Die zentralen Verhandlungstage
Oft war es eine zähe Suche nach der Wahrheit im Münchner NSU-Prozess. Einige Verhandlungstage bleiben in Erinnerung:
6. Mai 2013: Der Prozess beginnt. Angeklagt sind Beate Zschäpe sowie Ralf Wohlleben, Carsten S., Holger G. und André E.
4. Juni 2013: Carsten S. räumt ein, eine Waffe für den NSU besorgt zu haben. zwei Tage später räumt auch Holger G. ein, dem NSU geholfen zu haben.
16. Juli 2014: Beate Zschäpe gibt an, sie habe kein Vertrauen mehr in ihre drei Pflichtverteidiger. Wenige Tage später schmettert das Gericht ihren Antrag auf neue Anwälte ab.
9. Dezember 2015: Zschäpe äußert sich erstmals vor Gericht: Am 249. Verhandlungstag verliest ihr neuer Anwalt Grasel eine Aussage. Darin räumt sie ein, von den Banküberfällen ihrer Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewusst zu haben. Aber von den Morden und Anschlägen will sie immer erst im Nachhinein erfahren haben.
29. September 2016: Nach dreieinhalb Jahren ergreift Zschäpe erstmals persönlich das Wort: Sie bedauere ihr Fehlverhalten und sie verurteile, was Mundlos und Böhnhardt ihren Opfern angetan haben.
17. Januar: Der psychiatrische Sachverständige Henning Saß bescheinigt Zschäpe volle Schuldfähigkeit. Sie sei möglicherweise noch immer gefährlich.
3. Mai: Der von Zschäpes Anwälten benannte Gutachter Joachim Bauer attestiert ihr verminderte Schuldfähigkeit. Doch das Gericht lehnt ihn später wegen befürchteter Parteilichkeit ab. (dpa)