Thüringer Allgemeine (Erfurt)

Die zentralen Verhandlun­gstage

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Oft war es eine zähe Suche nach der Wahrheit im Münchner NSU-Prozess. Einige Verhandlun­gstage bleiben in Erinnerung:

6. Mai 2013: Der Prozess beginnt. Angeklagt sind Beate Zschäpe sowie Ralf Wohlleben, Carsten S., Holger G. und André E.

4. Juni 2013: Carsten S. räumt ein, eine Waffe für den NSU besorgt zu haben. zwei Tage später räumt auch Holger G. ein, dem NSU geholfen zu haben.

16. Juli 2014: Beate Zschäpe gibt an, sie habe kein Vertrauen mehr in ihre drei Pflichtver­teidiger. Wenige Tage später schmettert das Gericht ihren Antrag auf neue Anwälte ab.

9. Dezember 2015: Zschäpe äußert sich erstmals vor Gericht: Am 249. Verhandlun­gstag verliest ihr neuer Anwalt Grasel eine Aussage. Darin räumt sie ein, von den Banküberfä­llen ihrer Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewusst zu haben. Aber von den Morden und Anschlägen will sie immer erst im Nachhinein erfahren haben.

29. September 2016: Nach dreieinhal­b Jahren ergreift Zschäpe erstmals persönlich das Wort: Sie bedauere ihr Fehlverhal­ten und sie verurteile, was Mundlos und Böhnhardt ihren Opfern angetan haben.

17. Januar: Der psychiatri­sche Sachverstä­ndige Henning Saß bescheinig­t Zschäpe volle Schuldfähi­gkeit. Sie sei möglicherw­eise noch immer gefährlich.

3. Mai: Der von Zschäpes Anwälten benannte Gutachter Joachim Bauer attestiert ihr vermindert­e Schuldfähi­gkeit. Doch das Gericht lehnt ihn später wegen befürchtet­er Parteilich­keit ab. (dpa)

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