Thüringer Allgemeine (Eisenach)
Gelten für Uber die Taxi-regeln?
Eu-gericht verhandelt darüber
Brüssel. Der Fahrtenvermittler Uber muss damit rechnen, in der EU als gewöhnliches Transportunternehmen eingestuft zu werden, das sich an landesübliche Taxi-regeln zu halten hat. In einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) kommt der Gutachter zum Schluss: Die Us-firma kann sich nicht darauf berufen, dass sie nur den Kontakt zwischen Privat-fahrer und Fahrgast herstelle. Denn die wesentliche Leistung sei erkennbar die Beförderung selbst.
Wenn die Empfehlung im Urteil Bestand hat, was häufig der Fall ist, bedeutet dies nicht nur eine Schlappe für Uber. Es könnte auch Folgen für ähnliche Geschäftsmodelle wie den Wohnungsvermittler Airbnb haben.
Konkret verhandelt wird vor dem Eu-gericht die Klage einer Taxi-organisation aus Barcelona, weil Uber dort Fahrgäste ohne Lizenzen befördere. Der beanstandete Dienst Uberpop wird über eine Smartphone-app angeboten: Diese signalisiert dem Kunden einen Fahrer in seiner Nähe, der ihn zum Ziel bringt. Abgerechnet wird über Kreditkarte.
Nach Ansicht des Eugh-gutachters ist das „ein umfassendes System des Personennahverkehrs auf Abruf“, bei dem Uber auch den Beförderungsbetrieb selbst kontrolliere, zum Beispiel die Anforderungen für Fahrer und die Preise. Die von Uber beanspruchte Eu-dienstleistungsfreiheit greife aber nur, wenn es sich vorwiegend um Datenmakelei („Dienste der Informationsgesellschaft“) handle. Wer in erster Linie Transport liefere, unterliege den einschlägigen nationalen Bestimmungen.
Zum Umgang mit Uber gibt es in der EU bisher keine einheitliche Linie. Ihr liegen jedoch zahlreiche Beschwerden vor – sowohl von Uber als auch seinen Gegenspielern. So klagt Uber über die Behinderung in mehreren Mitgliedstaaten, darunter Deutschland.