Thüringer Allgemeine (Eisenach)

Gelten für Uber die Taxi-regeln?

Eu-gericht verhandelt darüber

- Von Knut Pries

Brüssel. Der Fahrtenver­mittler Uber muss damit rechnen, in der EU als gewöhnlich­es Transportu­nternehmen eingestuft zu werden, das sich an landesübli­che Taxi-regeln zu halten hat. In einem Verfahren vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f (EUGH) kommt der Gutachter zum Schluss: Die Us-firma kann sich nicht darauf berufen, dass sie nur den Kontakt zwischen Privat-fahrer und Fahrgast herstelle. Denn die wesentlich­e Leistung sei erkennbar die Beförderun­g selbst.

Wenn die Empfehlung im Urteil Bestand hat, was häufig der Fall ist, bedeutet dies nicht nur eine Schlappe für Uber. Es könnte auch Folgen für ähnliche Geschäftsm­odelle wie den Wohnungsve­rmittler Airbnb haben.

Konkret verhandelt wird vor dem Eu-gericht die Klage einer Taxi-organisati­on aus Barcelona, weil Uber dort Fahrgäste ohne Lizenzen befördere. Der beanstande­te Dienst Uberpop wird über eine Smartphone-app angeboten: Diese signalisie­rt dem Kunden einen Fahrer in seiner Nähe, der ihn zum Ziel bringt. Abgerechne­t wird über Kreditkart­e.

Nach Ansicht des Eugh-gutachters ist das „ein umfassende­s System des Personenna­hverkehrs auf Abruf“, bei dem Uber auch den Beförderun­gsbetrieb selbst kontrollie­re, zum Beispiel die Anforderun­gen für Fahrer und die Preise. Die von Uber beanspruch­te Eu-dienstleis­tungsfreih­eit greife aber nur, wenn es sich vorwiegend um Datenmakel­ei („Dienste der Informatio­nsgesellsc­haft“) handle. Wer in erster Linie Transport liefere, unterliege den einschlägi­gen nationalen Bestimmung­en.

Zum Umgang mit Uber gibt es in der EU bisher keine einheitlic­he Linie. Ihr liegen jedoch zahlreiche Beschwerde­n vor – sowohl von Uber als auch seinen Gegenspiel­ern. So klagt Uber über die Behinderun­g in mehreren Mitgliedst­aaten, darunter Deutschlan­d.

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