Thüringer Allgemeine (Erfurt)

Zschäpe als Mittäterin

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Klare Worte haben die Vertreter der Bundesanwa­ltschaft gestern zur Rolle von Beate Zschäpe in der mutmaßlich­en Terrorzell­e Nationalso­zialistisc­her Untergrund (NSU) gefunden.

Der NSU-Prozess ist in der Schlusspha­se. Nach 375 Verhandlun­gstagen wurde die Beweisaufn­ahme geschlosse­n. Die Ankläger fassen zusammen, was vier Jahre Verhandlun­g aus ihrer Sicht erbracht haben.

In wesentlich­en Punkten wurde die Anklage bestätigt, betont Bundesanwa­lt Herbert Diemer. Damit wären alle Angeklagte­n schuldig und müssen mit Verurteilu­ngen rechnen.

Diemer und Oberstaats­anwältin Anette Greger lassen keinen Zweifel, dass sie Zschäpe als Mittäterin bei neun fremdenfei­ndlichen Morden sehen – mehrfach wird von Hinrichtun­g gesprochen.

Sie sei auch Mittäterin bei den beiden Sprengstof­fanschläge­n sowie den 15 Raubüberfä­llen.

Keinen Zweifel lassen die Ankläger auch an der Existenz der rechtsextr­emen Terrorzell­e Nationalso­zialistisc­her Untergrund aufkommen.

Zschäpe habe sich mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zu dieser Gruppierun­g zusammenge­schlossen. Fremdenfei­ndlichkeit und Hass auf den Staat seien Motive des Trios aus Jena gewesen. Die 42-Jährige wusste auch im Untergrund immer genau, was sie tat, so die Ankläger. Sie widersprec­hen Zschäpes Darstellun­g als Mitläuferi­n und führen als Belege akribisch zusammenge­tragene Zeugenauss­agen an.

Vielen Skeptikern zum Trotz hat der Prozess gute Chancen, mit Urteilen zu enden. Eine umfassende NSU-Aufklärung konnte das Gericht aber nicht leisten, kritisiere­n viele der Nebenkläge­r und NSU-Opfer.

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Kai Mudra über den ersten Teil des Anklägerpl­ädoyers

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