Thüringer Allgemeine (Eisenach)
Oberste Behörde muss wohl entscheiden
Oberbürgermeisterin hat Beschluss zum Wildtier-verbot beanstandet. Keine Mehrheit für die Rücknahme in Sicht
Eisenach. Diese Frage wird wohl nun das Landesverwaltungsamt in Weimar beschäftigen. Oberbürgermeisterin Katja Wolf (Linke) hat den Beschluss, dass die Stadt nur noch kommunale Flächen an Zirkusse verpachtet, die keine Wildtiere mit sich führen, beanstandet. In der Sitzung am Dienstag gibt es den Tagesordnungspunkt zur Rücknahme des Beschlusses durch den Stadtrat selbst. Ob es allerdings eine Mehrheit für die Rücknahme gibt scheint eher fraglich. Wenn nicht, landet die Sache beim Amt in Weimar.
Im Hauptausschuss gab es nur eine Ja-stimme für die Rücknahme des Beschlusses, zwei Neinstimmen und gleich vier Enthaltungen. Wolf hatte nochmals auf die Gründe für die Beanstandung verwiesen. Es gibt den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, dass eine Kommune die Überlassung kommunaler Flächen nicht aus tierschutzrechtlichen Gründen versagen kann, wenn das Zirkusunternehmen über eine tierschutzrechtliche Erlaubnis zum Mitführen von Wildtieren verfügt. „Es kommt nicht darauf an, was ich persönlich vom Einsatz von Wildtieren in Zirkussen halte. Ich bin als Oberbürgermeisterin verpflichtet, einen rechtswidrigen Beschluss zu beanstanden und den Rat zur Rücknahme aufzufordern, schon um möglichen Schaden für die Stadt abzuwenden“, so Wolf.
Hier stehe schließlich, wie durch das Gericht dargestellt, ein möglicher „unzulässiger Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung“durch die Stadt im Raum. Und diese Freiheit stelle für sie, so Katja Wolf, ein hohes Gut dar.
Michael Klostermann sah das für die SPD ganz anders. Seine Fraktion hatte den Antrag zum Beschluss eingebracht. Er kritisierte, dass die Verwaltung vor der Beanstandung nicht wie zugesagt eine Stellungnahme des Gemeinde und Städtebundes eingeholt habe. Überdies gebe es Gerichte, die eben genau anders herum entschieden hätten.
Andreas Neumann von der CDU sah den Beschluss nach der Lektüre des Gerichtsurteils aus Lüneburg ebenso als rechtswidrig an. Er plädierte dafür, den Beschluss aufzuheben und einen neuen Beschluss zu fassen. „Wir sind doch in der Sache weitgehend einig, es geht doch nur darum, eine Formulierung zu finden, die es rechtssicher macht.“Karin May (Linke) beklagte, dass es keine einheitliche Regelung auf Bundesebene gibt. Nun ist es ziemlich wahrscheinlich, dass im Stadtrat die Entscheidung in ähnlicher Weise fällt wie im Hauptausschuss und damit das Thema dem Landesverwaltungsamt auf den Tisch gepackt wird.