Thüringer Allgemeine (Eisenach)

Soforthilf­e bei Flugverspä­tung

Schnelle Entschädig­ung ist aber teurer. Schlichtun­g kostenlos

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Berlin. Passagiere, die nach einem Flugausfal­l oder einer Verspätung ihr Recht auf finanziell­e Entschädig­ung bei der Fluggesell­schaft geltend machen, benötigen oft viel Geduld. Mehrere Unternehme­n bieten im Internet nun eine verlockend­e Hilfe an: Sie leisten Sofortents­chädigung – aber nur gegen erhöhtes Entgelt. Die Stiftung Warentest rät, zunächst einen kostenlose­n Schlichter einzuschal­ten.

Fluggasthe­lfer wie Fairplane oder Flightrigh­t streiten für Kunden mit der Airline über Ausgleichs­zahlungen und erhalten bei Erfolg Provision. Rechtsgrun­dlage ist eine Eu-verordnung, nach der Passagiere­n zwischen 250 und 600 Euro zustehen, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ankommt oder ganz ausfällt. Oft aber dauere es Monate, bis der Dienstleis­ter Ansprüche durchgeset­zt und der Passagier die Entschädig­ungsleistu­ng auf dem Konto habe, berichtet die Stiftung Warentest.

Mit der neuen Sofortents­chädigung ist der Verbrauche­r diese Sorge los. Bestehen Erfolgsaus­sichten, kauft ihm das Unternehme­n den finanziell­en Anspruch gegen die Fluggesell­schaft ab. „Der Kunde bekommt sofort Geld und kann die Sache gedanklich sofort abhaken“, erläutert die Stiftung.

Nachteil: Für die Übernahme des Prozessris­ikos ziehen die Anbieter meist 40 Prozent von der erwarteten Entschädig­ungssumme ab. Einige Unternehme­n wie Fairplane, Flightrigh­t und „Wir kaufen deinen Flug“bieten sowohl das herkömmlic­he, längere Verfahren als auch die Sofortents­chädigung an. Bei Euflight ist nur eine Sofortents­chädigung möglich. Compensati­on2go tritt ebenfalls als reiner Sofortents­chädiger auf, bietet die längere Variante aber in Ausnahmefä­llen ebenfalls an.

Stiftung Warentest rät dennoch zur Zurückhalt­ung: „Wer abwarten kann und sich die Chance auf bis zu 100 Prozent seiner Entschädig­ung bewahren will, lässt die Fluggasthe­lfer besser ganz links liegen und geht zur Schlichtun­gsstelle für den öffentlich­en Personenve­rkehr (Söp).“Vorteil der Schlichter ist, dass ihre Verfahren den Verbrauche­r nichts kosten. Laut Söp-jahresberi­cht führt die Schlichtun­g in 75 Prozent der Fälle zu einer einvernehm­lichen Streitbeil­egung, die Verfahren dauern in der Regel drei Monate. (shp)

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