Stotternheim: Vogelgrippe bei Bussard
Verlängerung des Sperrgebietes
Stotternheim. Bei einem vergangene Woche am Klingsee tot aufgefundenen Bussard wurde am 22. März vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz erneut das Vogelgrippevirus des hochpathogenen Typs H5 nachgewiesen wurde, informiert das Erfurter Veterinäramt. Der Verdacht des Ausbruchs der Wildvogelpest wurde daher erneut festgestellt.
Die Gültigkeit der Maßnahmen für das die gesamte Gemarkung Stotternheim umfassende Sperrgebiet werden um weitere 21 Tage, diejenigen für das Bobachtungsgebiet der angrenzenden Gemarkung Mittelhausen um 30 Tage verlängert. Die genannten Fristen rechnen jetzt jeweils ab dem 25. März.
Für das Beobachtungs- und Sperrgebiet gilt eine allgemeine Aufstallpflicht. Zudem dürfen keinerlei gehaltenen Vögel (Hausgeflügel, Tauben, Ziervögel) aus den Restriktionsgebieten verbracht werden. Das gilt auch für die Teilnahme an Ausstellungen. Die Jagd auf Federwild ist grundsätzlich verboten.
Für das Sperrgebiet gelten folgende zusätzliche Auflagen: Alles Hausgeflügel wird amtstierärztlich untersucht. Eier und Geflügelfleisch sowie Mist und tote Tiere dürfen nicht verbracht werden. Für die alle Geflügelhalter gelten strenge hygienische Vorgaben. Tote Wildvögel werden untersucht. Nach Ablauf von 21 Tagen und soweit keine weiteren Fälle der Geflügelpest auftreten, gelten im Sperrgebiet nur noch die weniger strengen Anforderungen für das Beobachtungsgebiet. Von den Restriktionen im Sperrbezirk sind auch alle Hunde- und Katzenbesitzer betroffen: Sie dürfen ihre Tiere in den betroffenen Gebieten nicht mehr frei laufen lassen.