Thüringer Allgemeine (Eisenach)
Soforthilfe bei Flugverspätung
Schnelle Entschädigung ist aber teurer. Schlichtung kostenlos
Berlin. Passagiere, die nach einem Flugausfall oder einer Verspätung ihr Recht auf finanzielle Entschädigung bei der Fluggesellschaft geltend machen, benötigen oft viel Geduld. Mehrere Unternehmen bieten im Internet nun eine verlockende Hilfe an: Sie leisten Sofortentschädigung – aber nur gegen erhöhtes Entgelt. Die Stiftung Warentest rät, zunächst einen kostenlosen Schlichter einzuschalten.
Fluggasthelfer wie Fairplane oder Flightright streiten für Kunden mit der Airline über Ausgleichszahlungen und erhalten bei Erfolg Provision. Rechtsgrundlage ist eine Eu-verordnung, nach der Passagieren zwischen 250 und 600 Euro zustehen, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ankommt oder ganz ausfällt. Oft aber dauere es Monate, bis der Dienstleister Ansprüche durchgesetzt und der Passagier die Entschädigungsleistung auf dem Konto habe, berichtet die Stiftung Warentest.
Mit der neuen Sofortentschädigung ist der Verbraucher diese Sorge los. Bestehen Erfolgsaussichten, kauft ihm das Unternehmen den finanziellen Anspruch gegen die Fluggesellschaft ab. „Der Kunde bekommt sofort Geld und kann die Sache gedanklich sofort abhaken“, erläutert die Stiftung.
Nachteil: Für die Übernahme des Prozessrisikos ziehen die Anbieter meist 40 Prozent von der erwarteten Entschädigungssumme ab. Einige Unternehmen wie Fairplane, Flightright und „Wir kaufen deinen Flug“bieten sowohl das herkömmliche, längere Verfahren als auch die Sofortentschädigung an. Bei Euflight ist nur eine Sofortentschädigung möglich. Compensation2go tritt ebenfalls als reiner Sofortentschädiger auf, bietet die längere Variante aber in Ausnahmefällen ebenfalls an.
Stiftung Warentest rät dennoch zur Zurückhaltung: „Wer abwarten kann und sich die Chance auf bis zu 100 Prozent seiner Entschädigung bewahren will, lässt die Fluggasthelfer besser ganz links liegen und geht zur Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (Söp).“Vorteil der Schlichter ist, dass ihre Verfahren den Verbraucher nichts kosten. Laut Söp-jahresbericht führt die Schlichtung in 75 Prozent der Fälle zu einer einvernehmlichen Streitbeilegung, die Verfahren dauern in der Regel drei Monate. (shp)