Thüringer Allgemeine (Eisenach)
Netzagentur erreicht viele Klagen
Beschwerden auf Rekordhöhe
Berlin. Das Telefon klingelt, der Anrufer bietet die dringend fällige Reparatur des heimischen Laptops an. Verwunderung beim Angerufenen: Das Gerät ist doch gar nicht defekt. Derlei Werbeanrufe sind in Deutschland eigentlich verboten. Trotzdem kommen sie ständig vor.
125 000 Beschwerden und Anfragen zu unerlaubten Werbeanrufen und zum Missbrauch von Rufnummern hat die Bundesnetzagentur 2016 erhalten. Das geht aus dem Jahresbericht der Bonner Aufsichts- und Regulierungsbehörde hervor.
Die Bundesnetzagentur ist unter anderem dafür zuständig, den Verbrauchern bei Strom und Telefon zu ihrem Recht zu verhelfen. Insgesamt habe die Zahl der Verbraucheranfragen und -beschwerden im Telekommunikationsbereich im Jahr 2016 mit 220 000 einen neuen Höchststand erreicht, resümiert die Behörde. 2015 verzeichnete sie 178 000 solcher Anfragen. Eine große Rolle spielen offenbar Probleme der Kunden beim Vertragswechsel von einem Telekom-anbieter zum anderen. Nicht selten sind die Verbraucher tage- oder wochenlang vom Netz abgeschnitten.
Ein Grund für zunehmende Beschwerden besteht darin, dass die Zahl der Mobilfunkverträge weiter wächst. Auf 82 Millionen Bundesbürger kommen inzwischen 130 Millionen Simkarten für Mobiltelefone. Die Menge der Beschwerden zum Missbrauch von Rufnummern und unerlaubten Werbeanrufen stieg im Vergleich zum Vorjahr nicht an.
Laut Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind Werbeanrufe nur zulässig, wenn die Angerufenen vorher ihre Zustimmung erteilt haben. Die Einwilligung bei Beginn des Gesprächs reicht nicht aus. Wichtig ist auch, dass die Anrufer ihre Nummern nicht unterdrücken dürfen. Die Behörde nimmt Beschwerden per Brief, Fax oder Email entgegen – die Kunden sollten jedoch die Details des Anrufes genau darlegen können.