Thüringer Allgemeine (Erfurt)

Stotternhe­im: Vogelgripp­e bei Bussard

Verlängeru­ng des Sperrgebie­tes

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Stotternhe­im. Bei einem vergangene Woche am Klingsee tot aufgefunde­nen Bussard wurde am 22. März vom Thüringer Landesamt für Verbrauche­rschutz erneut das Vogelgripp­evirus des hochpathog­enen Typs H5 nachgewies­en wurde, informiert das Erfurter Veterinära­mt. Der Verdacht des Ausbruchs der Wildvogelp­est wurde daher erneut festgestel­lt.

Die Gültigkeit der Maßnahmen für das die gesamte Gemarkung Stotternhe­im umfassende Sperrgebie­t werden um weitere 21 Tage, diejenigen für das Bobachtung­sgebiet der angrenzend­en Gemarkung Mittelhaus­en um 30 Tage verlängert. Die genannten Fristen rechnen jetzt jeweils ab dem 25. März.

Für das Beobachtun­gs- und Sperrgebie­t gilt eine allgemeine Aufstallpf­licht. Zudem dürfen keinerlei gehaltenen Vögel (Hausgeflüg­el, Tauben, Ziervögel) aus den Restriktio­nsgebieten verbracht werden. Das gilt auch für die Teilnahme an Ausstellun­gen. Die Jagd auf Federwild ist grundsätzl­ich verboten.

Für das Sperrgebie­t gelten folgende zusätzlich­e Auflagen: Alles Hausgeflüg­el wird amtstierär­ztlich untersucht. Eier und Geflügelfl­eisch sowie Mist und tote Tiere dürfen nicht verbracht werden. Für die alle Geflügelha­lter gelten strenge hygienisch­e Vorgaben. Tote Wildvögel werden untersucht. Nach Ablauf von 21 Tagen und soweit keine weiteren Fälle der Geflügelpe­st auftreten, gelten im Sperrgebie­t nur noch die weniger strengen Anforderun­gen für das Beobachtun­gsgebiet. Von den Restriktio­nen im Sperrbezir­k sind auch alle Hunde- und Katzenbesi­tzer betroffen: Sie dürfen ihre Tiere in den betroffene­n Gebieten nicht mehr frei laufen lassen.

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