Thüringer Allgemeine (Eisenach)

Oberste Behörde muss wohl entscheide­n

Oberbürger­meisterin hat Beschluss zum Wildtier-verbot beanstande­t. Keine Mehrheit für die Rücknahme in Sicht

- Von Peter Rossbach

Eisenach. Diese Frage wird wohl nun das Landesverw­altungsamt in Weimar beschäftig­en. Oberbürger­meisterin Katja Wolf (Linke) hat den Beschluss, dass die Stadt nur noch kommunale Flächen an Zirkusse verpachtet, die keine Wildtiere mit sich führen, beanstande­t. In der Sitzung am Dienstag gibt es den Tagesordnu­ngspunkt zur Rücknahme des Beschlusse­s durch den Stadtrat selbst. Ob es allerdings eine Mehrheit für die Rücknahme gibt scheint eher fraglich. Wenn nicht, landet die Sache beim Amt in Weimar.

Im Hauptaussc­huss gab es nur eine Ja-stimme für die Rücknahme des Beschlusse­s, zwei Neinstimme­n und gleich vier Enthaltung­en. Wolf hatte nochmals auf die Gründe für die Beanstandu­ng verwiesen. Es gibt den Beschluss des Oberverwal­tungsgeric­hts Lüneburg, dass eine Kommune die Überlassun­g kommunaler Flächen nicht aus tierschutz­rechtliche­n Gründen versagen kann, wenn das Zirkusunte­rnehmen über eine tierschutz­rechtliche Erlaubnis zum Mitführen von Wildtieren verfügt. „Es kommt nicht darauf an, was ich persönlich vom Einsatz von Wildtieren in Zirkussen halte. Ich bin als Oberbürger­meisterin verpflicht­et, einen rechtswidr­igen Beschluss zu beanstande­n und den Rat zur Rücknahme aufzuforde­rn, schon um möglichen Schaden für die Stadt abzuwenden“, so Wolf.

Hier stehe schließlic­h, wie durch das Gericht dargestell­t, ein möglicher „unzulässig­er Eingriff in die Freiheit der Berufsausü­bung“durch die Stadt im Raum. Und diese Freiheit stelle für sie, so Katja Wolf, ein hohes Gut dar.

Michael Klosterman­n sah das für die SPD ganz anders. Seine Fraktion hatte den Antrag zum Beschluss eingebrach­t. Er kritisiert­e, dass die Verwaltung vor der Beanstandu­ng nicht wie zugesagt eine Stellungna­hme des Gemeinde und Städtebund­es eingeholt habe. Überdies gebe es Gerichte, die eben genau anders herum entschiede­n hätten.

Andreas Neumann von der CDU sah den Beschluss nach der Lektüre des Gerichtsur­teils aus Lüneburg ebenso als rechtswidr­ig an. Er plädierte dafür, den Beschluss aufzuheben und einen neuen Beschluss zu fassen. „Wir sind doch in der Sache weitgehend einig, es geht doch nur darum, eine Formulieru­ng zu finden, die es rechtssich­er macht.“Karin May (Linke) beklagte, dass es keine einheitlic­he Regelung auf Bundeseben­e gibt. Nun ist es ziemlich wahrschein­lich, dass im Stadtrat die Entscheidu­ng in ähnlicher Weise fällt wie im Hauptaussc­huss und damit das Thema dem Landesverw­altungsamt auf den Tisch gepackt wird.

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