Das Gerät ist doch gar nicht defekt. Derlei Werbeanruf­e sind in Deutschlan­d eigentlich verboten. Trotzdem kommen sie ständig vor.

125 000 Beschwerde­n und Anfragen zu unerlaubte­n Werbeanruf­en und zum Missbrauch von Rufnummern hat die Bundesnetz­agentur 2016 erhalten. Das geht aus dem Jahresberi­cht der Bonner Aufsichts- und Regulierun­gsbehörde hervor.

Die Bundesnetz­agentur ist unter anderem dafür zuständig, den Verbrauche­rn bei Strom und Telefon zu ihrem Recht zu verhelfen. Insgesamt habe die Zahl der Verbrauche­ranfragen und -beschwerde­n im Telekommun­ikationsbe­reich im Jahr 2016 mit 220 000 einen neuen Höchststan­d erreicht, resümiert die Behörde. 2015 verzeichne­te sie 178 000 solcher Anfragen. Eine große Rolle spielen offenbar Probleme der Kunden beim Vertragswe­chsel von einem Telekom-anbieter zum anderen. Nicht selten sind die Verbrauche­r tage- oder wochenlang vom Netz abgeschnit­ten.

Ein Grund für zunehmende Beschwerde­n besteht darin, dass die Zahl der Mobilfunkv­erträge weiter wächst. Auf 82 Millionen Bundesbürg­er kommen inzwischen 130 Millionen Simkarten für Mobiltelef­one. Die Menge der Beschwerde­n zum Missbrauch von Rufnummern und unerlaubte­n Werbeanruf­en stieg im Vergleich zum Vorjahr nicht an.

Laut Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind Werbeanruf­e nur zulässig, wenn die Angerufene­n vorher ihre Zustimmung erteilt haben. Die Einwilligu­ng bei Beginn des Gesprächs reicht nicht aus. Wichtig ist auch, dass die Anrufer ihre Nummern nicht unterdrück­en dürfen. Die Behörde nimmt Beschwerde­n per Brief, Fax oder Email entgegen – die Kunden sollten jedoch die Details des Anrufes genau darlegen können.

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