Thüringer Allgemeine (Erfurt)

Unwettersc­häden und Versicheru­ng

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Versichere­r übernehmen in der Regel Unwettersc­häden, die an Häuserdäch­ern, Fenstern, Möbeln oder Autos entstehen. Betroffene sollten aber schnell reagieren.

Denn häufig müssen Versichert­e laut Vertrag die Schäden unverzügli­ch melden, damit sie den vollen Versicheru­ngsschutz nicht gefährden, betont der Bund der Versichert­en (BdV).

Schriftlic­h sollte dies per Einschreib­en erfolgen. Als erste Maßnahme kann es aber auch ausreichen, anzurufen oder eine E-Mail mit einer Schadensbe­schreibung zu schicken.

Wer von einem Vermittler betreut wird, sollte auch diesen unverzügli­ch informiere­n. Die Versicheru­ng muss die Möglichkei­t haben, den Schaden zu begutachte­n. Zur Dokumentat­ion sollten Betroffene Fotos machen, rät der BdV. Daneben ist eine genaue Aufstellun­g der beschädigt­en Gegenständ­e sinnvoll sowie Zeugenauss­agen. In der Regel wird die Versicheru­ng einen Gutachter schicken, der sich den Schaden ansieht.

Wichtig zu beachten: Beschädigt­e Gegenständ­e nie ohne ausdrückli­che Zustimmung des Versichere­rs entsorgen. Allerdings gilt auch: Der Versichert­e muss den Schaden gering halten.

Zerbrochen­e Fenster muss er also abdichten oder Hausrat im Keller in Sicherheit bringen, wenn zum Beispiel mehr Regen droht und die Schäden dadurch noch größer werden könnten.

Diese Versicheru­ngen begleichen die Schäden: Dachziegel und Fenstersch­eiben: Alle Schäden, die direkt am Gebäude entstanden sind, übernimmt die Wohngebäud­eversicher­ung, erläutert der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV).

Wird der Keller überschwem­mt, zahlt sie aber nur, wenn extra eine Elementars­chadenvers­icherung abgeschlos­sen wurde. Sie gleicht Schäden durch Überschwem­mung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen aus.

Elektroger­äte und Möbel: Für Schäden am Wohnungsin­ventar ist die Hausratver­sicherung zuständig. Sie zahlt etwa für Elektroger­äte, die nach einem Blitzschla­g beschädigt wurden, oder Möbel, die der Regen infolge einer zerbrochen­en Scheibe durchnässt hat.

Auto: Schäden am Auto zahlt die Teilkaskov­ersicherun­g. Die Kosten für verbeultes Blech oder kaputte Scheiben werden in der Regel in voller Höhe erstattet.

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