Punkterfolg für Steinbrück
Anwalt der Busfirma bewertet Entscheidung des Landgerichts als „freudige Nachricht“. Zurückhaltung bei RVG und Kreisbehörde
Gotha. Jubelstimmung auf der einen, Zurückhaltung auf der anderen Seite. So fallen die Reaktionen der Beteiligten des Gothaer Bus-streits zur jüngsten Entscheidung des Landgerichts aus. Das Landgericht Erfurt hatte am Montag bestimmt, dass die Regionale Verkehrsgemeinschaft (RVG) Abschlagszahlungen für Januar und Februar an die Busfirma Steinbrück überweisen soll (wir berichteten). Es geht um eine Summe von rund 675 000 Euro.
Steinbrücks Anwalt Kupfrian hatte daraufhin für den gestrigen späten Nachmittag zu einer Pressekonferenz nach Erfurt eingeladen, „um die freudigen Nachrichten des gestrigen Tages“ kundzutun. Vorab sei keine Stellungnahme dazu möglich, erklärte Marie Steinbrück, die Prokuristin der Busfirma.
Die Gegenseite, die RVG, gibt sich weniger euphorisch. In einer Erklärung zu dem Beschluss heißt es, dass die RVG verpflichtet werde, der Firma Steinbrück Abschlagszahlungen für Januar 2017 zu leisten. Keine Rede davon, dass für Februar weitere 345 000 Euro an den Friemarer Busbetrieb fällig werden sollen. Rvg-geschäftsführer Uwe Szpöt hat angekündigt, in Berufung zu gehen.
Die Entscheidung des Landgerichts für Steinbrück kam überraschend. Kürzlich hatte das Gericht Steinbrück eine Abschlagszahlung für Dezember 2016 verwehrt. Ein Hintergrund des Streits: Ende 2016 hatte die RVG Steinbrück gekündigt und andere Firmen mit dem Verkehr auf den elf Buslinien beauftragt.
Von Seiten des Landratsamtes – der Landkreis ist Hauptgesellschafter, Landrat Konrad Gießmann (CDU) Aufsichtsratsvorsitzender der RVG – gab es zu der neuen Entscheidung keine Stellungnahme. Erst müsse die Begründung des Urteils vorliegen, erklärt Sprecher Adrian Weber. „Wenn verlässliche Angaben vorliegen, lassen sich daraus weitere Schritte ableiten.“
Angesichts weiterer Verfahren handelt es sich bei dem jüngsten Urteil vorerst nur um einen Punktgewinn für Steinbrück. In der Hauptsache ist die juristische Auseinandersetzung noch nicht entschieden.