Böhnhardt soll Beate Zschäpe misshandelt haben
NSU-P Anwalt will Schuldunfähigkeit Zschäpes feststellen lassen. Gegengutachten wird vorbereitet
München. Im Münchner Nsuprozess will einer der Anwälte der Hauptangeklagten Beate Zschäpe deren Schuldunfähigkeit feststellen lassen. Ein Psychiater habe bei der mutmaßlichen Rechtsterroristin eine schwere dependente (abhängige) Persönlichkeitsstörung festgestellt, sagte Rechtsanwalt Mathias Grasel gestern im Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Damit seien die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Schuldunfähigkeit erfüllt. Dagegen hatte der vom Gericht bestellte psychiatrische Sachverständige Zschäpe als voll schuldfähig eingestuft.
Grasel beantragte die Anhörung des Freiburger Psychiaters Joachim Bauer, der das Gutachten erstellt habe. Bauer habe die Hauptangeklagte sechsmal in der Untersuchungshaft besucht und insgesamt zwölf Stunden mit ihr gesprochen. Dabei habe ihm Zschäpe Details aus ihrem Leben offenbart, über die sie bisher nicht gesprochen habe, betonte Grasel. Dazu gehöre das Verhältnis zu ihrer Mutter und „fortgesetzte körperliche Misshandlung“ durch Uwe Böhnhardt, einen der beiden mutmaßlichen Nsu-mörder.
Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl erkundigte sich anschließend bei Grasel, ob Bauer kommende Woche als Zeuge zur Verfügung stehe. Das bejahte der Anwalt. Grasel kündigte außerdem an, Bauer werde nach der mündlichen Erstattung seines Gutachtens eine 48 Seiten starke Schriftfassung aushändigen. Rechtsanwältin Doris Dierbach, die die Familie eines Nsumordopfers vertritt, forderte den Senat auf, Grasels Antrag abzulehnen. Der vom Gericht bestellte psychiatrische Sachverständige Henning Saß habe bereits Zschäpes Schuldfähigkeit festgestellt, sagt sie. (dpa)