Thüringer Allgemeine (Eisenach)

Streit um Baurecht

Bauausschu­ss gibt keine Empfehlung zur Einleitung eines Bauleitver­fahrens für die Feldstraße in Farnroda

- Von Susanne Reinhardt

Wutha-farnroda. Das Grundstück des Antragsste­llers liegt im Außenberei­ch und ist daher im Moment nicht bebaubar. Der Eigentümer plant aber die Errichtung eines Wohnhauses. Deshalb sollte ein Bauleitver­fahrens eingeleite­t werden.

Doch seitens der Gemeindeve­rwaltung wird dafür keine Notwendigk­eit gesehen. „Splittersi­edlungen sind nicht in unserem Interesse“, sagte Andreas Lux vom Bauamt. Das sahen vier Mitglieder des Bauausschu­sses ebenso. Sie werden dem Gemeindera­t empfehlen, gegen den Antrag des Eigentümer­s zu stimmen. Drei andere Mitglieder würden dem Besitzer dennoch Baurecht einräumen wollen. Das ist das Fazit der jüngsten Ausschusss­itzung.

Die Sache an der Feldstraße in Farnroda ist verzwickt. Der größte Teil der Wohn- und Gartenhäus­er wurde zu Ddr-zeiten gebaut, das Baurecht locker behandelt. Inzwischen gibt es jedoch einen Flächennut­zungsplan. Laut der Festlegung­en sind einige Grundstück­e dem Außenberei­ch zugeordnet worden. Eines davon ist sogar bebaut. Fuhruntern­ehmer Horst Koch gehört das Grundstück dahinter. Er will es bebauen, hatte wohl zur Wende einen Bauantrag gestellt, der auch genehmigt war. Mit dem gültigen Flächennut­zungsplan ist diese Genehmigun­g jedoch hinfällig. Somit ist das Grundstück nicht erschlosse­n, und auch eine Zufahrt müsste gebaut werden. Dafür würde er einen Teil der Kosten aufbringen, sagt er. Etwa 60 Meter sollte aber seiner Meinung die Gemeinde tragen.

Für Andreas Lux stellt sich die Frage rechtlich nicht. Würde die Gemeinde bauen, müsste sie sich an die Gesetze halten und ausschreib­en. Ungefähr 60 000 Euro würde sie der Ausbau kosten und das in einem Außengebie­t. Johanna Helch (Linke) möchte das „nicht so streng“behandelt sehen und dem Antragstel­ler irgendwie entgegen kommen. Auch Axel Schnell und Andreas Dürrfeld (beide CDU) positionie­ren sich positiv zum Bauantrag, wenn der Bauherr die Kosten bis zur Erschließu­ngsstraße im vollen Umfang selbst trägt. Dieses Stück der Feldstraße gehört zum Innenberei­ch und soll aufgrund seines baulichen Zustandes erneuert werden. Im Haushalt sind dafür Planungsko­sten verankert.

An einem weiteren Ausbau des Gebietes sei man nicht interessie­rt, schließlic­h gibt es im Ort noch genügend Bauland, das erst einmal genutzt werden soll, hieß es im Ausschuss.

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