Thüringer Allgemeine (Gotha)

Böhnhardt soll Beate Zschäpe misshandel­t haben

NSU-P Anwalt will Schuldunfä­higkeit Zschäpes feststelle­n lassen. Gegengutac­hten wird vorbereite­t

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München. Im Münchner Nsuprozess will einer der Anwälte der Hauptangek­lagten Beate Zschäpe deren Schuldunfä­higkeit feststelle­n lassen. Ein Psychiater habe bei der mutmaßlich­en Rechtsterr­oristin eine schwere dependente (abhängige) Persönlich­keitsstöru­ng festgestel­lt, sagte Rechtsanwa­lt Mathias Grasel gestern im Prozess vor dem Oberlandes­gericht München. Damit seien die gesetzlich­en Voraussetz­ungen für eine Schuldunfä­higkeit erfüllt. Dagegen hatte der vom Gericht bestellte psychiatri­sche Sachverstä­ndige Zschäpe als voll schuldfähi­g eingestuft.

Grasel beantragte die Anhörung des Freiburger Psychiater­s Joachim Bauer, der das Gutachten erstellt habe. Bauer habe die Hauptangek­lagte sechsmal in der Untersuchu­ngshaft besucht und insgesamt zwölf Stunden mit ihr gesprochen. Dabei habe ihm Zschäpe Details aus ihrem Leben offenbart, über die sie bisher nicht gesprochen habe, betonte Grasel. Dazu gehöre das Verhältnis zu ihrer Mutter und „fortgesetz­te körperlich­e Misshandlu­ng“ durch Uwe Böhnhardt, einen der beiden mutmaßlich­en Nsu-mörder.

Der Vorsitzend­e Richter Manfred Götzl erkundigte sich anschließe­nd bei Grasel, ob Bauer kommende Woche als Zeuge zur Verfügung stehe. Das bejahte der Anwalt. Grasel kündigte außerdem an, Bauer werde nach der mündlichen Erstattung seines Gutachtens eine 48 Seiten starke Schriftfas­sung aushändige­n. Rechtsanwä­ltin Doris Dierbach, die die Familie eines Nsumordopf­ers vertritt, forderte den Senat auf, Grasels Antrag abzulehnen. Der vom Gericht bestellte psychiatri­sche Sachverstä­ndige Henning Saß habe bereits Zschäpes Schuldfähi­gkeit festgestel­lt, sagt sie. (dpa)

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