Schnelltests bieten keine Sicherheit
Nur Ärzte können Zöliakie erkennen Zahnersatz: Heilplan prüfen
Stuttgart. Ein kleiner Pieks in den Finger, ein wenig Blut auf einem Teststreifen – und schon zeigt sich, ob jemand die Autoimmunerkrankung Zöliakie hat oder nicht. Das jedenfalls versprechen Schnelltests aus der Apotheke. Sicher seien diese rezeptfrei erhältlichen Tests aber nicht, warnt die Deutsche Zöliakie-Gesellschaft (DZG). Nur ein Arzt könne eine Diagnose stellen. Die Tests stellen fest, ob sich im Blut des Probanden Transglutaminase-IgA-Antikörper befinden. Menschen, die das Klebeiweiß Gluten nicht vertragen, bilden diese Antikörper – allerdings nicht immer. Es gebe zum einen Zöliakie-Patienten, die keine Antikörper bilden. Andere bilden sie, ohne dass sie Zöliakie haben, erklärt die DZG.
Es kann deshalb passieren, dass der Test ein falsches Ergebnis anzeigt – ob positiv oder negativ. Der eine verzichtet dann unnötigerweise auf Gluten, andere essen weiterhin glutenhaltig und schaden damit ihrem Körper. Fachärzte für MagenDarm-Erkrankungen untersuchen im Blut nicht nur die Antikörper, sondern auch andere Hinweise auf eine Zöliakie. Ist das Ergebnis positiv, überprüfen sie zudem, ob eine Entzündung der Dünndarmschleimhaut vorliegt, die typisch für Zöliakie ist. In Deutschland ist laut DZG nur rund ein Prozent der Bevölkerung von der Autoimmunerkrankung betroffen. (dpa) Düsseldorf. Benötigen gesetzlich Versicherte einen Zahnersatz, muss der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen. Dieser enthält die geplante Behandlung und die voraussichtlichen Kosten, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt. Wichtig ist, dass Patienten den Arzt fragen, ob er wirklich alle absehbaren Kosten in den Plan eingetragen hat. Sonst kann es für den Patienten am Ende teurer werden als erwartet. Denn die Krankenkasse prüft anhand des Plans, ob und in welcher Höhe sie die Behandlung bezuschusst. Gewährt sie einen Festzuschuss, müssen Patienten den Rest bezahlen. Es kann lohnen, eine zweite Meinung einzuholen. Die Erstellung eines zweiten Heil- und Kostenplans ist kostenlos. (dpa)