Zschäpe als Mittäterin
Klare Worte haben die Vertreter der Bundesanwaltschaft gestern zur Rolle von Beate Zschäpe in der mutmaßlichen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gefunden.
Der NSU-Prozess ist in der Schlussphase. Nach 375 Verhandlungstagen wurde die Beweisaufnahme geschlossen. Die Ankläger fassen zusammen, was vier Jahre Verhandlung aus ihrer Sicht erbracht haben.
In wesentlichen Punkten wurde die Anklage bestätigt, betont Bundesanwalt Herbert Diemer. Damit wären alle Angeklagten schuldig und müssen mit Verurteilungen rechnen.
Diemer und Oberstaatsanwältin Anette Greger lassen keinen Zweifel, dass sie Zschäpe als Mittäterin bei neun fremdenfeindlichen Morden sehen – mehrfach wird von Hinrichtung gesprochen.
Sie sei auch Mittäterin bei den beiden Sprengstoffanschlägen sowie den 15 Raubüberfällen.
Keinen Zweifel lassen die Ankläger auch an der Existenz der rechtsextremen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund aufkommen.
Zschäpe habe sich mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zu dieser Gruppierung zusammengeschlossen. Fremdenfeindlichkeit und Hass auf den Staat seien Motive des Trios aus Jena gewesen. Die 42-Jährige wusste auch im Untergrund immer genau, was sie tat, so die Ankläger. Sie widersprechen Zschäpes Darstellung als Mitläuferin und führen als Belege akribisch zusammengetragene Zeugenaussagen an.
Vielen Skeptikern zum Trotz hat der Prozess gute Chancen, mit Urteilen zu enden. Eine umfassende NSU-Aufklärung konnte das Gericht aber nicht leisten, kritisieren viele der Nebenkläger und NSU-Opfer.