Thüringer Allgemeine (Erfurt)

Ankläger sehen Zschäpe als Terroristi­n

NSU-Prozess erreicht mit dem Plädoyer der Bundesanwa­ltschaft die Zielgerade

- Von Kai Mudra

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()    München. Die Bundesanwa­ltschaft sieht ihre NSU-Anklage durch den Münchner Prozess in „allen wesentlich­en Punkten“bestätigt und hält die fünf Angeklagte­n für schuldig. Zugleich betonte Bundesanwa­lt Herbert Diemer gestern zu Beginn seines Plädoyers am 375. Verhandlun­gstag, dass keine Anhaltspun­kte für „strafrecht­liche Verstricku­ngen staatliche­r Behörden“bekannt geworden seien. Im ersten Teil ihrer Ausführung­en konzentrie­rten sich Herbert Diemer und Oberstaats­anwältin Anette Greger auf die Hauptangek­lagte Beate Zschäpe.

Aus Sicht der Ankläger besteht kein Zweifel, dass die 42Jährige an der Bildung einer rechtsterr­oristische­n Vereinigun­g beteiligt und bis 2011 auch Mitglied war. Sie habe als Mittäterin zwischen 1999 und 2011 neun Menschen mit ermordet, war auch an einem tödlichen Anschlag auf zwei Polizeibea­mte sowie zwei Bombenansc­hlägen mit beteiligt. Bei der Explosion einer Nagelbombe 2004 in Köln sollten Menschen getötet und verletzt werden.

Zschäpe sei an keinem der Tatorte gewesen, auch nicht bei den 15 brutalen Raubüberfä­llen. Anette Greger beschreibt ihre Funktion als „Tarnkappe“für die terroristi­sche Vereinigun­g.

Motivation sei eine rechtsextr­eme Ideologie gewesen, mit dem Ziel eines ausländerf­reien Landes, betonte Diemer. Ein friedliche­s, freundlich­es Land sollte durch die Morde „in seinen Grundfeste­n zu erschütter­t werden, um ein Naziregime zu errichten“. ▶

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Verteidige­r Mathias Grasel und Beate Zschäpe gestern vor Verhandlun­gsbeginn. Foto: Sascha Fromm

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