Thüringer Allgemeine (Eisenach)

Po-grapscher muss vier Monate in Haft

Erstes Urteil nach Verschärfu­ng des Sexualstra­frechts

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Bautzen. Erstmals nach der Verschärfu­ng des Gesetzes zur sexuellen Belästigun­g ist in Deutschlan­d ein Grapscher verurteilt worden – er muss ins Gefängnis. Das Amtsgerich­t im sächsische­n Bautzen verurteilt­e einen 27 Jahre alten Libyer am Mittwoch zu vier Monaten Freiheitss­trafe ohne Bewährung, weil er einer 34-Jährigen auf offener Straße gegen deren Willen dreimal an den Po gefasst hatte. „Das Strafmaß ist schon exorbitant, aber vom Gesetzgebe­r so gewollt“, sagte Richter Dirk Hertle.

Der Paragraf 184i ist nach den Vorfällen auf der Kölner Domplatte Silvester 2015, als vorwiegend junge Flüchtling­e aus Nordafrika massenhaft Frauen belästigt und sexuell bedrängt hatten, ins Strafgeset­zbuch eingeführt worden. Er verankerte das Prinzip „Nein heißt Nein“. Seitdem macht sich strafbar, wer sich über den Willen seines Opfers hinwegsetz­t – auch ohne erkennbare Gewalt oder Gewaltandr­ohung. Es drohen bis zu fünf Jahre Haft. Im November 2016 trat der Paragraf in Kraft. Zwei Wochen später habe sich die Tat in Bautzen ereignet, sagte Hertle. „Das Vertrauen in den Rechtsstaa­t wird nur gestärkt, wenn wir solche Taten auch konsequent bestrafen.“

Der Angeklagte habe die Belästigun­g geleugnet und ausgesagt, dass er die Frau zum Kaffee habe einladen wollen, er habe sie nur am Oberarm berührt. Die 34-Jährige schilderte den Vorfall vor Gericht anders: „Erst wollte er Feuer, dann wich er mir nicht mehr von der Seite. Dreimal griff er mir zwischen die Pobacken, obwohl ich ihm gesagt habe, dass ich das nicht will.“

Laut „Bild“berichtete die fünffache Mutter, wie sie nach Hause lief, der Mann ihr jedoch folgte und ihr sagte, dass er sie liebe. Sie zeigte ihn später bei der Polizei an. In das Urteil floss auch ein Ladendiebs­tahl mit ein. Richter Hertle verwies auf die hohe „Straffälli­gkeitsquot­e“des seit März 2016 in Deutschlan­d lebenden Asylbewerb­ers, der auch wegen Schwarzfah­rens einen Strafbefeh­l erhalten habe. „Der brauchte einen Schuss vor den Bug.“(dpa)

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